HANSESTADT LÜNEBURG. Band I Satzung Haushaltsplan Vorbericht. Seite 1

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1 HANSESTADT LÜNEBURG 9 Band I Satzung Haushaltsplan Vorbericht Seite 1

2 Vor den vierstelligen Telefonnummern wählen Sie bi e die 309 Rat VA Stand: Personalrat Thomas Gomell 3123 Silke Röding Oberbürgermeister 04 Rechnungsprüfungsamt (Zweckvereinbarung) Michael Uder Maret Bening 3139 Dezernat I Oberbürgermeister Ulrich Mädge Büro des OB Stefanie Kibscholl 3127 Pressestelle Suzanne Moenck 3118 Ratsbüro Dezernat II Finanzen und innere Verwaltung Gabriele Lukoschek Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Dezernat III Recht Stadtrat 03N Koordinierungsstelle für Dezernat V Bildung, Jugend und Soziales Pia Steinrücke Entwicklung und strategische Steuerung Daniela Krüger S Sport Dezernat VI Bauen 06 Bauverwaltungsmanagement Baurecht und Verträge Service und Finanzen Stadtsanierung und EFRE 03V ÖPNV und Verkehr 3250 FB 4 Kultur Katrin Schmäl 3566 FB 1 Innere Verwaltung FB 2 Finanzen FB 3 Verkehr, Sicherheit, Europa und Recht FB 5 Soziales undbildung FB 6 Stadtentwicklung FB 7 Straßen- und Grünplanung, Ingenieurbau FB 8 Manfred Koplin Kultur Katrin Schmäl Musikschule Ulrich Petersen Ratsbücherei Dr. Thomas Lux Stadtarchiv Dr. Thomas Lux Innere Verwaltung Joachim Scheunemann 102 Unabhängige Beratungsstelle Judith Engler Datenschutzmanagement Gissa Ebrahimi-Koplin Interner Service 11 Personalservice 12 EDV René Ganderke Personalabrechnung Volker Kleine-Möller 20 Kämmerei und Stadtkasse Jürgen Kipke Steuern Ralf Dibowski 3669 und Beteiligungsverwaltung, Controlling Jens Sporleder Forderungsbuchhaltung und Vollstreckung Jürgen Popp Rechtsamt Wolfgang Sorger Umwelt 32 Ordnung Joachim Bodendieck Bürgerservice Susanne Twesten Soziales und Bildung Anke Zabel 3981 Hilfen Jens Rumpel Soziale Dienste Angela Lütjohann Bildung und Betreuung Thomas Wiebe 3363 N.N Stadtplanung 63 Bauaufsicht, Kurt Moering Straßen- und Ingenieurbau 73 Vermessung, Geodaten 74 Grünplanung, Friedhöfe und Forsten 81 Hochbau und Technik 82 Rechnungswesen Controlling und Service Seite 2

3 Inhaltsübersicht Haushalt Haushaltssatzung 10 Erläuterungs- und Vorbericht 13 Freiwillige Leistungen 50 Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan 54 Investitionsprogramm und Verpflichtungsermächtigungen 58 Teilhaushalt Verwaltungsvorstand, Stabsstellen etc Verwaltungsvorstand Verwaltungssteuerung vom Verwaltungsvorstand Büro des Oberbürgermeisters Betreuung politischer Gremien Stadtrepräsentation Presse und Öffentlichkeitsarbeit Städt. Internetauftritt Finanz- u. Inneres Verwaltungsmanagement Antikorruptionsarbeit Europaangelegenheiten und zentrales Fördermittelmanagement Steuerungsunterstützung für die Fachbereiche 1 und Digitalstrategie Nachhaltigkeit-, Wahl- u. Stiftungsangelegenheiten Lüneburger Bürgerstiftung Steuerungsunterstützung für das Dezernat III Wahlen Statistik Förderung des Radverkehrs Förderung des Stadtbusverkehrs Rechnungsprüfung Rechnungsprüfung Entwicklung und strategische Steuerung Förderung des Sports Sportstätten und Bäder Seite 3

4 06000 Bauverwaltungsmanagement Vergabe Ausschussbetreuung Dienstleistungen Sanierung Verträge und Veranlagungen Straßenreinigung Personalrat Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, JAV Gleichstellungsbeauftragte Leistungen der Gleichstellungsbeauftragten Teilhaushalt Interner Service Organisation und interner Service Arbeits- und Gesundheitsschutz Kopierarbeiten und Layoutgestaltung Teilhaushalt Personalservice Personalbetreuung Teilhaushalt EDV EDV und Telekommunikation Teilhaushalt Personalabrechnung Personalabrechnung Verw. der Grundsicherung für Arbeitssuchende Teilhaushalt Kämmerei und Stadtkasse Stadtkasse Finanzservice Erbbaurechtsverwaltung Rechtl. unselbständige Stiftungen, Sondervermögen Beb. und unbebautes Grundvermögen Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Wasserversorgung Fernwärmeversorgung Allgemeine Zuweisungen und Umlagen Allgemeine Finanzwirtschaft Finanzanlagen Seite 4

5 Teilhaushalt Steuern Steuerverwaltung Gemeindesteuern, Teilhaushalt Betriebswirtschaft, Beteiligungen u. Controlling Betriebswirtschaft und Controlling Theater Volkshochschule Städtische Wohnungsbauförderung Industriebahn Hafenanlagen Wirtschaftsförderung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Teilhaushalt Forderungsbuchhaltung und Vollstreckung Forderungsbuchhaltung Teilhaushalt Rechtsamt Dienstleistg. d. Rechtsamts f.d. Stadtverwaltung Dienstleistungen des Rechtsamts für Dritte 12 - Sonstige Dienstleistungen des Rechtsamts Teilhaushalt Umweltschutz Umweltbehördliche Ordnungsangelegenheiten Beurteilung v. Verkehrslärm u. Luftreinhaltung Aufgaben nach der. Betriebssicherheitsverordnung Abfallwirtschaft Abwasserbeseitigung im eigenen Wirkungskreis Gewässerunterhaltung Klimaschutz/Energie/Umweltinformation Teilhaushalt Ordnung Gewerbeangelegenheiten Gaststättenangelegenheiten Straßenverkehr Erlaubnisse u. Genehmigungen Sicherheit und Ordnung Versammlungen u. Demonstrationen Ermittlungsdienst 12 - Kriminalpräventionsrat Seite 5

6 Teilhaushalt Ordnung Verwarnverf.;Verkehrsordnungswidrigkeiten Feuerwehr und Brandschutz Marktwesen Teilhaushalt 33 Bürgerservice Meldeangelegenheiten Ausweis und sonstige Dokumente Sonst. Bürgerangelegenheiten Ausländerangelegenheiten Personenstandsangelegenheiten Teilhaushalt Kultur Museen und Bildende Kunst Musikförderung Sonstige Volksbildung Kulturförderung Literaturförderung Teilhaushalt Musikschule Musikschule Teilhaushalt Ratsbücherei Bibliothekarische Medien- u. Informationsbereitstellung Teilhaushalt Stadtarchiv Archivierung und Informationsbereitstellung Teilhaushalt Soziales und Bildung Soziale Einrichtungen Soziale Einrichtungen für Ältere Soziale Einrichtungen für Menschen mit Behinderung Andere soziale Einrichtungen Teilhaushalt Soziale finanzielle Hilfen Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kap. SGB XII) Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfen zur Gesundheit Hilfe in anderen Lebenslagen Hilfe z. Überwindung bes. soz. Schwierigkeiten Grundsicherung im Alter u. b. Erwerbsminderung Hilfe zur Pflege (7.Kapitel SGB XII) Seite 6

7 Teilhaushalt Soziale finanzielle Hilfen Verwaltung der Sozialhilfe Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Landesblindengeld Wohngeldleistungen Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Wohnraumschaffung und Wohnraumförderung Teilhaushalt Soziale Dienste Altenhilfe Senioren- und Pflegestützpunkt Durchführung Heimgesetz Andere soziale Einrichtungen (Stadtteilorientierte Arbeit) Unterhaltsvorschussleistungen Durchf.d.HkG u.hhg; Leist.n.d.StrRehaG Sonstige soziale Angelegenheiten Versicherungsangelegenheiten Außerschulische Jugendbildung Ambulante u. teilstationäre Hilfe z. Erziehung Jugendsozialarbeit Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Förderung der Erziehung in der Familie Gem.Unterbr.v. Müttern o.vätern m. Ihrem Kind Betr. und Versorg. d. Kindes in Notsituationen Vollzeitpflege Heimerz., Erz. in einer sonst. betr. Wohnform Hilfen f. j. Vollj. / Inobhutn. / Eingliederungsh Mitw.i.Verf.v.d.Vormundsch.-u.Fam.gericht Adoptionsvermittlung Mitw. in Verf. nach dem Jugendgerichtsgesetz Amtspflegschaft, Amtsvormunds.,Beistandschaft Einrichtungen der Jugendarbeit Einrichtung f. H.z.E. u. Hilfe für junge Volljährige Teilhaushalt Bildung und Betreuung Grundschulen Hauptschulen Realschulen Oberschulen Gymnasien Seite 7

8 Teilhaushalt Bildung und Betreuung Gesamtschule Förderschulen Sonstige schulische Aufgaben Kreisschulbaukasse Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Förderung von Kindern in Tagespflege Förd. von Kindertagesst. freier Träger Betreuung von Kindern in städt. Einrichtungen Familienbüro Teilhaushalt Asyl und Integration Leist. an Leistungsberechtigte nach dem AsybLG Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer Teilhaushalt Stadtentwicklung Stadtplanung Teilhaushalt Bauaufsicht, Denkmalpflege Bauordnung Denkmalschutz Teilhaushalt Straßen- und Grünplanung Ingenieurbau Vermessung/Geodaten Teilhaushalt Straßen- und Ingenieurbau Gemeindestraßen Kreisstraßen Landesstraßen Straßenbeleuchtung Teilhaushalt Grünplanung, Friedhöfe, Forsten Öffentliche Grün- und Parkanlagen Friedhofs- und Bestattungswesen Forsten Hilfsbetriebe Teilhaushalt Fachbereich Gebäudewirtschaft DL Gebäudewirtschaft Parkhäuser und öffentliche Parkplätze Seite 8

9 Stellenplan 201 Produktrahmenübersicht 233 Produktgruppenübersicht 247 Querschnitt nach Produkten 252 Übersichten Ergebnis- und Finanzhaushalt nach Teilhaushalten 265 Kostenstellenübersicht 270 Budgetübersicht 283 Kontenpläne einschl. Investitionen 287 Seite 9

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13 VORBERICHT zum Haushaltsplan der für das Seite 13

14 Vorbericht: Der in 1 Abs. 2 Nr. 3 KomHKVO als Anlage zum Haushaltsplan verbindlich vorgeschriebene Vorbericht hat die Aufgabe, die Öffentlichkeit und die Aufsichtsbehörde über die Finanzlage und die Finanzwirtschaft der Kommune zu informieren. Der vorliegende Haushaltsplan unterscheidet sich hinsichtlich des Aufbaus und der Struktur kaum von dem Vorjahreshaushaltsplan und ist weiterhin von den Konsolidierungsanstrengungen und dem Zukunftsvertrag beeinflusst. Der Vorbericht für den Haushaltsplan der enthält wertende Analysen der finanziellen Lage und deren voraussichtliche Entwicklung und stützt sich dabei auf Kennzahlen und Übersichten über wesentliche Ertrags- und Aufwandspositionen sowie über Vermögens- und Schuldenpositionen einschließlich Liquiditätskredite, die im Folgenden dargestellt werden. Der Rat der hat in seiner Sitzung am 20. Dezember den vorliegenden Haushaltsplan für das Jahr beschlossen. Gesetzliche Vorgaben und Aufbau des Haushaltes Der Haushalt der richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO). Nach diesen Vorschriften richtet sich auch die Darstellungsform des Haushaltes. Zunächst sind sämtliche Aufwendungen und Erträge in Form des Gesamtergebnishaushaltes zusammengefasst. Gleiches gilt für die Ein- und Auszahlungen im Gesamtfinanzhaushalt, wobei hier auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Geldabflusses bzw. -zuflusses abgestellt wird. Eine Untergliederung der Gesamtansätze erfolgt in Form von Teilhaushalten, welche sich an der Verwaltungsstruktur orientieren. Diese Darstellung ist ebenfalls vom Gesetzgeber vorgegeben worden. Anhand der Teilhaushalte ist ersichtlich, wie hoch das Ressourcenaufkommen in den einzelnen Verwaltungsbereichen ist. Die entsprechende Darstellung der Teilhaushalte ist im Band I zu finden. Da die jeweiligen Ansätze zu sogenannten Haushaltspositionen aggregiert werden, sind beispielsweise die Energieaufwendungen unter der Haushaltsposition Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu finden. Aus den jeweiligen Teilhaushalten ist jedoch nicht ersichtlich, in welcher Höhe Energieaufwendungen zu leisten oder Mieterträge generiert werden. Die Aggregierung von Ansätzen ist eine wesentliche Veränderung durch die Einführung des neuen kommunalen Rechnungswesens im Jahr Durch das neue Rechnungswesen sollte das Hauptaugenmerk weg von Einzelansätzen und auf die Leistungserbringung der Gemeinde gerichtet werden (Output-Orientierung). In den Produktblättern wird beispielsweise über die Zielgruppe, den Inhalt, zukünftige Entwicklungen oder Kennzahlen berichtet. Zur Übersichtlichkeit werden im Band III sämtliche Produkte mit den jeweiligen Ansätzen dargestellt. Eine ung und Steuerung des Haushaltes soll lediglich auf Leistungs- bzw. Produktebene erfolgen. Ein weiteres wesentliches Element des Haushaltsplanes sind die Ein- und Auszahlungen für Investitionen. Diese sind ebenfalls in einer Gesamtübersicht hinter dem Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt beigefügt. Seite 14

15 2. Haushalt Mit dem Haushaltsplan sind insbesondere die rechtlichen Vorgaben und Herausforderungen im Betreuungs- und Bildungsbereich (Ausbau zur GTS) erfolgreich umzusetzen. Dies geschieht im Wesentlichen durch die geplanten bzw. bereits in Gang gesetzten Bauarbeiten an den Lüneburger Schulen und Kitas im Rahmen des beschlossenen Bildungsfonds I und der anstehenden Erweiterung im Zuge des Bildungs- und Infrastrukturfonds II. Neben den bereits genannten Herausforderungen, gilt es die Vorgaben aus dem Entschuldungsvertrag zu beachten und einzuhalten. So erging die Genehmigung unter der Auflage, dass durch neue Konsolidierungsmaßnahmen oder unterjährige Haushaltsverbesserungen im Finanzhaushalt in den Haushaltsjahren bis jeweils Überschüsse i. H. v. ungefähr 1 Mio. erwirtschaftet werden. Mit Vertragsabschluss verpflichtete sich die unter Berücksichtigung der Entschuldungshilfe in Höhe von 70 Mio. Euro ab dem Haushaltsjahr 2013 u.a. ausgeglichene Jahresergebnisse zu erzielen. Mit dem Beschluss zum Haushalt wird genau wie zuvor mit dem Beschluss zum Haushalt nunmehr wieder mit einem Überschuss im ordentlichen bzw. im Gesamtergebnis geplant. 2.1 Eckdaten des Haushaltes Ergebnishaushalt Ordentlicher Ertrag Ordentlicher Aufwand Außerordentlicher Ertrag Außerordentlicher Aufwand Finanzhaushalt Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit Saldo Investitionstätigkeit Saldo Finanzierungstätigkeit Kredite (Veranschlagter Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen lt. Haushaltsplan) Liquidität (Höchstbetrag der Liquiditätskredite lt. Haushaltsplan ) Verpflichtungsermächtigungen Euro 282,8 Mio. 281,5 Mio. 2,2 Mio. 0,0 Mio. 7,4 Mio. 13,2 Mio. 3,9 Mio. 13,2 Mio. 102,0 Mio. 31,6 Mio. Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses 15,0 10,0 8,6 in Mio. 5,0 0,0-5,0-4,0 0,2 0,8 0,5 1,1 1,6 1,3 2,4 4,3 5,3-10,0-15,0-14,3-20,0-20,2-25,0 Ergebnis 2010 Ergebnis 2011 Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis Ergebnis 2016 Seite 15

16 Der Haushaltsplan weist im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 1,3 Mio. aus. Ausschlaggebend hierfür sind die anhaltenden Einsparanstrengungen der sowie die derzeitig gute gesamtwirtschaftliche Lage. Das außerordentliche Ergebnis wird ausschließlich durch die Veräußerung von diversen bebauten und unbebauten Grundstücken in geprägt, welche letztlich zu einem außerordentlichen Überschuss i.h.v. rund zwei Million Euro führen. Der Überschuss im Ergebnishaushalt führt ebenfalls zu einer positiven Entwicklung im Finanzhaushalt im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit. Für das Jahr plant die Hansestadt an dieser Stelle mit einem positiven Zahlungssaldo i.h.v. 7,4 Mio.. Die Entwicklung des Zahlungssaldos ist seit Jahren im Rahmen der ung positiv; es wurde aber im Rahmen der Haushaltsplanberatungen darauf hingewiesen, dass dieser Überschuss noch nicht ausreicht, um die laufende Tilgung rd. 9,3 Mio. aus eigener Kraft zu erwirtschaften. 25,0 Vergleich Saldo lfd. Verw.-Tätigkeit zu Tilgung 23,1 20,0 in Mio. 15,0 10,0 5,0 9,0 5,0 5,3 5,5 5,5 5,7 3,9 6,6 12,9 11,7 8,7 9,3 9,6 10,0 10,4 9,7 7,8 7,4 1,2 0,0-0,6 Tilgung lfd. Verwaltungstätigkeit -5,0-10,0-7,0 Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis Seite 16

17 2.2 Ordentliche Erträge Steuern und ähnliche Abgaben In dieser Position sind u.a. die Erträge aus Realsteuern und aus den Gemeindeanteilen an der Einkommen- sowie der Umsatzsteuer enthalten. Bei den Steuereinnahmen handelt es sich um allgemeine Deckungsmittel, die ohne spezielle Zweckbestimmung der Finanzierung aller Aufwendungen des städtischen Haushaltes dienen. Die Steuereinnahmen für das bis einschließlich werden sich aufgrund der bereits benannten guten gesamtkonjunkturellen Lage positiv entwickeln und liegen damit im Bundestrend. 60 Steuerentwicklung ab in Mio RE 2009 RE 2010 RE 2011 RE 2012 RE 2013 RE 2014 RE 2015 RE 2016 RE Gewerbesteuer Gemeindeanteil EKSt Grundsteuer Gemeindeanteil USt Sonstige Steuern Die betragsmäßig größte Position ist die Gewerbesteuer. Sie ist naturgemäß abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und regionalen Ausprägungen. Durch Sondereffekte, beispielweise der Erstattung von Gewerbesteuer aus Vorjahren, erscheint die Entwicklung unstetig. Sofern diese unvorhersehbaren Sondereffekte unberücksichtigt bleiben, ist jedoch grundsätzlich ein positiver Trend erkennbar. Aufgrund der Ergebnisse aus Vorjahren wurde der zum Haushalt mit 50,5 Mio. veranschlagt (ursprüngliche ung 49,8 Mio. ). Die planung im Zeitraum ab wurde unter Beachtung der bereitgestellten Orientierungsdaten vorgenommen, welche die bundesweiten konjunkturellen Effekte und Entwicklungen berücksichtigen, aber vorsichtigzurückhaltend auf dem Niveau belassen. Der Hebesatz für die Grundsteuer wurde zuletzt zum Haushaltsjahr 2016 um 50 v.h. auf 490 v.h. angehoben. Die damalige Anhebung dient als Gegenfinanzierung des Bildungsfonds (siehe 2.5.3). Seite 17

18 Aufgrund des stetigen Zuzuges in das Stadtgebiet und neuer Baugebiete ist zum Haushalt von einer moderat positiven Einnahmeentwicklung in der mittelfristigen ung auszugehen. Die Hundesteuer wurde für das Jahr auf Vorjahresniveau geplant. Bereits zum Haushaltsjahr wurde der Glücksspielstaatsvertrag neu aufgelegt. Aufgrund der damit verbundenen gesetzlichen Änderungen für Spielhallenbetreiber wurde mit einer geringeren Einnahme aus der Vergnügungssteuer geplant. Nach aktueller Entwicklung hat sich diese Annahme jedoch nicht vollumfänglich bestätigt, weshalb der zum Haushalt auf dem ursprünglichen Niveau veranschlagt wurde. Zum Haushalt erfolgte eine erneute Anhebung des es um 100 T. Nachdem die überarbeitete Beherbergungssteuersatzung vom Rat der mit Wirkung zum beschlossen wurde und der Kreis der Steuerpflichtigen erweitert wurde, ist eine positive Ertragsentwicklung festzustellen. Vor diesem Hintergrund wurde der zum Haushalt auf insgesamt erhöht. Die Steuererträge sind nach aktuellem Stand bundesweit auf hohem Niveau prognostiziert. Dieser Aspekt und auch der positive Ausblick in der Wirtschaft spiegeln sich in Steigerungsraten der Orientierungsdaten für die Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer im ungszeitraum bis wider. Beträge in Euro Ergebnis ung ung ung 1. Grundsteuer A , Grundsteuer B , Gewerbesteuer , Vergnügungssteuer , Hundesteuer , Zweitwohnungssteuer , Beherbergungssteuer , Zwischensumme Gemeindeanteil an der Einkommensteuer , Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer , Bruttoaufkommen Seite 18

19 2.2.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Die Ansätze beinhalteten Erträge aus Zuweisungen vom Land, die der allgemeinen Deckung des Haushaltes dienen und auf Grundlage des Niedersächsischen Finanzausgleichgesetzes gezahlt werden: Beträge in Euro Schlüsselzuweisungen vom Land Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land Ergebnis ung ung ung , , Summe: , Die Schlüsselzuweisung des Landes für richtet sich maßgeblich nach der Steuerkraft der aus zurückliegenden Haushaltsjahren. Wesentlich beeinflusst wird die Steuerkraft durch die Gewerbesteuereinzahlungen. Wie unter der Ziffer ausgeführt, unterliegt insbesondere diese Berechnungsgröße einer deutlichen Schwankung aufgrund von unvorhersehbaren Erstattungen und Rückzahlungen. Schlüsselzuweisungen vom Land 30,0 25,0 23,6 23,8 25,4 26,3 27,2 20,0 18,2 18,9 20,9 21,9 17,8 19,3 16,0 in Mio. 15,0 12,7 10,0 5,0 0,0 Ergebnis 2010 Ergebnis 2011 Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis Da die zur Berechnung der Schlüsselzuweisung für die ausschlagebende Steuerkraft in der zugrunde liegenden Rechnungsperiode hoch war und auch für die zukünftigen Jahre postitiv prognostiziert wird, ist mit einer Zuweisung auf dem Nieveau des Jahres zu planen. Gleichzeitig wird jedoch auch mit einer steigenden Verteilungsmasse kalkuliert, wonach die Ansätze bis einen ansteigenden Verlauf vorweisen. Seite 19

20 Darüber hinaus sind die Zuweisungen vom Landkreis, die auf konkreten Aufgabenwahrnehmungen basieren bzw. gesetzliche oder vertragliche Grundlagen haben, enthalten: Beträge in Euro Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Landkreis Lüneburg Zuweisungen gem. 118 NSchG v. Landkreis Lüneburg Zuweisungen Sozialleistungen Landkreis - Tageseinrichtungen Ergebnis ung ung ung , , , Sonderzuweisung LK , Summe: , Im Rahmen des 2010 zwischen der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg abgeschlossenen Finanzvertrages haben sich die beiden Vertragsparteien auf die Übernahme bestimmter Aufgabenbereiche durch die geeinigt. Für den zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben anfallenden Personal- und Sachaufwand wird eine Jahrespauschale an die Hansestadt Lüneburg gezahlt, welche u.a. unter dem Sachkonto Zuweisungen für laufende Zwecke vom Landkreis Lüneburg veranschlagt ist. Um die kreisangehörigen Gemeinden bei der Bereitstellungen von ausreichenden Kindertagesstättenplätzen sowie dem Ausbau der Ganztagesbetreuung zu unterstützen, wird mit dem Landkreis Lüneburg jährlich eine entsprechende Zuweisungsquote verhandelt. Die Ansätze der Sonderzuweisungen des Landkreises Lüneburg beruhen folglich auf den bisherigen Verhandlungsergebnissen und der prognostizierten Fortführung. Für die Belastungen, die der Hansestadt aus der Übertragung von Aufgaben entstehen, aber nicht durch spezielle Regelungen im Finanzvertrag erfasst sind, erhält die zudem jährlich pauschalierte Erstattungen. Die Höhe der Zahlungen wurde bis einschl mit dem Hinweis auf eine anschließende Anpassung vertraglich fixiert. Bereits zum Vertragsabschluss bestand seitens der die Intention eine zusätzliche Erstattung in Höhe von jährlich 1,8 Mio. zu erhalten. Mit der im Dezember 2015 abgeschlossenen Ergänzungsvereinbarung wurden nun nachfolgende Zusatzerstattungen vereinbart. Beträge in Euro Zusatzerstattungen nach 5 Finanzvertrag Ergebnis ung ung ung Seite 20

21 2.2.3 Auflösungserträge aus Sonderposten Soweit die Hansestadt für investive Maßnahmen von Dritten Zuschüsse erhalten hat (z. B. GVFG Mittel für Straßenbau, Straßenausbaubeiträge), werden diese Mittel als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Die Sonderposten sind entsprechend der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes aufzulösen und stehen als Ertrag dem Aufwand aus Abschreibungen gegenüber. 8,0 Erträge aus Sonderposten für Beiträgen Erträge aus Sonderposten für Investitionszuweisungen 7,0 6,0 5,0 in Mio. 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 Ergebnis 2010 Ergebnis 2011 Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis ung ung ung Sonstige Transfererträge Unter diese Position fallen alle Kostenersätze, Aufwendungsersatz, Ersatzleistung, die in den Sozialleistungsgesetzen vorgesehen sind, soweit sie den vollen oder teilweisen Ersatz einer sozialen Leistung darstellen und von privaten Personen stammen, also vom Hilfeempfänger selbst, von dessen unterhaltspflichtigen Angehörigen oder sonstigen Verpflichteten. Hierzu gehören auch Kostenersätze von Sozialleistungsträgern, die rechtlich dem Versicherten zustehen, auch in solchen Fällen, in denen diese Ersätze lediglich aus Zweckmäßigkeitsgründen als Kostenbeiträge direkt an den Sozialhilfeträger überwiesen werden, z. B. als Renten von Heimbewohnern, Zuschüsse der Krankenkassen zu Erholungsmaßnahmen oder Wohngeld. Beträge in Euro Ergebnis ung ung ung Soziale Hilfen , Leistungen - Landesblindengeld, Wohngeld, Bildung und Teilhabe Kinder-, Jugend- und Familienhilfe , , Summe: , Seite 21

22 2.2.5 Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Entgelte Die Ansätze enthalten die leistungsgebundenen Erträge, die entweder privatrechtlich, also auf vertraglicher Grundlage oder öffentlich-rechtlich, basierend auf einer Satzung, erhoben werden. Nachfolgend sind die größten kumulierten Ertragsansätze aufgelistet: Beträge in Euro Ergebnis ung ung ung öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte/ Benutzungsgebühren Verwaltungsgebühren , Benutzungsgebühren u. ähnl. Entgelte , Niederschlagswassergebühr , Gebühren für Gräber u.bestattungen, sonst. Friedhofsleistungen , Tageseinrichtungen für Kinder , Schmutzwassergebühren , sonstige , Summe öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte/ , Benutzungsgebühren (I) privatrechtliche Entgelte Erträge aus Vermietung und Verpachtung , Gebühren Parkhäuser (privat-rechtlich) , Erträge aus Erbbaurecht und Erbpacht , Erträge aus Verkauf , Sonst. privatrechtl. Leistungsentgelte , Summe privatrechtliche Entgelte (II) , Gesamtsumme (I+II) , Seite 22

23 2.2.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Hierunter fallen überwiegend Kostenerstattungen im Rahmen der übertragenen Aufgaben der Sozialhilfebearbeitung (Grundsicherung) und der Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes, sowie die Erstattungen von Personalaufwand durch Dritte. Im Gegensatz zu anderen Ertragspositionen handelt es sich hierbei um direkte Erstattungen von erbrachten Zahlungen ohne einen zugrundeliegenden Leistungsaustausch. Der originäre Aufgabenträger oder der eigentliche Leistungsverursacher entlastet in diesen Fällen die Hansestadt von verauslagten Mitteln. Beträge in Euro Ergebnis ung ung ung Erstattungen vom Bund , Erstattungen von Gemeinden (bspw. Eingliederungshilfe, GruSi) , Erstattungen v. verbund. Unternehmen, Beteiligungen, , Sondervermögen Erstattungen von sonst. öffentl. Sonderrechnungen , sonstige (bspw. Landesblindengeld; ges. Sozialversicherungen, private , Unternehmen) Summe Kostenerstattungen u. Kostenumlagen , Etwa ein Viertel der städtischen Erträge resultiert aus der Erstattung von Sozialen Leistungen, welche die erbringt. Diese Leistungserbringung liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit des Landkreises. Im Rahmen des ausgehandelten Finanzvertrages (letztmalig ausgehandelt im Jahr 2010 und ergänzt im Jahr 2015) zwischen der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg wurde jedoch vereinbart, dass die Stadt Lüneburg zur Erfüllung sämtlicher Aufgaben des örtlichen Trägers der Sozialhilfe nach dem 8. Sozialhilfegesetzbuch herangezogen wird. Gleiches gilt ebenso für den Bereich der Jugendhilfe. Die aus der Aufgabenwahrnehmung entstehenden Kosten werden durch den Landkreis Lüneburg erstattet, wobei eine Eigeninteressenquote bei der verbleibt. Die Laufzeit des aktuellen Finanzvertrages endet zum ; die Fortführung und Ausgestaltung wird im Jahr mit dem Landkreis verhandelt Zinsen und ähnliche Finanzerträge Der beinhaltet im Wesentlichen Zinserträge aus Steuernachveranlagungen. Maßgeblich beeinflusst wird diese Position durch die Ertragsschwankungen im Bereich der Gewerbesteuer. Städtisches Kapitalvermögen das Zinserträge erwirtschaftet, ist nur in sehr beschränkten Umfang vorhanden; angesichts des derzeitigen Zinsniveaus sind hieraus aktuell keine nennenswerten Zinserträge veranschlagt. Seite 23

24 2.2.8 Aktivierte Eigenleistungen Hierbei handelt es sich um städtische Eigenleistungen zur Herstellung von Vermögensgegenständen, die bilanziell aktiviert werden müssen, weil sie den Wert des Anlagevermögens erhöhen. Konkret sind dies überwiegend aktivierbare, städtische Ingenieurleistungen im Hoch- oder Tiefbau sowie anteilige Personalaufwendungen zur Erstellung von Friedhofs- und Grünanlagen. Aufgrund der erhöhten Bautätigkeit im Rahmen des Bildungsfonds I sowie des Bildungs- und Infrastrukturfonds II wurde der im Bereich des Hochbaus zur Haushaltsplanung um auf nunmehr angehoben. Im Straßenbau ist ein über , bei den Grünanlagen in Höhe von und bei den Friedhöfen in Höhe von veranschlagt Insgesamt wird damit gerechnet, Personalaufwendungen von rund zu aktivieren, was über dem Rechnungsergebnis aus dem Jahr liegt ( ,60 ) Sonstige ordentliche Erträge Hier sind u. a. folgende Erträge veranschlagt: Beträge in Euro Ergebnis ung ung ung Konzessionsabgaben Strom, Gas, Wasser, Fernwärme u.ä , Buß- Verwarn- Zwangsgelder , Erträge aus Beteiligungen und der Inanspruchnahme von Gewährverträgen , Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen (bspw. Pension, Altersteilzeit) , übrige , Summe: , Seite 24

25 2.3 Ordentliche Aufwendungen Aufwendungen für Personal Die Position umfasst den Personalaufwand für aktives Personal der. Einbezogen sind hierbei alle Beiträge, Umlagen und Rückstellungen, die im Zusammenhang mit der Vergütung oder Besoldung des Personals stehen. Der Personalaufwand wird entsprechend der Vergütungsgruppe- und Besoldungsgruppe errechnet und im jeweiligen Budget veranschlagt. Die Bewirtschaftung erfolgt zentral im Bereich Personal. Die nachfolgende Übersicht enthält alle mit dem Personal zusammenhängende Erträge und Aufwendungen, welche die Hansestadt von Dritten für abgestelltes oder aufgabenspezifisch eingesetztes Personal erhält sowie aktivierbare Personalanteile (siehe auch 2.2.8) und Auflösungssachverhalte von Personalrückstellungen (siehe auch 2.2.9). Beträge in Euro Ergebnis ung ung ung Personalerträge , Personalaufwand gesamt , Personalaufwand netto , Der Netto-Personalaufwand erhöht sich im Vergleich zum Jahr um rund 2,0 Mio., was einer prozentualen Steigerung von 3,52 % entspricht. Diese Steigerung begründet sich im Wesentlichen durch die Tarif- und Besoldungserhöhung für sowie zusätzlichen Aufwendungen in den Kindertagesstätten und Neueinstellungen beispielsweise von Bauingenieuren. 70,0 Personalaufwand netto 60,0 50,0 in Mio. 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 Ergebnis 2016 Ergebnis ung ung ung Im ungszeitraum wurde eine jährliche Steigerung des Personalaufwands für zukünftige Tarifabschlüsse und Besoldungsanpassungen berücksichtigt. Seite 25

26 2.3.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Position der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfasst im Wesentlichen die Unterhaltung von städtischem Vermögen und dessen Bewirtschaftung. Ebenfalls enthalten sind Mieten und Pachten sowie Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen, die zur Aufrechterhaltung der laufenden Verwaltungstätigkeit notwendig sind. Der sprunghafte Anstieg zum Haushalt war noch mit der Unterbringung von Geflüchteten begründet, wobei dieser Aspekt inzwischen der Aufgabe der Integration gewichen ist. Das Volumen für Sach- und Dienstleistungsaufwand nimmt deshalb schrittweise ab, liegt jedoch noch bei rd. 26,7 Mio.. Dies liegt u.a. an der Umsetzung des. sogenannten Bildungs- und Infrastrukturfonds II. In Erweiterung des bereits laufenden Bildungsfonds I, hat die ein Maßnahmenkatalog veranschlagt, um in den Bereichen Schule, Kitas und allgemeine Infrastruktur (Straßen) notwendige Erweiterungen bzw. Umbauten bewerkstelligen zu können (siehe 2.5.3). Im Gegensatz zum bisherigen Bildungsfonds I beinhaltet der Bildungs- und Infrastrukturfonds II auch konsumtive Bestandteile. Beispielsweise ist für die Altbausanierung der Kindertagesstätte Kreideberg mit (: ) und die Kita Kreideberg mit veranschlagt. 30,0 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 25,0 20,0 in Mio. 15,0 10,0 5,0 0,0 Ergebnis 2013 Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 ung ung ung ung Unterhaltungsaufwand Bewirtschaftung Mieten und Pachten Übrige Die nachstehende Grafik verdeutlicht, an welcher Stelle in der Verwaltung entsprechende Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen anfallen. Seite 26

27 Sach- und Dienstleistungen nach Produktegruppen Sport, Stadtentwicklung und Umwelt; Straßen, Radwege; übrige; Innere Verwaltung, Sicherheit und Ordnung; Jugendhilfe; Schule; Soziales; Kultur; Schwerpunktbereiche sind hierbei die Schul- und Verwaltungseinrichtungen sowie die Kindertagesstätten. Neben den bereits genannten Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Infrastrukturfonds II plant die weitere konkretisierte Maßnahmen, beispielsweise für die Straßensanierung- und unterhaltung, für die Unterhaltung der Radwege, für die laufende Bewirtschaftung von Parkscheinautomaten, für die Ergänzung der Büchereibestände oder für Kosten für Vermessung, Gutachten u.ä. im Bereich Stadtplanung Abschreibungen Die ausgewiesenen Beträge enthalten die Abschreibungen für Abnutzung des Sachanlagevermögens, immaterielle Vermögensgegenstände (Investitionszuwendungen an Dritte) und auf das Finanzvermögen (Wertberichtigungen auf Forderungen). Der Aufwand aus Abschreibungen reduziert sich um die ausgewiesenen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Die Ansätze wurden nach den bilanzierten Vermögensgegenständen aus der Anlagenbuchhaltung bzw. den Forderungsbeständen der Finanzbuchhaltung ermittelt. Hierbei wurden anteilige Abschreibungen für künftige Investitionen der Jahre ff berücksichtigt. Bei den Investitionen ist der über Abschreibungen dargestellte Vermögensverzehr zu erwirtschaften, um die Voraussetzungen für notwendigen Ersatz zu schaffen. Bei den Wertberichtigungen auf Forderungen handelt es sich um eine Darstellung eines konkreten oder allgemeinen Ausfallrisikos Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen. Auch besonders gelagerte Einzelfälle, die zu hohen Forderungsabschreibungen führen können, beeinflussen die Höhe der Abschreibungen. Diese Sachverhalte sind im Voraus nicht prognostizierbar und hängen bei den Gewerbesteuerforderungen auch stark von den Finanzbehörden ab, so dass als ansatz der abschätzbare Anteil der Abschreibungen auf Forderungen aufgenommen wird. Seite 27

28 Entwicklung der Abschreibungsaufwendungen in Mio Abschreibungen auf Sachvermögen und Immaterielle Vermögensgegenstände Abschreibungen auf Finanzvermögen Ergebnis 2011 Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis Aufgrund des stetig hohen Investitionsvolumens der ergibt sich ein gleichförmiger Anstieg der Abschreibungsaufwendungen aus Sachvermögen und der immateriellen Vermögensgegenstände Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Position enthält die bei der Hansestadt zu zahlenden Zinsen für alle Schulden. Die Aufgabe des städtischen Zins- und Schuldenmanagements ist es, den Bestand an Darlehensverpflichtungen und deren Zinsbelastung auf möglichst niedrigem Niveau zu halten. Regelmäßig wird in einer Portfolioanalyse das enthaltene Gesamtrisiko im Schuldenportfolio bestimmt. Durch eine sinnvolle Verteilung von Zinsbindungsfristen und Prolongationsterminen werden Belastungsspitzen in den einzelnen Jahren (Klumpenrisiken) vermieden. Alle Kreditaufnahmen werden hinsichtlich ihrer Höhe, Notwendigkeit und Aufnahmezeitpunkt, Laufzeit etc. überprüft und ausgeschrieben. Ein regelmäßiges Berichtswesen zur städtischen Liquidität und entsprechende Marktbeobachtungen der Zinslandschaft dokumentieren kontinuierlich die aktuelle Situation und lassen Prognosen zu. Die mit Haushaltsdaten sowie debitorischen und kreditorischen Buchungen abgestimmte Liquiditätsplanung prognostiziert die Entwicklung des Zahlungsbestandes für das laufende Jahr, um anhand dessen steuernde Maßnahmen ergreifen zu können. Zu starke Schwankungen im Kontokorrentbereich können auf diesem Wege vorausgesehen, ausgeglichen oder zumindest gemindert werden. Diese Aktivitäten erhöhen die ungssicherheit sowohl im kurz- als auch im langfristigen Haushaltsplanungszeitraum. Das voraussichtliche Rechnungsergebnis wird unter dem ansatz bleiben, da das fortbestehende niedrige Zinsniveau genutzt wurde. Seite 28

29 6,0 5,61 5,0 4,0 4,56 3,93 4,72 4,66 4,41 4,04 3,77 3,70 4,19 4,09 in Mio. 3,0 2,72 2,45 2,63 2,0 1,91 1,72 1,30 1,33 1,34 1,0 0,44 0,20 0,28 0,73 0,23 0,56 0,56 0,62 0,53 0,55 0,90 0,45 0,500,45 0,0 Ergebnis 2009 Ergebnis 2010 Ergebnis 2011 Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis Zinsen für Investitionsdarlehen Liquiditätskreditzinsen Verzinsung aus Steuererstattung Durch die Fortführung des Bildungsfonds I sowie den geplanten Bildungs- und Infrastrukturfonds II erreicht die Kreditermächtigung für das Jahr eine Höhe von rd. 13 Mio.. Hinzu kommen aus dem Vorjahr weitere noch nicht umgesetzte Kreditermächtigungen (Haushaltseinnahmereste). Aufgrund einer risikogerechten Kalkulation für den neuen Kreditbedarf und einer überwiegend kurzfristigen Zinsbindung im Liquiditätskreditbereich muss nur ein Gesamtansatz für Zinsen in Höhe von rd. 4,6 Mio. vorgehalten werden. Des Weiteren werden unter dieser Haushaltsposition auch die Verzinsungen aus Steuererstattungen veranschlagt. Hierfür sind jährlich veranschlagt Transferaufwendungen Beträge in Euro Ergebnis ung ung ung Zuwendungen an Dritte (Öffentliche und Private) , Förderung von Kinder in Tagesreinrichtungen , Soziale Leistungen , Gewerbesteuerumlage allgemein und , einigungsbedingt Entschuldungsumlage , Kreisumlage , sonstige Transferaufwendungen 4.500, Summe , Seite 29

30 Zu den Transferaufwendungen zählen kommunale Leistungen an natürliche Personen und Unternehmen, ohne dass eine gleichzeitige Gegenleistung durch die Transferempfänger erfolgt. Darunter fallen alle Geldleistungen, die von öffentlichen Stellen an natürlichen Personen bzw. von diesen an öffentliche Stellen fließen. Konkret sind dies überwiegend soziale Leistungen an Hilfebedürftige auf Grundlage verschiedener, einschlägiger Normen der Sozialgesetzbücher (ca. 65,06 Mio. ) sowie die Aufwendungen für die Kreisumlage (ca. 51,53 Mio. ) und Gewerbesteuerumlage (ca. 8,42 Mio. ). Bei der einigungsbedingten Gewebesteuerumlage wurde für die aktuelle ung der Wegfall ab dem Jahr angenommen, was zu einem deutlich reduzierten führt. Durch die Tatsache, dass Lüneburg eine wachsende Stadt darstellt sind fortlaufend zusätzliche Plätze in den Kindertagesstätten zu schaffen. Ein Großteil davon wird durch Kindertagesstätten, die sich in freier Trägerschaft befinden, abgedeckt. Über Betriebskostenvereinbarungen beteiligt sich die an den entstehenden Aufwendungen. An dieser Stelle ist daher ebenso mit höheren Aufwendungen ab dem aktuellen Haushaltsjahr zu rechnen. Eine wesentliche Haushaltsposition bildet die Kreisumlage. Mit einem Volumen von 51,5 Mio. in stellt sie knapp ein Fünftel der ordentlichen Aufwendungen dar. Trotz der prognostizierten Senkung des Hebesatzes um 1,5 Punkte auf 50,5 v. H. in und weitere berücksichtigte Absenkungen in der mittelfristigen ung ist weiterhin ein ansteigender Verlauf erkennbar. Bedingt wird dies durch die anhaltend hohe Steuerkraft der (siehe ), welche als Berechnungsgrundlage für die Kreisumlage ausschlaggebend ist. Entwicklung der Kreisumlage in Mio ,16 39,03 40,00 40,96 44,80 46,93 49,57 51,53 52,16 53,49 54,86 90,0 80,0 70,0 Hebesatz in Punkten 20 60, ,5 53,5 53,0 53,0 53,0 53,0 52,0 50,5 50,0 49,5 49,0 50,0 0 Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis ,0 Mit steigender eigener Ertragskraft (siehe Punkt bezüglich der Steuerkraft) der Hansestadt Lüneburg steigen auch die Aufwendungen für die Kreisumlage. Seite 30

31 2.3.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen Hierunter fallen neben den Aufwendungen für den laufenden Betrieb (Büromaterialien, Telekommunikation, Beratungsleistungen) auch die Erstattungen an die städtischen Beteiligungen, etwa die Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH oder die Luna GmbH für die Straßenbeleuchtung. Daneben sind im Bereich der Geschäftsaufwendungen/Sonstiges noch die Aufwendungen für Ehrenamtliche (Feuerwehr und Ratsangelegenheiten) sowie die Umlage an den Gemeindeunfallversicherungsverband und für den kommunalen Schadensausgleich veranschlagt. Beträge in Euro Ergebnis ung ung ung Erstattungen an Bund, Land, Gemeinden, Private etc , Erstattungen an sonstige verbundene Unternehmen, Beteiligungen , Geschäftsaufwendungen , sonstige Steuern , sonstiges (u.a. KSA und GUV) , Summe , Außerordentliche Erträge und Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Mit der Einführung der neuen kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) änderten sich die Buchungs- und Veranschlagungsvorschriften ab dem Haushaltsjahr. Dies hat insbesondere auf das außerordentliche Ergebnis einen wesentlichen Einfluss. Die neue Verordnung sieht im außerordentlichen Ergebnis keine periodenfremden Positionen mehr vor. Das außerordentliche Ergebnis wird planerisch nur noch durch die Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden beeinflusst. Sofern ein Vermögensgegenstand über oder unter dem Buchwert veräußert wird, führt dies zu einem außerordentlichen Ertrag bzw. Aufwand. Die plant für das mehrere Grundstückverkäufe, was zu einem außerordentlichen Ertrag von 2,25 Mio. in diesem Bereich führt. Seite 31

32 2.5 Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt enthält neben den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit die notwendigen Ansätze für investive Auszahlungen und die Finanzierungstätigkeit Entwicklung der laufenden Verwaltungstätigkeit Die laufende Verwaltungstätigkeit bildet den Ergebnishaushalt, bereinigt um die zahlungsunwirksamen Finanzvorfälle (Abschreibungen, aktivierbare Eigenleistungen) ab. Die plant für das mit einem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit i. H. v. 7,4 Mio.. Dieser Überschuss reicht jedoch noch nicht vollständig aus, um die Tilgungsleistung aus laufenden Krediten bzw. neuen Krediten komplett zu leisten. Erst im Verlauf des ungszeitraums wird es möglich sein, die Tilgung vollständig aus eigener Kraft zu leisten. Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit e 25,0 20,0 23,1 15,0 10,0 9,0 7,8 7,4 9,7 11,7 12,9 in Mio. 5,0 3,9 1,2 0,0-0,6-5,0-3,2-10,0-9,5-7,0-15,0-14,2-20,0 Ergebnis 2009 Ergebnis 2010 Ergebnis 2011 Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Seite 32

33 2.5.2 Investitionen des es Das Investitionsvolumen der Vorjahre wird auch mit dem Haushaltsplan fortgeführt. Insgesamt plant die investive Auszahlungen i.h.v. 24,5 Mio.. Ein Großteil hiervon (17,5 Mio. ) sind für Baumaßnahmen an Schulen, Kindertagesstätten und der allgemeinen Infrastruktur vorgesehen. Anhand der nachfolgenden Übersicht wird deutlich, dass der Schulbereich weiterhin besonderes im Fokus steht und die Hälfte des gesamten investiven es einnimmt. Geplante Auszahlungen in nach Produktrahmen (insg. 24,5 Mio. ) Schulen; -12,33 Mio. ; -50% Innere Verwaltung, Sicherheit und Ordnung; -2,54 Mio. ; -10% Kita, Familienbüro; -0,63 Mio. ; -3% Straßen, Bushaltestellen und Radwege; -4,49 Mio. ; -18% übrige; -0,77 Mio. ; -3% Sport und Kultur; -1,10 Mio. ; -4% Sanierungsgebiete; -2,48 Mio. ; -10% Wohnbauförderung; -0,20 Mio. ; -1% Der in 2015 initiierte Bildungsfonds I (siehe 2.5.3) wird auch zum um weitere Maßnahmen im Zuge des Bildungs- und Infrastrukturfonds II ergänzt. Der Bildungs- und Infrastrukturfonds II beinhaltet schwerpunktmäßig zwar weiterhin notwendige Maßnahmen im Schulund Kitabereich, wurde aber um die Themen der allgemeinen Infrastruktur (Brücken, Straßen, Radwege und Hochwasserschutz) und stadtteilbezogene Gemeinbedarfseinrichtungen (z.b. Stadtteilhäuser, Jugendzentren) ergänzt. Ein Großteil der Baumaßnahmen im Schulbereich wurden bereits begonnen und werden in fortgeführt. Das Auszahlungsvolumen im Grundschulbereich beläuft sich auf 4,2 Mio., wobei für die Fortsetzung der Baumaßnahme an der Grundschule Häcklingen (u.a. Ausbau zu GTS) 0,5 Mio. zur Verfügung stehen. Für den Baubeginn an der Grundschule Lüne sind 0,8 Mio., für die Grundschule Heiliger Geist 0,4 Mio. und die Grundschule Hagen (Igelschule) 1,6 Mio. veranschlagt. Bei den weiterführenden Schulen sind das Johanneum (1,3 Mio. ) sowie die Wilhelm-Raabe-Schule (1,4 Mio. ) bezüglich des Auszahlungsvolumens hervorzuheben. Während bei der Wilhelm-Raabeschule unter anderem der Ausbau zur Ganztagesschule inkl. inklusionsgerechter Räumlichkeiten Seite 33

34 vorangetrieben wird, ist bei dem Johanneum die Aufstockung des bereits fertigstellten Neubaus in ung. Außerdem hervorzuheben ist die Oberschule Am Wasserturm mit einem Auszahlungsvolumen von 2,4 Mio., bei der insbesondere zusätzliche Klassenräume ausgebaut werden sollen. Auch die Bereitstellung von ausreichenden Einrichtungen zur Kinderbetreuung spielt für das weiterhin eine bedeutende Rolle. Als wachsende Stadt, durch Zuzüge aus anderen Regionen, aber auch durch die hohen Flüchtlingsbewegungen in den vorangegangenen Jahren und die nun erforderliche Integrationsarbeit, ist die Schaffung von neuen Krippen- und Kitaplätzen verstärkt in den Vordergrund gerückt. Baumaßnahmen in größerem Umfang sind in bei der Kita AWO und bei der Kita Schützenstraße geplant. Das Auszahlungsvolumen für die Sanierungsgebiete einschließlich weiterer Förderbereiche beträgt für 1,8 Mio. (u.a. Kaltenmoor, westliches Wasserviertel, Am Weißen Turm). Mit Aufnahme in das Städtebauförderprogramm "Zukunft Stadtgrün" wurde ab zudem ein weiteres Sanierungsgebiet im Bereich der Lüneburger Innenstadt (Grünband Innenstadt) im Haushalt aufgenommen. Der Eigenanteil der liegt lediglich bei einem Drittel, da entsprechende Zuweisungen des Landes aus den Förderprogrammen zu erwarten sind. Diese sind für mit circa 1,2 Mio. zu beziffern. Auch das in 2016 initiierte städtische Wohnungsbauprogramm wird in fortgeführt. Zur Unterstützung bei der Schaffung von neuem Wohnraum ist ein i.h.v veranschlagt. Im Bereich der Straßen- und Infrastruktur ist für Radwege ein Betrag von 0,9 Mio. eingeplant. Beispielsweise soll der Radweg an der Dahlenburger Landstraße mit saniert werden. Des Weiteren sind u.a. investive Straßenbaumaßnahmen an der Bardowicker Straße, der Konrad- Adenauer-Straße und am Kreisverkehr Wilhelm-Hänel-Weg/Hamburger Straße geplant. Die Ertüchtigung des Stadtrings, als Bestandteil des Bildungs- und Infrastrukturfonds II umfasst in ein Volumen von Außerdem wurde ein für die Erschließung des Baugebietes Wienebütteler Weg für die Jahre ff. aufgenommen. Seite 34

35 Eine grobe Übersicht über die geplanten Einzahlungen im Jahr ist der folgenden Darstellung zu entnehmen: Geplante Einzahlungen in nach Produktrahmen (insg. 11,3 Mio. ) Innere Verwaltung, Sicherheit und Ordnung; 2,51 Mio. ; 22% Schulen; 4,15 Mio. ; 37% Kita, Familienbüro; 0,18 Mio. ; 2% Sport und Kultur; 0,43 Mio. ; 4% Straßen, Bushaltestellen und Radwege; 1,80 Mio. ; 16% übrige; 0,62 Mio. ; 5% Sanierungsgebiete; 1,63 Mio. ; 14% Unabhängig von Investitionsvorhaben und möglichen Fördermitteln werden Grundstücksveräußerungen im Produktbereich Zentrale Verwaltung veranschlagt und dienen somit insgesamt zur Deckung der Investitionen. In sind im Wesentlichen die erwarteten Einzahlungen aus der Veräußerung eines Objektes in der Katzenstr. zu nennen. Beträge in Euro Ergebnis ung ung ung Einzahlungen aus Investitionstätigkeit , Auszahlungen für Investitionstätigkeit , Saldo aus Investitionstätigkeit , Kreditaufnahmen für Investitionen , Tilgung von Krediten für Investitionen , Saldo aus Finanzierungstätigkeit (Netto- Neu-Verschuldung) , Grundsätzlich wird bei jeder Maßnahme die Möglichkeit einer Beteiligung oder eines Investitionszuschusses durch Bund, Land, EU oder andere Kommunen geprüft. Rund 46,1 % des zu Seite 35

36 finanzierenden Gesamtvolumens wird auf diese Weise und durch Eigenmittel gedeckt. Es verbleibt eine Lücke von rund 13 Mio. Euro, welche durch Kreditaufnahmen geschlossen werden muss. Verpflichtungsermächtigung Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres Voraussichtlich fällig werdende Auszahlungen Insgesamt Nachrichtlich: in der mittelfristigen ung vorgesehene Kreditaufnahmen für Investitionstätigkeit Zum Haushalt sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 31,5 Mio. veranschlagt, welche sich auf die Jahre bis 2023 verteilen. Neben den üblichen Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Sanierungsgebiete zur haushalterischen Absicherung gegenüber dem Fördermittelgeber (Volumen 5,3 Mio. ) sind weitere Verpflichtungsermächtigungen insbesondere für die anstehenden Baumaßnahmen im Bildungs- und Infrastrukturfonds II (Grundschule Lüne, Grundschule Hermann-Löns, Grundschule Heiliger Geist etc.) veranschlagt. Die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen, über dem üblichen Rahmen der Vorjahre, geschieht vor dem Hintergrund um eine zügige und unterbrechungsfreie Abwicklung der Baumaßnahmen gewährleisten zu können. Neben den Zeitersparnissen, trägt die frühzeitige und gewerksübergreifende Ausschreibung zur ungssicherheit sowie einer höheren Wirtschaftlichkeit (ggfs. gebündelte Auftragsvergaben) bei. Seite 36

37 2.5.3 Bildungsfonds I Mit Ratsbeschluss vom hat der Rat der der Umsetzung des sogenannten Bildungsfonds zugestimmt, dessen Ziel es ist, die städtischen Schulen und Betreuungseinrichtungen energetisch zu sanieren, bedarfsgerecht zu erweitern und für ein Ganztagesangebot herzurichten. Um den absehbaren Entwicklungen gerecht zu werden, sind in den Jahren 2015 bis 2025 Investitionen mit einem Volumen von ca. 85 Millionen Euro erforderlich. Diese Investitionen sollen durch den Bildungsfonds realisiert werden, der es ermöglicht, durch ein geschlossenes Finanzierungskonzept eine ungssicherheit zu erreichen. Der erste Abschnitt des Bildungsfonds war zunächst für den Zeitraum von 2015 geplant. Aufgrund von zeitlichen Verzögerungen, beispielsweise bei der Kita AWO, sind zum Teil auch noch Ansätze im Jahr vorzufinden. Das Land Niedersachsen hat mit Schreiben vom der Hansestadt zur Finanzierung der Maßnahmen einen Kreditrahmen von 33,8 Mio. bereits im Voraus zur Finanzierung der Maßnahmen genehmigt. Das Maßnahmenpaket für Betreuungs- und Bildungseinrichtungen bestand anfangs aus 16 investiven Maßnahmen innerhalb des ungszeitraumes und soll sich den tatsächlichen städtischen Bedarfen zeitlich und sachlich anpassen. Aufgrund der stetigen Konkretisierung der Maßnahmen bzw. Verschiebung von Prioritäten werden zum Haushalt noch 6 Maßnahmen im Rahmen des Bildungsfonds umgesetzt. Einige ursprünglich geplante Maßnahmen werden nunmehr im Bildungsund Infrastrukturfonds II umgesetzt (beispielsweise Grundschule Hermann-Löns, Grundschule Hagen und Grundschule Heiliger Geist). Die Investitionsansätze basieren auf Kostenberechnungen der zuständigen Ingenieure und werden unter der Prämisse der Kostenreduzierung fortgeschrieben. Dabei werden mögliche Baupreissteigerungen auf ein unvermeidbares Maß reduziert. Je nach Dringlichkeit und Bedeutsamkeit der Einzelmaßnahmen wird eine Einbindung in den Bildungsfonds realisiert. Im Rahmen der Sitzungen des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung wird regelmäßig hierzu berichtet. Das Gesamtfinanzierungsvolumen des Bildungsfonds I ist mit dem im Voraus genehmigten Kreditrahmen bereits abschließend bestimmt. Mit zunehmender Konkretisierung wird zu entscheiden sein, in welchem Umfang Maßnahmen durch das Kreditvolumen finanziert werden können. Dies hängt maßgeblich von der Entwicklung des jeweiligen Investitionsverlaufes und der Einwerbung von Dritt- und Fördermitteln ab. Im Herbst 2016 wurde der erste Kredit zur Finanzierung der Maßnahmen im Bildungsfonds in Höhe von 5,0 Mio. umgesetzt; im Laufe des Jahres wurden weitere 2,5 Mio. und im Laufe des Jahres 7,9 Mio. aufgenommen. Zum Frühjahr ist eine weitere Kreditaufnahme über 4,1 Mio. noch aus Vorjahresermächtigungen vorgesehen. Der von der Kommunalaufsicht für den Bildungsfonds I eingeräumte Kreditrahmen von 33,8 Mio. reduziert sich durch diese Aufnahme auf ein mögliches Restvolumen von 14,3 Mio.. Der aktuelle Bedarf einer Kreditaufnahme wird unter Berücksichtigung des Investitionsfortschrittes und der Zinsentwicklung regelmäßig überprüft. Durch Maßnahmenverlagerungen und Erzielung von zusätzlichen Fördermitteln errechnet sich zu aktuellen Stand ein Kreditbedarf von 29,1 Mio. für den Bildungsfonds. Seite 37

38 HANSESTADT LÜNEBURG VORBERICHT HAUSHALT Die Rechnungsergebnisse des Bildungsfonds aus dem Haushaltsjahr wurden im Rechenschaftsbericht des Jahres, bzw. in diesem Vorbericht des Haushaltsjahres separat abgebildet. Alle Zahlungen im Zusammenhang mit dem Fonds werden seit dem Rechnungsjahr 2015 transparent nachgewiesen und separat gebucht. Eine Übersicht über die konkreten Maßnahmen ist nachfolgend aufgeführt: Investitionsübersicht zum Bildungsfonds Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis HAR aus Vorjahren GS Häcklingen Hochbaumaßnahme 0, , , , Zuweisung Kreisschulbaukasse 0,00 0,00 0, , Summe: 0, , , Grundschule Hasenburger Berg Hochbaumaßnahme 0,00 0, , , Zuweisung Kreisschulbaukasse 0,00 0,00 0, , Summe: 0,00 0, , GTS Im Roten Felde Hochbaumaßnahme 0, , , , Zuweisung Kreisschulbaukasse 0,00 0,00 0, , Summe: 0, , , GS Kreideberg Hochbaumaßnahme 0, ,32 932,15 0, Zuweisung Kreisschulbaukasse 0,00 0,00 0,00 0, Summe: 0, , , GS Hagen - Igelschule Hochbaumaßnahme 0, , , , Zuweisung Kreisschulbaukasse 0,00 0,00 0,00 0, Summe: 0, , , GTS-Programm Grundschulen Hochbaumaßnahme , , ,90 0, Zuweisung Kreisschulbaukasse 0,00 0,00 0, , Zuweisung vom Bund ,00 0,00 0,00 0, Summe: , , , Oberschule Kreideberg Hochbaumaßnahme 0, , , , Zuweisung Landkreis 0,00 0, , , Zuweisung Kreisschulbaukasse 0,00 0,00 0, , Summe: 0, , , Oberschule Am Wasserturm Hochbaumaßnahme , , , , Zuweisung Land 0,00 0,00 0,00 0, Zuweisung Landkreis 0,00 0, , , Zuweisung Gemeinden 0,00 0,00 0,00 0, Summe: , , Johanneum Hochbaumaßnahme , , , , Zuweisung Landkreis 0,00 0, ,54 0, Zuweisung Kreisschulbaukasse 0,00 0,00 0, , Zuweisung Bund ,00 0,00 0,00 0, Summe: , , , Seite 38

39 HANSESTADT LÜNEBURG VORBERICHT HAUSHALT Investitionsübersicht zum Bildungsfonds Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis HAR aus Vorjahren Wilhelm-Raabe-Schule Hochbaumaßnahme 0, , , , Zuweisung Bund 0,00 0,00 0,00 0, Zuweisung Landkreis 0,00 0, ,23 0, Zuweisung Kreisschulbaukasse 0,00 0,00 0, , Summe: 0, , , Gymnasien - Herderschule Hochbaumaßnahme 0, , , , Zuweisung Landkreis 0,00 0, , , Zuweisung Kreisschulbaukasse 0,00 0,00 0,00 0, Summe: 0, , , Sporthalle Kaltenmoor Hochbaumaßnahme 0, , , , Zuweisung Bund 0,00 0, , , Zuweisung Landkreis 0,00 0,00 0, , Tilgungszuschuss 0,00 0,00 0,00 0, Summe: 0, , , Schulen PCB Zuweisung Landkreis ,65 0,00 0,00 0, Zuweisung übriger Bereich ,29 0,00 0,00 0, Summe: ,94 0,00 0 0, GTS Programm Hochbaumaßnahme ,34 0,00 0 0, Summe: ,34 0,00 0 0, Kita Heidkamp Hochbaumaßnahme 0, , ,01 0, Summe: 0, , , Kita AWO Hochbaumaßnahme 0,00 0, , , Zuweisung übriger Bereich 0,00 0,00 0,00 0, Zuweisung Land 0,00 0,00 0,00 0, Zuweisung SaPo Land 0,00 0,00 0,00 0, Summe: 0,00 0, , Kita Sporthalle Kaltenmoor Hochbaumaßnahme 0,00 0,00 0,00 0, Summe: 0,00 0,00 0 0, Auszahlungen , , , Einzahlungen ,94 0, , Eigenanteil: , , , Summe Eigenanteil: ,97 Seite 39

40 2.6 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden Übersicht gem. 1 Abs. 2 Nr. 6 KomHKVO Art der Schulden Stand zu Beginn des Vorjahres Euro - Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Euro - 1. Geldschulden aus 1.1 Anleihen 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionstätigkeiten 1.3 Liquiditätskrediten sonstigen Geldschulden 2. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Transferverbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten Entwicklung der langefristigen Verbindlichkeiten , ,00 7,33 14,87 25, Millionen ,28 99,38 104,97 105,69 105,03 108,66 111,20 113,60 120,84 120,69 118, RE 2009 RE 2010 RE 2011 RE 2012 RE 2013 RE 2014 RE 2015 RE 2016 RE vor. RE Verschuldung Bildungsfonds- und Infrastrukturfonds II Verschuldung Bildungsfonds I einschl. Kreditermächtigung aus Vorjahren Gesamtschuldenstand Investitionskredite einschl. Kreditermächtigung aus Vorjahren Die Entwicklung der langfristigen Verschuldung ist für unter der Annahme, dass sämtliche Haushaltseinnahmereste aus Kreditermächtigungen genutzt werden, steigend. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass der Anstieg der Verschuldung maßgeblich auch auf die Maßnahmen des Seite 40

41 Bildungsfonds I zurückzuführen ist. Die Zins- und Tilgungslasten daraus sind durch die Anhebung der Grundsteuer B und den Einnahmen aus der Inklusionskostenpauschale gegenfinanziert. Aufgrund der Umsetzung des Bildungsfonds I und der Initiierung des Bildungs- und Infrastrukturfonds II wird sich die in den kommenden Jahren weiter verschulden. 2.7 Vermögen Eine Übersicht zur Entwicklung des Vermögens wird aus den Werten der Bilanz und den jeweiligen Haushaltsansätzen abgeleitet. In der der nachstehenden Übersicht ist die Vermögensentwicklung seit der Eröffnungsbilanz 2007 dargestellt. Der Verlauf des Sachvermögens ist der Primärachse zugeordnet, die übrigen Bilanzpositionen sind auf der Sekundärachse abzulesen , , , ,00 32% Vermögensentwicklung , , , , , , , , , , , , ,00 - Immaterielles Vermögen Finanzvermögen Sachvermögen , , , , , , , Bilanz Die Bilanzsumme der ist seit Einführung der Doppik um rd. 28,1 % angestiegen, mithin um rd. 152,8 Mio. auf 695,7 Mio. zum Dieser Anstieg stammt im Wesentlichen aus einem stetigen Wachstum der Hansestadt, was zu Bautätigkeit und Anschaffung von Vermögen führt. Das Sachvermögen der Hansestadt, bestehend aus Grundstücken, Gebäuden, Infrastrukturvermögen und beweglichen Vermögensgegenständen und ist im Jahr erneut angestiegen (rd. 1,6%) und macht damit 92,1% der Bilanzsumme aus. Deutlich wird der Anstieg des Anlagevermögens aber auch im Bereich des immateriellen Vermögens; insbesondere bei den von der geleisteten Investitionszuweisungen an Dritte. Diese Zuweisungen werden aktiviert, bilanziell ausgewiesen und entsprechend ihrer Seite 41

42 Zweckbestimmung abgeschrieben. Im Jahr stiegen die geleisteten Investitionszuwendungen um rd. 79,7 % zum Vorjahr auf rd. 12,8 Mio.. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Zuweisungen im Rahmen der städtischen Sanierungsgebiete. Die Nettoposition weist zum einen Wert von 356,4 Mio. aus, was einen Anteil von 51,2 % an der Gesamtbilanzsumme ausmacht. Die Höhe der ausgewiesenen Sonderposten ist im Vergleich zum Jahr 2016 um 4,3 Mio. gesunken. Die bilanzierten Investitionszuwendungen Dritter liegen zum bei rd. 157,0 Mio. und betragen rd. 22,6% der Bilanzsumme. Betrachtet man den Zeitraum seit der Eröffnungsbilanz ist festzustellen, dass sich die Hansestadt bilanziell ausdrücklich positiv entwickelt. Während sich der Schuldenanteil in 10 Jahren von 37,0 % sogar auf 34,8% gesenkt hat, wurde der kamerale Fehlbetrag von 101,7 Mio. vollständig abgebaut. Die Nettoposition stiegt derweil um über 88,4 Mio. auf 356,4 Mio. an. Auf der Aktivseite ist die Tendenz der Bilanzmehrung am deutlichsten im Bereich des immateriellen Vermögens zu verzeichnen. Dies hat jedoch seinen Ursprung in der zum Stichtag der Eröffnungsbilanz nicht zu erfassenden Investitionszuwendungen der Vergangenheit; dementsprechend begann dieser Vermögensbereich bei einem minimalen Anfangsbestand der jährlich um rd. 600 T bis 1,5 Mio. anwächst. Beim Sachvermögen ist der mäßig deutliche Anstieg zuerkennen, es hat innerhalb von 10 Jahren ein Anstieg von 25,3% erfahren, was ein Volumen von 129,3 Mio. ausmacht. Die aktuelle Haushalts- und ung wird diesen Trend der Vermögensmehrung und Ausweitung der Bilanz weiter fortsetzen. Seite 42

Produkthaushalt der Stadt Delmenhorst. Grafische Darstellung

Produkthaushalt der Stadt Delmenhorst. Grafische Darstellung Produkthaushalt 2019 der Stadt Delmenhorst Grafische Darstellung Schuldenstand Stadt Delmenhorst in T (jew. zum 01.01.) 120.000 100.000 80.000 T 60.000 40.000 20.000-2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

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Produkthaushalt der Stadt Delmenhorst. Grafische Darstellung

Produkthaushalt der Stadt Delmenhorst. Grafische Darstellung Produkthaushalt 2018 der Stadt Delmenhorst Grafische Darstellung Schuldenstand Stadt Delmenhorst in T (jew. zum 01.01.) 120.000 100.000 80.000 T 60.000 40.000 20.000-2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

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