Bundesverband e.v. Heinrich-Albertz-Haus Blücherstraße 62/ Berlin
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1 AWO Bundesverband e.v. Blücherstraße 62/ Berlin An die Mitglieder des Arbeitskreises Schwangerschaftsberatung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v. Heinrich-Albertz-Haus Blücherstraße 62/ Berlin Tel. 030 / Fax 030 / info@awobu.awo.org Ihre Zeichen/Ihr Schreiben vom Unsere Zeichen Durchwahl/ Berlin 3.2/ P_08_06_11 lis frauen@awo.org Protokoll Treffen des Arbeitskreises Schwangerschaftsberatung am 11. /12. Juni 2008 in Berlin Beginn: Ende: Mittwoch, 11. Juni 2008 um 14:00 Uhr Donnerstag, 12. Juni 2008 um 13:00 Uhr Teilnehmer/-innen: Eugenie Alfert-Hörner, Bärbel Ribbert, Petra Söchting, Gisela Schaale, Rut Wilcken, Claudia Schiefelbein, Claudia Lissewski Tagesordnung: 1. Begrüßung und Vorstellung von Frau Claudia Lissewski 2. Abstimmung der Tagesordnung 3. Weiterarbeit im Arbeitsfeld Schwangerschaftsberatung, u.a.: Internetauftritt Schwangerschaftsberatungsstellen Fort- und Weiterbildungsangebote Update in der Sexualpädagogik, Licht und Schatten (verschoben nach 2009) Donnerstag: 4. Vorstellung Gudrun Braksch, Referentin AWO-Bundesberband e.v. u.a. Frühförderung 5. Projektbericht "Baby, was nun?" (Rut Wilcken) 6 Kooperationen, Berichte und gegenseitige Informationen 7. Informationen aus den Bundesländern (Berichte bitte schriftlich mitbringen oder mailen, auch Nichtanwesende) - Schwangerschaftsstatistik 8. Termine Zu TOP 1 Begrüßung und Vorstellung Claudia Lissewski und die Teilnehmerinnen stellen sich vor und berichten über ihre Arbeitsfelder und Einrichtungen. Claudia Lissewski hat mit einer halben Stelle das Arbeitsfeld Frauen von Karin Schüler übernommen. Schwerpunkte ihres Arbeitsbereiches sind die Schwangerschaftsberatungsstellen und das Themenfeld Frauenhäuser/häusliche Gewalt. Der Arbeitsbereich Familienbildung wird mit einer halben Stelle von Verena Wittke übernommen. Zu TOP 2 Abstimmung der Tagesordnung Der Tagesordnung wird entsprechend der Vorlage zugestimmt SEB AG Bonn Kto.-Nr (BLZ ) 1
2 Zu TOP 3 Weiterarbeit im Arbeitsfeld Schwangerschaftsberatung 3.1. Beschluss der Geschätsführerkonferenz vom 4./5. Juni 2008 Zu Beginn musste vom Beschluss der GEKO berichtet werden, dort wurde der Auflösung des AK Schwangerenberatung zugestimmt. Sachstand: Der AK Schwangerschaftsberatungsstellen hat in der Vergangenheit intensiv an der verbandlichen Positionierung gearbeitet. Dieser Prozess ist im Wesentlichen abgeschlossen. Zukünftig wird es vielmehr um inhaltliche, differenzierte fachliche Beratungen gehen, wie auch schon die Evaluierung für das Jahr 2007 zeigt. Es wird daher vorgeschlagen den AK Schwangerschaftsberatungsstellen aufzulösen und stattdessen die notwendigen fachlichen Beratungen in gezielt einzuladenden Arbeitstreffen zu organisieren. Beschluss: Die GEKO stimmt der Auflösung des Arbeitskreises Schwangerschaftsberatung zu. Der bundesweite fachliche Austausch wird über Arbeitstagungen, die z.b. zweimal jährlich stattfinden, gewährleistet. Bei Bedarf können Arbeitsgruppen zu fachpolitischen Themen und Fragestellungen einberufen werden. Die Information, dass der AK Schwangerenberatung aufgelöst worden ist, wurde nicht gut aufgenommen. Die Teilnehmerinnen äußerten ihr Unverständnis über diese Entscheidung. Sie sehen darin einen Verlust für die fachpolitische Arbeit der AWO. Für die Weiterabeit stellte sich die Frage der Legitimation, sowohl in den Verband hinein (Delegierung und Freistellung der Mitglieder für die Arbeitstreffen) als auch nach außen (welchen Arbeitsauftrag gibt es z.b. für fachpolitische Stellungnahmen?). Anmerkung: Die Konsequenzen aus der Entscheidung der GEKO werden sowohl im Bundesverband als auch auf Landesebene durch die Teilnehmerinnen besprochen. Wie bereits im Schreiben von Rainer Brückers zur Beendigung des AKs geschrieben wurde, gillt folgende Regelung: Um die fachliche und fachpoltische Diskussion im Arbeitsfeld auch zukünftig sicherzustellen und weizerzuentwickeln, werden gezielt themenbezogene Arbeitstagungen angeboten. Diese Arbeitstagungen aktuelle Themen und Fragestellungen des arbeitsfeldes aufgreifen. Dementsprechend habe ich für 2009 eine Arbeitstagung in die aktuelle Planung einbezogen Internetauftritt der Schwangerschaftsberatungsstellen Anlass: Die Neugestaltung der Homepage des AWO Bundesverbandes erfordern eine Klärung von Zuordnung und Gestaltung der bestehenden Internetseite und der Seite der AWO- Schwangerschaftsberatung AWO-Homepage wird umgestaltet, eigene Internetauftritte einzelner Projekte/Arbeitsbereiche innerhalb der AWO-Homepage sind nicht vorgesehen. als umfangreiche, in sich schlüssige und abgeschlossene Informationsplattform zur Familienbildung sollte unter ihrem Namen auf dem 1&1-Server als eigenständige Webseite erhalten bleiben. Sie soll im AWO-Bu Bereich Familienbildung (Verena Wittke) weiterhin betreut und aktualisiert werden. Die Seite zur Schwangerschaftsberatung ist derzeit noch in die AWO-Homepage integriert. Als qualifizierte Informationsseite könnte sie ebenso wie als eigene Homepage angeboten (eigene 1&1-Domain) und wie bisher von der Schwangerschaftsberatungsstelle der AWO in Dortmund im Rahmen eines Honorarauftrages fachkompetent gepflegt und aktualisiert werden. Auf der zukünftigen AWO-Homepage wird es einen kurzen, einführenden Text zu den Arbeitsbereichen Schwangerschaftberatung und Familienbildung geben, Links können/sollen die AWO-Homepage gezielt mit den beiden Fachportalen, die eine wertvolle fachliche Ergänzung zum Internetauftritt des AWO- Bundesverbandes darstellen, verbinden. Finanzen Die Schwangerschaftsberatungsstelle Dortmund (Frau Alfert-Höhner) könnte wie bisher auf der Grundlage eines Honorarauftrages (500,- Euro pro Jahr) die inhaltliche Pflege und Aktualisierung der Seite zur Schwangerschaftsberatung übernehmen. 2
3 Die Bearbeitung/Zusammenführung der Domains, die technische Umsetzung von Aktualisierungen etc. könnte auf der Grundlage eines Honorarvertrages (angedacht: 500 /p.a. ab 2009) durch einen Honorarmitarbeiter durchgeführt werden, der diese Arbeiten auch schon im Rahmen des Projektes mobile Familienbildung übernommen hat. Für den Betrieb der Domains bei 1&1 entstehen Kosten von ca. 100 /p.a. Die gesamten entstehenden Kosten könnten über das Budget des Arbeitsbereiches Frauen/Familienbildung abgedeckt werden. Der Vorschlag wird mit der Geschäftsführung des AWO-Bu abgestimmt, danach könnte der Webauftritt der Schwangerschaftsberatungsstellen unter als eigene Seite mit entsprechender Verlinkung mit der AWO-Homepage weitergeführt werden. Anmerkung: Mittlerweile ist die neue Homepage des Bundesverbandes online. Sobald eine Entscheidung zum eigenen Webauftritt der Schwangerschaftsberatungsstellen vorliegt, wird dieses umgesetzt Fortbildungen/Arbeitstagungen In die Planung für 2009 sind wie gehabt folgende Fortbildung vorgesehen: Beratung bei Schwangerschaft I (5-tägiges Seminar) Beratung bei Schwangerschaft II (1tägiges Seminar verwaltungs-und sozialrechtliche Aspekte) Beratung bei Schwangerschaft III (Modulreihe 3x5 Tage zu PND und Reproduktionsmedizin). Diese Fortbildung wurde verschoben auf 2009/10 und ist eine Kooperationsveranstaltung mit dem Bund deutscher Hebammen und dem DRK, Federführung DRK. Update Sexualpädagogik (siehe Punkt 3.4.) Arbeitstagung Schwangerschaftberatungsstellen Geplantes Thema: Schwangerschaftsberatungsstellen und Frühe Hilfen Schnittstelle zwischen Beratung, Jugendhilfe und Gesundheitswesen Teitpunkt: iv. Quatal 2009 in Berlin Geprüft werden soll der Vorschlag, ob ein eintägiges Seminar zum Erstkontakt für Verwaltungskräfte in der Schwangerschaftsberatung sinnvoll ist (nicht in allen Bundesländern werden Verwaltungskräfte finanziert). Bitte die Beratungsstellen nochmals auf die in diesem Jahr stattfindenden Fortbildungen hinweisen. Nähere Informationen werden dem Protokoll beigefügt (siehe Anlagen) 3.4. Update Sexualpädagogik Licht und Schatten Das Update wurde verschoben auf Die Teilnehmerinnen verständigten sich beim Treffen auf die Eckpunkte der geplanten Fachtagung (siehe auch Text von Anita Heiliger im Anhang). Update Sexualpädagogik: Jugendsexualität und Neue Medien Ort und Zeit 1. Halbjahr Juni 09 TN-Zahl 40 Zielgruppe Bildungszentrum Erkner Fachkräfte aus den Schwangerschaftsberatungsstellen, aus der sexualpädagogischen Arbeit, aus ambulanten und statioären Jugendeinrichtungen, aus der Jugendarbeit und der Erziehungsberatung Ziele Inhalte Auseinandersetzung mit dem Thema Jugendsexualität und Neue Medien Austausch über Handlungsansätze zwischen Sexualpädagogik, Schwangerschaftsberatung, Jugendhilfe und Jugendarbeit Wissenserweiterung über das Themenfeld "Jugendsexualität und Neue Medien" Bedeutung der Neuen Medien in der sexualpädagogischen Praxis Input: Sudie zur Jugendsexualität der BZgA 3
4 Referentin BZgA Vortrag: Jugendsexualität und Neue Medien Welche Bedeutung haben die Neuen Medien für Jungen und Mädchen? Referent Rainer Wanielek Input: Chatten als Kommunikationsform Handys - mehr als telefonieren Wie werden diese Möglichkeiten von Jugendlichen genutzt? Welche Chancen und Risiken beinhalten sie? Was sollten Fachkräfte, die mit Jugendlichen arbeiten, darüber wissen? Moderierte Workshops: Austausch in Arbeitsgruppen Welche Erfahrungen gibt es im Umgang mit dem Medium? Was bedeutet das Thema für die eigene berufliche Praxis? Moderation: Fachkräfte aus verschiedenen Arbeitsfeldern (Sexualpädagogik, Jugendhilfe) Zu TOP 4 Vorstellung Gudrun Braksch Gudrun Braksch ist die zuständige Referentin beim AWO-Bundesberband e.v. für behinderhilfe. Sie stellte, wie verabredet den Arbeitsbereich Frühförderung vor (siehe PP im Anhang). Außerdem ist sie derzeit für den Bereich PND zuständig. Das Protokoll des Nachbereitungstreffens der Fachtagung in Dresden "Da stimmt doch was nicht" wurde bereits verschickt. Im Bereich PND werden sich Claudia Lissewski und Gudrun Braksch abstimmen, um den Informationsaustausch zu gewährleisten. Zu TOP 5 Projektbericht (ausgefallen) Perspektive Der Projektbericht wurde auf allgemeinen Wunsch nicht vorgetragen. Stattdessen war die Auflösung des AK und die Veränderung im Arbeitsbereich noch einmal Thema. Die unklare und unsichere Perspektive beinträchtigte die Arbeitsatmosphäre für alle Teilnehmerinnen. Dennoch wurden Wünsche und Interessen benannt für die Zusammenarbeit. Diese bezogen sich insbesondere auf den Informationsfluss auch aus angrenzenzenden Arbeitsbereichen (z. B. gesundheitliche Chancengleichheit). Andereseits ist Claudia Lissewski auch auf Wünsche und Themenstellungen aus dem Arbeitsbereich zur Zusammenarbeit angwiesen. Zu TOP 6 Informationen 6.1 BAGFW-Verbandsvertretungen/BZgA zum Arbeitsfeld 6.1. Portal Es besteht nach wie vor die Möglichhkeit Fortbildungen vor Ort mit der BZgA zu organisieren. Ansprechpartner ist Mechthild Paul. Iin der nächsten Zeit wird es eine Anfrage zum aktuellen Stand der Minisites (Pflege und Beteiligung) geben Sachstand Planung Fachtagung 2008 zum Thema Vernetzung Schwangerschaftsberatung und Frühe Hilfen Die Fachtagung wird in Bad Lauterberg vom September 2008 stattfinden (siehe Anlage Vorankündigung und aktueller Stand). Sobald der offizielle Flyer fertig ist, wird er an die TN weitergeleitet Sachstand Neuauflage Broschüre für Migrantinnen Die Broschüre ist immer noch nicht ferig, da es von Seitens des Ministeriums Fragen und Änderungswünsche gegeben hat. Demnächst soll ein klärendes Gespräch zwischen BZgA und dem Ministerium stattfinden. 4
5 6.4 Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens Neue Geschäftsführerin der Bundesstiftung ist Christina Hess. Wer die AWO dort vertritt muss noch geklärt werden Sozialmonotoring Verhütungsmitteln für Frauen über 22. Lj (siehe auch Länderbericht Saarland) Überschuldung Elterngeld mit ergänzendem ALGII-Bezug Ansprechpartner der AWO für das Sozialmonitoring ist Johannes Wörn (030/ oder Zu den o.g. Punkten gibt es keinen neuen Sachstand. Aktuelle Informationen werden über den verteiler verschickt Kooperationsverbund "Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten" Claudia Lissewki hat Kontakt mit Gesundheit Berlin aufgenommen, um den Informationsfluss sicherzustellen. Zu Top 7 Berichte aus den Gliederungen 7.1 Hamburg (Bärbel Ribbert) 1. Hamburgisches Gesetz zur Förderung von Beratungsstellen nach Schwangerschaftskonfliktgesetz (Schwangerenberatungsstellenförderungsgesetz SchFG) tritt ab in Kraft ( 2. Sachstand Projektantrag bei der Aktion Mensch für die Entwicklung und Implementierung einer regionalen Fachberatung zur Körper- und Sexualaufklärung für Menschen mit Behinderungen im FPZ Hamburg 3. Einladung der Staatsrätin zu dringenden Fragen der Familienplanung 1. Hamburgisches Gesetz zur Förderung von Beratungsstellen nach Schwangerschaftskonfliktgesetz und Förderbescheid 2008 Seit dem ist das Hamburgische Gesetz zur Förderung von Beratungsstellen zur Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz in Kraft getreten (s. Link). Darin festgelegt sind nun u. a. eine Förderung der Personal- und Sachmittel der Beratungsstellen von mindestens 80% sowie der Umfang der Förderung der notwendigen Personalkosten für Beratungstätigkeiten bis zu der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Sachmittel werden in Höhe von 20% der als förderungsfähig anerkannten Personalkosten anerkannt. In der Praxis bedeutet dies, dass perspektivisch nun auch in Hamburg keine Psychologinnen und (Fach)Ärztinnen mehr tarifgerecht in Schwangeren- bzw. Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen fest eingestellt werden können. Die Beratungstätigkeiten sollen perspektivisch nur noch in Beratungen nach 4 SchKG und dann durch psychologische bzw. medizinische Fachkräfte auf Honorarbasis erfolgen. Ein Übergang mit Besitzstandwahrung wird zugesichert: Die zurzeit besetzten Stellen werden bis zum Ausscheiden bzw. bis zur Neubesetzung der Stellen in bisheriger Form weiter finanziert. Perspektivisch werden die hohen Standards eines interdisziplinären Beratungsangebotes aufgrund dieser strukturellen Änderungen nicht zu halten sein. Relativ kurz nach der Koalitionsvereinbarung der neuen Regierung in Hamburg erhielt das Familienplanungszentrum einen Förderbescheid von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde (BSG). In 2008 werden 100 % der Personalmittel durch das Land übernommen (besondere Situation Stadtstaat). Auf die Personalmittel wurden 20% Sachmittel bewilligt, das bedeutet gegenüber der früheren Regelung eine Einbuße, die allerdings durch Einnahmen ausgeglichen werden kann. 2. Sachstand Projektantrag bei der Aktion Mensch für die Entwicklung und Implementierung einer regionalen Fachberatung zur Körper- und Sexualaufklärung für Menschen mit Behinderungen im FPZ Hamburg 5
6 Am ist der Antrag des Familienplanungszentrums vom Ausschuss für Förderpolitik positiv entschieden worden. Dies gilt als Meilenstein auf dem Weg einer möglichen Bewilligung. Am wird er abschließend dem Kuratorium der Aktion Mensch vorgelegt. Bereits im November 2006 beantragte das FPZ Mittel für ein zwei-jähriges Projekt zur Einrichtung einer regionalen Fachberatung zur Körper- und Sexualaufklärung für Menschen mit Behinderungen. Das Projekt wurde auf der Grundlage des AWO Praxisleitfadens Liebe(r) selbstbestimmt erdacht und regional fortgeführt. Im Zentrum des Projektes stehen neben regionalen Angeboten für die o. g. Zielgruppe die systematische regionale Vernetzung und vor allem die Qualifizierung des multiprofessionellen Teams der Einrichtung zur nachhaltigen Installierung einer zielgruppenspezifischen Fachberatung. 3. Einladung der Staatsrätin zu dringenden Fragen der Familienplanung Nachdem sich die neue Landesregierung per Koalitionsvertrag installiert hat, wurde von Seiten des Familienplanungszentrums die Staatsrätin der zuständigen Fachbehörde eingeladen, um auf Problemlagen von Frauen in Hamburg im Kontext von Familienplanung hinzuweisen und eine Neuregelung herbeizuführen. Hier geht es erstens darum, auf die vorhandene Versorgungslücke in der Verhütungsmittelfrage hinzuweisen, die seit 2005 besteht. Frauen auf Hartz IV - Einkommensniveau ist in Hamburg der Zugang zu Verhütungsmitteln erschwert. Zurzeit verzichten viele Frauen aus Armut auf den Kauf und damit auf die Benutzung von Verhütungsmitteln und werden ungeplant schwanger. Die Rate der Schwangerschaftsabbrüche in Hamburg ist entgegen des Bundestrends angestiegen. Ein zweites relevantes Thema mit dringendem Handlungsbedarf sehen wir in der Versorgung von denjenigen Müttern in der Elternzeit, die zeitlich begrenzt auf ergänzende Leistungen durch Alg II angewiesen sind. Verfügen diese Frauen über eine Kapitallebensversicherung zum Zwecke der Altersvorsorge, die das Schonvermögen übersteigt, wird von Seiten der Arge/ des Jobcenters darauf bestanden, dass die Kapitallebensversicherung veräußert wird, um mit dem Erlös den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Auflösung der Kapitallebensversicherung bedeutet für die Frauen mit Blick auf ihre mangelhafte Altersversorgung eine unzumutbare Härte. Viele Frauen verzichten aufgrund dieses Dilemmas auf eine Beantragung von ergänzendem Alg II und müssen mit einem Budget unter dem Existenzminimum zu Recht kommen, was mit Blick auf die Versorgung der Kinder äußerst kritisch zu sehen ist. 7.2 Schleswig-Holstein (Gisela Schaale) Gisela Schaale von der pro familia / AWO Schwangerschafts- und Familienberatungsstelle in Neumünster hat an diesem Treffen für Schleswig-Holstein teilgenommen. Sie wird mit den Kolleginnen im Land die weitere Zusammenarbeit mit der AWO auf Bundesebene besprechen Brandenburg (Claudia Schiefelbein) Seit 2007 ist die AWO in Brandenburg nur noch mit 3 Beratungsstellen an 4 Standorten vertreten. Im August 2007 wurde das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz vom Landtag beschlossen. Ferner hat der Landesrechnungshof in seinem Bericht 2007 bemängelt, dass die Bewilligungsstelle bei der Antragsbearbeitung die Prüfung der Eigenbeteiligung der Träger vernachlässigt hat und das Eigeninteresse der Träger nicht hinterfragt wurde. Eine Vollfinanzierung kann nach Landeshaushaltsordnung jedoch nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Im April 2008 wurden nunmehr die Fördergrundsätze und Förderverfahren rückwirkend zum verändert. Es erfolgt eine Umstellung auf Festbetragsfinanzierung und damit eine Vereinfachung des Förderverfahrens. Allerdings ist demnach nur noch eine Förderung des Personalkostenanteils von 80% möglich (für 2008 ist dieser noch auf 85% bemessen). Dies führt zu Einsparungen im Landeshaushalt in Höhe von Aber auch bei einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von ,00 je VZÄ Beraterin geht man davon aus, dass die Träger zukünftig einen Eigenanteil von bis zu aufbringen müssten, um die erworbene Beratungsqualität zu erhalten. Die bisherige Förderpraxis umfasste auch die Förderung der Verwaltungskräfte. Diese Förderung gibt es seit Jahresbeginn nicht mehr und führte zu entsprechendem Stellenabbau. Von den AWO SB war lediglich 1 Verwaltungskraft betroffen. Eine Entlastung der Beraterinnen durch Verwaltungskräfte ist jedoch beinahe Voraussetzung, um sich über ihren gesetzlichen Beratungsauftrag hinaus regional zu engagieren und ihre Fachkompetenzen einzubringen. Neben der Schwangerschaftskonflikt- und Schwangerschaftsberatung engagieren sich unsere Beraterinnen dennoch in unterschiedlichen Maßnahmen des vom Land initiierten Programms für Familien- und Kinderfreundlichkeit. Sie beteiligen sich an der Gründung und Ausgestaltung Lokaler Netzwerke Gesunde Kinder und Lokaler Bündnisse für Familie, sie sind aktive Mitgestalter in Eltern-Kind-Zentren, sie unterstützen den 6
7 Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder, sie initiieren niedrigschwellige Familienbildungsangebote zur Vermittlung von Erziehungskompetenzen und sie kooperieren mit öffentlich-rechtlichen Medien. Mit den Maßnahmen sollen prinzipiell alle Familien erreicht werden. Dennoch rücken Familien mit erhöhter Problembelastung und sozioökonomischen Benachteiligungen zunehmend in das Beratungsfeld und fordern insofern dieses breite Tätigkeitsspektrum. Die Verordnung trifft die Beraterinnen zu einem Zeitpunkt, da die familienpolitischen Maßnahmen im Land eine gesellschaftliche Aufwertung erfahren. Gleichzeitig gerät jedoch mit der beabsichtigten Absenkung die Beratungsstruktur für Familien in Gefahr. Die Kooperation mit den Landkreisen zu den Einmalleistungen für Schwangerenbekleidung und Babyerstausstattung nach 31 SGB XII / 23 SGB II ist auch heute noch regional sehr unterschiedlich. In Teltow- Fläming gibt es trotz diverser Gespräche mit der ARGE sowie einem intensiven Briefwechsel seitens des Landesverbandes mit dem Landrat immer noch keine zügige Bearbeitung, Klärung und Bewilligung von Anträgen. Ferner lässt hier auch der Umgang mit den Antragsstellerinnen eine angemessene Sensibilität vermissen. Sowohl die Arbeitsverwaltung als auch der Landkreis sehen keinen weiteren Beratungsbedarf. Die Probleme wurden zum Anlass genommen, bei den Kommunen die aktuellen Pauschalen und Verfahren abzufragen. Ferner hat das Sozialministerium eine Anfrage seitens des Landesverbandes zum Anlass genommen, dies zu erheben, da bislang keine Übersicht vorlag. Die Übersicht macht deutlich, dass die Pauschalen und auch Verfahren landesweit sehr stark differieren. In 2 Kommunen wurden mittlerweile die Pauschalen erhöht. Es wird seitens des Landesverbandes angestrebt, einen Entwurf mit Empfehlungen zu den Pauschalen und Verfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden zu verhandeln, um die regionalen Unterschiede mittelfristig abzubauen. Es gibt beim Landesverband einige personelle Umstrukturierungen. So ist seit Januar 2008 Claudia Schiefelbein kommissarisch für den Bereich Soziale Hilfen als Referentin tätig und damit zuständig für den Bereich Schwangerschafts(konflik)beratung, wird aber ab August 2008 den Bereich Kinder- und Jugendhilfe übernehmen. Susann Lechner kehrt zum aus dem Erziehungsjahr zurück, wird jedoch als Assistenz der Geschäftsführung künftig tätig sein. Die geplante Nachfolge durch Petra Hoffmann kommt nicht zustande, sodass die Referentenstelle nunmehr ausgeschrieben wurde. Ab wann der Bereich Soziale Hilfen dann wieder durch einen vollzeitäquivalenten Mitarbeiter besetzt sein wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch unklar. Anmerkung: Die Stelle wird zum 1.Okober 2008 besetzt. Bis dahin bleibt Claudia Schiefelbein Ansprechpartnerin Hessen (Rut Wilcken) In Hessen gibt es momentn160,86 Vollzeitstellen in der Schwangerschaftsberatung, die vom Land bezuschusst werden Das Land wird diese schrittweise auf die notwendigen 152 Stellen abschmelzen. In 2008 sollen folgende Träger reduzieren: Caritas Limburg 1,31 Beratungspersonalstellen Caritas Mainz 1,31 Beratungspersonalstellen Diakonisches Werk 0,65 Beratungspersonalstellen Hessen Nassau ProFa 0,66 Beratungspersonalstellen Die AWO hat einen höheren Stellenbedarf als 2007 beantragt, aber den Stellenumfang von 2007 bewilligt bekommen. Die Personalkostenpauschale beträgt ,76 pro Beratungspersonalstelle. Die Caritas, das DW und die ProFa klagen gegen diese Bescheide NRW (Petra Söchting) 1. Das zuständige Landesministerium (MGFFI NRW) wird in Kürze ein Faltblatt zum Thema Männer im Zusammenhang mit ungewollter Schwangerschaft herausgeben, das im Vorfeld den Schwangerschaftsberatungsstellen zur Abstimmung vorgelegt wurde. Hintergrund dieser Initiative ist offenbar die inhaltliche Auswertung der Landesstatistik der Schwangerschaftsberatungsstellen. Danach hätten im Jahr 2006 in nur 1,1% der Konfliktberatungsfälle Beratungen mit Männern allein bzw. in 23% der Fälle eine Paarberatung stattgefunden. 7
8 2. Ebenfalls geplant ist eine Broschüre zum Thema Adoption als Option im Schwangerschaftskonflikt. Hierzu hat ein erstes Vorgespräch mit den Trägervertretungen stattgefunden. 3. Der Landschaftsverband Rheinland richtet im Rahmen seines Sozialausschusses am einen Fachtag zum Thema Selbstbestimmt leben - selbstbestimmt lieben! Partnerschaft und Sexualität bei Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung aus. Das Lore-Agnes-Haus stellt auf der Tagung sein Projekt In Sachen Liebe unterwegs. Sexualpädagogik und Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung als Praxisbeispiel vor. 4. Der Arbeitskreis Frauen in Not, ein breites Bündnis verschiedener Träger und Institutionen auf Landesebene, das seit Jahren intensiv zum Thema Sozialleistungsgewährungspraxis für Frauen in besonderen Lebenslagen arbeitet, hat im Februar 2008 einen aktuellen Forderungskatalog an Politik, Verwaltung und AR- GEn auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in NRW gerichtet. Darin finden sich auch viele Forderungen aus dem Bereich der Schwangerschaftsberatung (z.b. Forderung nach Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel für Bezieherinnen von Sozialleistungen nach dem 20. Lebensjahr). Inzwischen sind erstaunlich viele Reaktionen von allen Ebenen eingegangen. Alle Informationen und Reaktionen dazu finden sich übersichtlich geordnet auf der Homepage von Barbara Steffens, Landtagsabgeordnete der GRÜNEN NRW: dort unter der Rubrik Frauen unter dem Menupunkt Auswirkungen von Hartz IV auf Frauen in Not und dann Ergebnisse des Fachgesprächs von Oktober 2007 und die Reaktionen darauf. Auch die übrigen Informationen, die dort zum Thema Hartz IV und Frauen eingestellt sind, sind z.t. sehr hilfreich für Beratungen zu sozialen Leistungen und werden ständig ergänzt und aktualisiert Saarland (Sabine Fischer-Theobald) 1. AsF Bundeskonferenz in Kassel Die AsF Bundeskonferenz hat die kostenlose Abgabe von VHM für Frauen mit geringem Einkommen beschlossen. Beschlüsse zur Bundeskonferenz finden Sie unter Elke Ferner die Bundesvorsitzende der AsF und stellv. Fraktionsvorsitzende der SPD BT Fraktion hat bereits Gespräche mit den zuständigen Ministerien zur Umsetzung auf den Weg gebracht. 2. CDU Landtagsfraktion hat einen Plenarantrag gestellt, der die Einschränkungen der Maßnahmen auf künstliche Befruchtung durch das GKV Modernisierungsgesetz wieder mit einer Bundesratsinitiative aufheben will und die Altersgrenze wieder anheben will. 3. Die Kinderliedertour der BzGA Nase, Bauch und Po kommt ins Saarland. Die AWO Beraterinnen sind in der Planung der Tour involviert und werden als Multiplikatorinnen bei der Schulung der Erzieherinnen tätig Sachsen (Ulrich Karg) 1. SächsAGSchKG Nach ca. 2 ½ jährigem Anlauf wurde in Sachsen am nach vielen Diskussionen ein Sächsisches Ausführungsgesetz zum SchKG verabschiedet. Wichtige Eckpunkte sind: - als neue Aufgaben wurden nun Beratung im Zusammenhang mit PND und Mitarbeit in lokalen Netzwerken, die dem Kinderschutz dienen aufgenommen, - zum Personalschlüssel von 1:40000 kommen für die o. g. Aufgaben zusätzlich 5 VZÄ, - zur Reduzierung der Beratungskapazitäten bei sinkender Bevölkerungszahl wird die bisherige Auslastung berücksichtigt. (Gesetz im Anhang) 2. Fortbildung PND Im April 2008 hat das AWO Bildungswerk Breitenbrunn eine zweitägige verbände übergreifende Fortbildung zu Pränataldiagnostik in der Schwangerschaftsberatung durchgeführt, welche auf positive Resonanz gestoßen ist. Die sächs. AWO-Beratungsstellen haben überwiegend daran teilgenommen. (Zur Information ist der Einladungsflyer im Anhang beigefügt). 8
9 3. AK Schwangerschaftsberatung in Sachsen Der AK auf AWO Landesebene trifft sich in der Regel 2 x jährlich und berät aktuell anliegende Themen. Darüber hinaus gibt es meist ein Fortbildungsthema. Mai 2008 Schweigepflicht, Datenschutz, Zeugnisverweigerungsrecht, RDG, Haftungsfragen Nov geplant: Neue Verhütungsmethoden und Erfahrungen mit dem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch. 4. Kooperation mit FSJ Beginnend ab Sept ist vorgesehen, sexualpädagogische Angebote in die Seminararbeit mit den FSJ-lern einzubinden, Interesse bzw. Bereitschaft liegt von beiden Seiten vor. Zu TOP 8. Termine 2008 Trotz der veränderten Ausgangslage und der unklaren Perspektive wurde am bereits vereinbarten Termin festgehalten. Als Ort wurde Kassel, AKGG Beratungszentrum, vorgeschlagen November 2008 Anmerkung: Ob dieser Termin als Arbeitstagung zur Klärung der weiteren Perspektive stattfindet, wird ich so bald als möglich bestätigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Claudia Lissewski Referentin Anlagen Fortbildungangebote Vortrag Anita Heiliger PP Frühförderung Vorankündigung und Stand Fachtag SSB und Frühe Hilfen SächsAGSchKG Fortbildungsflyer PND Sachsen 9
10 AWO Bundesverband e.v. Blücherstraße 62/ Berlin An die Mitglieder des Arbeitskreises Schwangerschaftsberatung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v. Heinrich-Albertz-Haus Blücherstraße 62/ Berlin Tel. 030 / Fax 030 / info@awobu.awo.org Ihre Zeichen/Ihr Schreiben vom Unsere Zeichen Durchwahl/ Berlin 3.2/ P_08_06_11 lis frauen@awo.org Protokoll Treffen des Arbeitskreises Schwangerschaftsberatung am 11. /12. Juni 2008 in Berlin Beginn: Ende: Mittwoch, 11. Juni 2008 um 14:00 Uhr Donnerstag, 12. Juni 2008 um 13:00 Uhr Teilnehmer/-innen: Eugenie Alfert-Hörner, Bärbel Ribbert, Petra Söchting, Gisela Schaale, Rut Wilcken, Claudia Schiefelbein, Claudia Lissewski Tagesordnung: 1. Begrüßung und Vorstellung von Frau Claudia Lissewski 2. Abstimmung der Tagesordnung 3. Weiterarbeit im Arbeitsfeld Schwangerschaftsberatung, u.a.: Internetauftritt Schwangerschaftsberatungsstellen Fort- und Weiterbildungsangebote Update in der Sexualpädagogik, Licht und Schatten (verschoben nach 2009) Donnerstag: 4. Vorstellung Gudrun Braksch, Referentin AWO-Bundesberband e.v. u.a. Frühförderung 5. Projektbericht "Baby, was nun?" (Rut Wilcken) 6 Kooperationen, Berichte und gegenseitige Informationen 7. Informationen aus den Bundesländern (Berichte bitte schriftlich mitbringen oder mailen, auch Nichtanwesende) - Schwangerschaftsstatistik 8. Termine Zu TOP 1 Begrüßung und Vorstellung Claudia Lissewski und die Teilnehmerinnen stellen sich vor und berichten über ihre Arbeitsfelder und Einrichtungen. Claudia Lissewski hat mit einer halben Stelle das Arbeitsfeld Frauen von Karin Schüler übernommen. Schwerpunkte ihres Arbeitsbereiches sind die Schwangerschaftsberatungsstellen und das Themenfeld Frauenhäuser/häusliche Gewalt. Der Arbeitsbereich Familienbildung wird mit einer halben Stelle von Verena Wittke übernommen. Zu TOP 2 Abstimmung der Tagesordnung Der Tagesordnung wird entsprechend der Vorlage zugestimmt SEB AG Bonn Kto.-Nr (BLZ ) 1
11 Zu TOP 3 Weiterarbeit im Arbeitsfeld Schwangerschaftsberatung 3.1. Beschluss der Geschätsführerkonferenz vom 4./5. Juni 2008 Zu Beginn musste vom Beschluss der GEKO berichtet werden, dort wurde der Auflösung des AK Schwangerenberatung zugestimmt. Sachstand: Der AK Schwangerschaftsberatungsstellen hat in der Vergangenheit intensiv an der verbandlichen Positionierung gearbeitet. Dieser Prozess ist im Wesentlichen abgeschlossen. Zukünftig wird es vielmehr um inhaltliche, differenzierte fachliche Beratungen gehen, wie auch schon die Evaluierung für das Jahr 2007 zeigt. Es wird daher vorgeschlagen den AK Schwangerschaftsberatungsstellen aufzulösen und stattdessen die notwendigen fachlichen Beratungen in gezielt einzuladenden Arbeitstreffen zu organisieren. Beschluss: Die GEKO stimmt der Auflösung des Arbeitskreises Schwangerschaftsberatung zu. Der bundesweite fachliche Austausch wird über Arbeitstagungen, die z.b. zweimal jährlich stattfinden, gewährleistet. Bei Bedarf können Arbeitsgruppen zu fachpolitischen Themen und Fragestellungen einberufen werden. Die Information, dass der AK Schwangerenberatung aufgelöst worden ist, wurde nicht gut aufgenommen. Die Teilnehmerinnen äußerten ihr Unverständnis über diese Entscheidung. Sie sehen darin einen Verlust für die fachpolitische Arbeit der AWO. Für die Weiterabeit stellte sich die Frage der Legitimation, sowohl in den Verband hinein (Delegierung und Freistellung der Mitglieder für die Arbeitstreffen) als auch nach außen (welchen Arbeitsauftrag gibt es z.b. für fachpolitische Stellungnahmen?). Anmerkung: Die Konsequenzen aus der Entscheidung der GEKO werden sowohl im Bundesverband als auch auf Landesebene durch die Teilnehmerinnen besprochen. Wie bereits im Schreiben von Rainer Brückers zur Beendigung des AKs geschrieben wurde, gillt folgende Regelung: Um die fachliche und fachpoltische Diskussion im Arbeitsfeld auch zukünftig sicherzustellen und weizerzuentwickeln, werden gezielt themenbezogene Arbeitstagungen angeboten. Diese Arbeitstagungen aktuelle Themen und Fragestellungen des arbeitsfeldes aufgreifen. Dementsprechend habe ich für 2009 eine Arbeitstagung in die aktuelle Planung einbezogen Internetauftritt der Schwangerschaftsberatungsstellen Anlass: Die Neugestaltung der Homepage des AWO Bundesverbandes erfordern eine Klärung von Zuordnung und Gestaltung der bestehenden Internetseite und der Seite der AWO- Schwangerschaftsberatung AWO-Homepage wird umgestaltet, eigene Internetauftritte einzelner Projekte/Arbeitsbereiche innerhalb der AWO-Homepage sind nicht vorgesehen. als umfangreiche, in sich schlüssige und abgeschlossene Informationsplattform zur Familienbildung sollte unter ihrem Namen auf dem 1&1-Server als eigenständige Webseite erhalten bleiben. Sie soll im AWO-Bu Bereich Familienbildung (Verena Wittke) weiterhin betreut und aktualisiert werden. Die Seite zur Schwangerschaftsberatung ist derzeit noch in die AWO-Homepage integriert. Als qualifizierte Informationsseite könnte sie ebenso wie als eigene Homepage angeboten (eigene 1&1-Domain) und wie bisher von der Schwangerschaftsberatungsstelle der AWO in Dortmund im Rahmen eines Honorarauftrages fachkompetent gepflegt und aktualisiert werden. Auf der zukünftigen AWO-Homepage wird es einen kurzen, einführenden Text zu den Arbeitsbereichen Schwangerschaftberatung und Familienbildung geben, Links können/sollen die AWO-Homepage gezielt mit den beiden Fachportalen, die eine wertvolle fachliche Ergänzung zum Internetauftritt des AWO- Bundesverbandes darstellen, verbinden. Finanzen Die Schwangerschaftsberatungsstelle Dortmund (Frau Alfert-Höhner) könnte wie bisher auf der Grundlage eines Honorarauftrages (500,- Euro pro Jahr) die inhaltliche Pflege und Aktualisierung der Seite zur Schwangerschaftsberatung übernehmen. 2
12 Die Bearbeitung/Zusammenführung der Domains, die technische Umsetzung von Aktualisierungen etc. könnte auf der Grundlage eines Honorarvertrages (angedacht: 500 /p.a. ab 2009) durch einen Honorarmitarbeiter durchgeführt werden, der diese Arbeiten auch schon im Rahmen des Projektes mobile Familienbildung übernommen hat. Für den Betrieb der Domains bei 1&1 entstehen Kosten von ca. 100 /p.a. Die gesamten entstehenden Kosten könnten über das Budget des Arbeitsbereiches Frauen/Familienbildung abgedeckt werden. Der Vorschlag wird mit der Geschäftsführung des AWO-Bu abgestimmt, danach könnte der Webauftritt der Schwangerschaftsberatungsstellen unter als eigene Seite mit entsprechender Verlinkung mit der AWO-Homepage weitergeführt werden. Anmerkung: Mittlerweile ist die neue Homepage des Bundesverbandes online. Sobald eine Entscheidung zum eigenen Webauftritt der Schwangerschaftsberatungsstellen vorliegt, wird dieses umgesetzt Fortbildungen/Arbeitstagungen In die Planung für 2009 sind wie gehabt folgende Fortbildung vorgesehen: Beratung bei Schwangerschaft I (5-tägiges Seminar) Beratung bei Schwangerschaft II (1tägiges Seminar verwaltungs-und sozialrechtliche Aspekte) Beratung bei Schwangerschaft III (Modulreihe 3x5 Tage zu PND und Reproduktionsmedizin). Diese Fortbildung wurde verschoben auf 2009/10 und ist eine Kooperationsveranstaltung mit dem Bund deutscher Hebammen und dem DRK, Federführung DRK. Update Sexualpädagogik (siehe Punkt 3.4.) Arbeitstagung Schwangerschaftberatungsstellen Geplantes Thema: Schwangerschaftsberatungsstellen und Frühe Hilfen Schnittstelle zwischen Beratung, Jugendhilfe und Gesundheitswesen Teitpunkt: iv. Quatal 2009 in Berlin Geprüft werden soll der Vorschlag, ob ein eintägiges Seminar zum Erstkontakt für Verwaltungskräfte in der Schwangerschaftsberatung sinnvoll ist (nicht in allen Bundesländern werden Verwaltungskräfte finanziert). Bitte die Beratungsstellen nochmals auf die in diesem Jahr stattfindenden Fortbildungen hinweisen. Nähere Informationen werden dem Protokoll beigefügt (siehe Anlagen) 3.4. Update Sexualpädagogik Licht und Schatten Das Update wurde verschoben auf Die Teilnehmerinnen verständigten sich beim Treffen auf die Eckpunkte der geplanten Fachtagung (siehe auch Text von Anita Heiliger im Anhang). Update Sexualpädagogik: Jugendsexualität und Neue Medien Ort und Zeit 1. Halbjahr Juni 09 TN-Zahl 40 Zielgruppe Bildungszentrum Erkner Fachkräfte aus den Schwangerschaftsberatungsstellen, aus der sexualpädagogischen Arbeit, aus ambulanten und statioären Jugendeinrichtungen, aus der Jugendarbeit und der Erziehungsberatung Ziele Inhalte Auseinandersetzung mit dem Thema Jugendsexualität und Neue Medien Austausch über Handlungsansätze zwischen Sexualpädagogik, Schwangerschaftsberatung, Jugendhilfe und Jugendarbeit Wissenserweiterung über das Themenfeld "Jugendsexualität und Neue Medien" Bedeutung der Neuen Medien in der sexualpädagogischen Praxis Input: Sudie zur Jugendsexualität der BZgA 3
13 Referentin BZgA Vortrag: Jugendsexualität und Neue Medien Welche Bedeutung haben die Neuen Medien für Jungen und Mädchen? Referent Rainer Wanielek Input: Chatten als Kommunikationsform Handys - mehr als telefonieren Wie werden diese Möglichkeiten von Jugendlichen genutzt? Welche Chancen und Risiken beinhalten sie? Was sollten Fachkräfte, die mit Jugendlichen arbeiten, darüber wissen? Moderierte Workshops: Austausch in Arbeitsgruppen Welche Erfahrungen gibt es im Umgang mit dem Medium? Was bedeutet das Thema für die eigene berufliche Praxis? Moderation: Fachkräfte aus verschiedenen Arbeitsfeldern (Sexualpädagogik, Jugendhilfe) Zu TOP 4 Vorstellung Gudrun Braksch Gudrun Braksch ist die zuständige Referentin beim AWO-Bundesberband e.v. für behinderhilfe. Sie stellte, wie verabredet den Arbeitsbereich Frühförderung vor (siehe PP im Anhang). Außerdem ist sie derzeit für den Bereich PND zuständig. Das Protokoll des Nachbereitungstreffens der Fachtagung in Dresden "Da stimmt doch was nicht" wurde bereits verschickt. Im Bereich PND werden sich Claudia Lissewski und Gudrun Braksch abstimmen, um den Informationsaustausch zu gewährleisten. Zu TOP 5 Projektbericht (ausgefallen) Perspektive Der Projektbericht wurde auf allgemeinen Wunsch nicht vorgetragen. Stattdessen war die Auflösung des AK und die Veränderung im Arbeitsbereich noch einmal Thema. Die unklare und unsichere Perspektive beinträchtigte die Arbeitsatmosphäre für alle Teilnehmerinnen. Dennoch wurden Wünsche und Interessen benannt für die Zusammenarbeit. Diese bezogen sich insbesondere auf den Informationsfluss auch aus angrenzenzenden Arbeitsbereichen (z. B. gesundheitliche Chancengleichheit). Andereseits ist Claudia Lissewski auch auf Wünsche und Themenstellungen aus dem Arbeitsbereich zur Zusammenarbeit angwiesen. Zu TOP 6 Informationen 6.1 BAGFW-Verbandsvertretungen/BZgA zum Arbeitsfeld 6.1. Portal Es besteht nach wie vor die Möglichhkeit Fortbildungen vor Ort mit der BZgA zu organisieren. Ansprechpartner ist Mechthild Paul. Iin der nächsten Zeit wird es eine Anfrage zum aktuellen Stand der Minisites (Pflege und Beteiligung) geben Sachstand Planung Fachtagung 2008 zum Thema Vernetzung Schwangerschaftsberatung und Frühe Hilfen Die Fachtagung wird in Bad Lauterberg vom September 2008 stattfinden (siehe Anlage Vorankündigung und aktueller Stand). Sobald der offizielle Flyer fertig ist, wird er an die TN weitergeleitet Sachstand Neuauflage Broschüre für Migrantinnen Die Broschüre ist immer noch nicht ferig, da es von Seitens des Ministeriums Fragen und Änderungswünsche gegeben hat. Demnächst soll ein klärendes Gespräch zwischen BZgA und dem Ministerium stattfinden. 4
14 6.4 Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens Neue Geschäftsführerin der Bundesstiftung ist Christina Hess. Wer die AWO dort vertritt muss noch geklärt werden Sozialmonotoring Verhütungsmitteln für Frauen über 22. Lj (siehe auch Länderbericht Saarland) Überschuldung Elterngeld mit ergänzendem ALGII-Bezug Ansprechpartner der AWO für das Sozialmonitoring ist Johannes Wörn (030/ oder Zu den o.g. Punkten gibt es keinen neuen Sachstand. Aktuelle Informationen werden über den verteiler verschickt Kooperationsverbund "Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten" Claudia Lissewki hat Kontakt mit Gesundheit Berlin aufgenommen, um den Informationsfluss sicherzustellen. Zu Top 7 Berichte aus den Gliederungen 7.1 Hamburg (Bärbel Ribbert) 1. Hamburgisches Gesetz zur Förderung von Beratungsstellen nach Schwangerschaftskonfliktgesetz (Schwangerenberatungsstellenförderungsgesetz SchFG) tritt ab in Kraft ( 2. Sachstand Projektantrag bei der Aktion Mensch für die Entwicklung und Implementierung einer regionalen Fachberatung zur Körper- und Sexualaufklärung für Menschen mit Behinderungen im FPZ Hamburg 3. Einladung der Staatsrätin zu dringenden Fragen der Familienplanung 1. Hamburgisches Gesetz zur Förderung von Beratungsstellen nach Schwangerschaftskonfliktgesetz und Förderbescheid 2008 Seit dem ist das Hamburgische Gesetz zur Förderung von Beratungsstellen zur Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz in Kraft getreten (s. Link). Darin festgelegt sind nun u. a. eine Förderung der Personal- und Sachmittel der Beratungsstellen von mindestens 80% sowie der Umfang der Förderung der notwendigen Personalkosten für Beratungstätigkeiten bis zu der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Sachmittel werden in Höhe von 20% der als förderungsfähig anerkannten Personalkosten anerkannt. In der Praxis bedeutet dies, dass perspektivisch nun auch in Hamburg keine Psychologinnen und (Fach)Ärztinnen mehr tarifgerecht in Schwangeren- bzw. Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen fest eingestellt werden können. Die Beratungstätigkeiten sollen perspektivisch nur noch in Beratungen nach 4 SchKG und dann durch psychologische bzw. medizinische Fachkräfte auf Honorarbasis erfolgen. Ein Übergang mit Besitzstandwahrung wird zugesichert: Die zurzeit besetzten Stellen werden bis zum Ausscheiden bzw. bis zur Neubesetzung der Stellen in bisheriger Form weiter finanziert. Perspektivisch werden die hohen Standards eines interdisziplinären Beratungsangebotes aufgrund dieser strukturellen Änderungen nicht zu halten sein. Relativ kurz nach der Koalitionsvereinbarung der neuen Regierung in Hamburg erhielt das Familienplanungszentrum einen Förderbescheid von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde (BSG). In 2008 werden 100 % der Personalmittel durch das Land übernommen (besondere Situation Stadtstaat). Auf die Personalmittel wurden 20% Sachmittel bewilligt, das bedeutet gegenüber der früheren Regelung eine Einbuße, die allerdings durch Einnahmen ausgeglichen werden kann. 2. Sachstand Projektantrag bei der Aktion Mensch für die Entwicklung und Implementierung einer regionalen Fachberatung zur Körper- und Sexualaufklärung für Menschen mit Behinderungen im FPZ Hamburg 5
15 Am ist der Antrag des Familienplanungszentrums vom Ausschuss für Förderpolitik positiv entschieden worden. Dies gilt als Meilenstein auf dem Weg einer möglichen Bewilligung. Am wird er abschließend dem Kuratorium der Aktion Mensch vorgelegt. Bereits im November 2006 beantragte das FPZ Mittel für ein zwei-jähriges Projekt zur Einrichtung einer regionalen Fachberatung zur Körper- und Sexualaufklärung für Menschen mit Behinderungen. Das Projekt wurde auf der Grundlage des AWO Praxisleitfadens Liebe(r) selbstbestimmt erdacht und regional fortgeführt. Im Zentrum des Projektes stehen neben regionalen Angeboten für die o. g. Zielgruppe die systematische regionale Vernetzung und vor allem die Qualifizierung des multiprofessionellen Teams der Einrichtung zur nachhaltigen Installierung einer zielgruppenspezifischen Fachberatung. 3. Einladung der Staatsrätin zu dringenden Fragen der Familienplanung Nachdem sich die neue Landesregierung per Koalitionsvertrag installiert hat, wurde von Seiten des Familienplanungszentrums die Staatsrätin der zuständigen Fachbehörde eingeladen, um auf Problemlagen von Frauen in Hamburg im Kontext von Familienplanung hinzuweisen und eine Neuregelung herbeizuführen. Hier geht es erstens darum, auf die vorhandene Versorgungslücke in der Verhütungsmittelfrage hinzuweisen, die seit 2005 besteht. Frauen auf Hartz IV - Einkommensniveau ist in Hamburg der Zugang zu Verhütungsmitteln erschwert. Zurzeit verzichten viele Frauen aus Armut auf den Kauf und damit auf die Benutzung von Verhütungsmitteln und werden ungeplant schwanger. Die Rate der Schwangerschaftsabbrüche in Hamburg ist entgegen des Bundestrends angestiegen. Ein zweites relevantes Thema mit dringendem Handlungsbedarf sehen wir in der Versorgung von denjenigen Müttern in der Elternzeit, die zeitlich begrenzt auf ergänzende Leistungen durch Alg II angewiesen sind. Verfügen diese Frauen über eine Kapitallebensversicherung zum Zwecke der Altersvorsorge, die das Schonvermögen übersteigt, wird von Seiten der Arge/ des Jobcenters darauf bestanden, dass die Kapitallebensversicherung veräußert wird, um mit dem Erlös den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Auflösung der Kapitallebensversicherung bedeutet für die Frauen mit Blick auf ihre mangelhafte Altersversorgung eine unzumutbare Härte. Viele Frauen verzichten aufgrund dieses Dilemmas auf eine Beantragung von ergänzendem Alg II und müssen mit einem Budget unter dem Existenzminimum zu Recht kommen, was mit Blick auf die Versorgung der Kinder äußerst kritisch zu sehen ist. 7.2 Schleswig-Holstein (Gisela Schaale) Gisela Schaale von der pro familia / AWO Schwangerschafts- und Familienberatungsstelle in Neumünster hat an diesem Treffen für Schleswig-Holstein teilgenommen. Sie wird mit den Kolleginnen im Land die weitere Zusammenarbeit mit der AWO auf Bundesebene besprechen Brandenburg (Claudia Schiefelbein) Seit 2007 ist die AWO in Brandenburg nur noch mit 3 Beratungsstellen an 4 Standorten vertreten. Im August 2007 wurde das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz vom Landtag beschlossen. Ferner hat der Landesrechnungshof in seinem Bericht 2007 bemängelt, dass die Bewilligungsstelle bei der Antragsbearbeitung die Prüfung der Eigenbeteiligung der Träger vernachlässigt hat und das Eigeninteresse der Träger nicht hinterfragt wurde. Eine Vollfinanzierung kann nach Landeshaushaltsordnung jedoch nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Im April 2008 wurden nunmehr die Fördergrundsätze und Förderverfahren rückwirkend zum verändert. Es erfolgt eine Umstellung auf Festbetragsfinanzierung und damit eine Vereinfachung des Förderverfahrens. Allerdings ist demnach nur noch eine Förderung des Personalkostenanteils von 80% möglich (für 2008 ist dieser noch auf 85% bemessen). Dies führt zu Einsparungen im Landeshaushalt in Höhe von Aber auch bei einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von ,00 je VZÄ Beraterin geht man davon aus, dass die Träger zukünftig einen Eigenanteil von bis zu aufbringen müssten, um die erworbene Beratungsqualität zu erhalten. Die bisherige Förderpraxis umfasste auch die Förderung der Verwaltungskräfte. Diese Förderung gibt es seit Jahresbeginn nicht mehr und führte zu entsprechendem Stellenabbau. Von den AWO SB war lediglich 1 Verwaltungskraft betroffen. Eine Entlastung der Beraterinnen durch Verwaltungskräfte ist jedoch beinahe Voraussetzung, um sich über ihren gesetzlichen Beratungsauftrag hinaus regional zu engagieren und ihre Fachkompetenzen einzubringen. Neben der Schwangerschaftskonflikt- und Schwangerschaftsberatung engagieren sich unsere Beraterinnen dennoch in unterschiedlichen Maßnahmen des vom Land initiierten Programms für Familien- und Kinderfreundlichkeit. Sie beteiligen sich an der Gründung und Ausgestaltung Lokaler Netzwerke Gesunde Kinder und Lokaler Bündnisse für Familie, sie sind aktive Mitgestalter in Eltern-Kind-Zentren, sie unterstützen den 6
16 Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder, sie initiieren niedrigschwellige Familienbildungsangebote zur Vermittlung von Erziehungskompetenzen und sie kooperieren mit öffentlich-rechtlichen Medien. Mit den Maßnahmen sollen prinzipiell alle Familien erreicht werden. Dennoch rücken Familien mit erhöhter Problembelastung und sozioökonomischen Benachteiligungen zunehmend in das Beratungsfeld und fordern insofern dieses breite Tätigkeitsspektrum. Die Verordnung trifft die Beraterinnen zu einem Zeitpunkt, da die familienpolitischen Maßnahmen im Land eine gesellschaftliche Aufwertung erfahren. Gleichzeitig gerät jedoch mit der beabsichtigten Absenkung die Beratungsstruktur für Familien in Gefahr. Die Kooperation mit den Landkreisen zu den Einmalleistungen für Schwangerenbekleidung und Babyerstausstattung nach 31 SGB XII / 23 SGB II ist auch heute noch regional sehr unterschiedlich. In Teltow- Fläming gibt es trotz diverser Gespräche mit der ARGE sowie einem intensiven Briefwechsel seitens des Landesverbandes mit dem Landrat immer noch keine zügige Bearbeitung, Klärung und Bewilligung von Anträgen. Ferner lässt hier auch der Umgang mit den Antragsstellerinnen eine angemessene Sensibilität vermissen. Sowohl die Arbeitsverwaltung als auch der Landkreis sehen keinen weiteren Beratungsbedarf. Die Probleme wurden zum Anlass genommen, bei den Kommunen die aktuellen Pauschalen und Verfahren abzufragen. Ferner hat das Sozialministerium eine Anfrage seitens des Landesverbandes zum Anlass genommen, dies zu erheben, da bislang keine Übersicht vorlag. Die Übersicht macht deutlich, dass die Pauschalen und auch Verfahren landesweit sehr stark differieren. In 2 Kommunen wurden mittlerweile die Pauschalen erhöht. Es wird seitens des Landesverbandes angestrebt, einen Entwurf mit Empfehlungen zu den Pauschalen und Verfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden zu verhandeln, um die regionalen Unterschiede mittelfristig abzubauen. Es gibt beim Landesverband einige personelle Umstrukturierungen. So ist seit Januar 2008 Claudia Schiefelbein kommissarisch für den Bereich Soziale Hilfen als Referentin tätig und damit zuständig für den Bereich Schwangerschafts(konflik)beratung, wird aber ab August 2008 den Bereich Kinder- und Jugendhilfe übernehmen. Susann Lechner kehrt zum aus dem Erziehungsjahr zurück, wird jedoch als Assistenz der Geschäftsführung künftig tätig sein. Die geplante Nachfolge durch Petra Hoffmann kommt nicht zustande, sodass die Referentenstelle nunmehr ausgeschrieben wurde. Ab wann der Bereich Soziale Hilfen dann wieder durch einen vollzeitäquivalenten Mitarbeiter besetzt sein wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch unklar. Anmerkung: Die Stelle wird zum 1.Okober 2008 besetzt. Bis dahin bleibt Claudia Schiefelbein Ansprechpartnerin Hessen (Rut Wilcken) In Hessen gibt es momentn160,86 Vollzeitstellen in der Schwangerschaftsberatung, die vom Land bezuschusst werden Das Land wird diese schrittweise auf die notwendigen 152 Stellen abschmelzen. In 2008 sollen folgende Träger reduzieren: Caritas Limburg 1,31 Beratungspersonalstellen Caritas Mainz 1,31 Beratungspersonalstellen Diakonisches Werk 0,65 Beratungspersonalstellen Hessen Nassau ProFa 0,66 Beratungspersonalstellen Die AWO hat einen höheren Stellenbedarf als 2007 beantragt, aber den Stellenumfang von 2007 bewilligt bekommen. Die Personalkostenpauschale beträgt ,76 pro Beratungspersonalstelle. Die Caritas, das DW und die ProFa klagen gegen diese Bescheide NRW (Petra Söchting) 1. Das zuständige Landesministerium (MGFFI NRW) wird in Kürze ein Faltblatt zum Thema Männer im Zusammenhang mit ungewollter Schwangerschaft herausgeben, das im Vorfeld den Schwangerschaftsberatungsstellen zur Abstimmung vorgelegt wurde. Hintergrund dieser Initiative ist offenbar die inhaltliche Auswertung der Landesstatistik der Schwangerschaftsberatungsstellen. Danach hätten im Jahr 2006 in nur 1,1% der Konfliktberatungsfälle Beratungen mit Männern allein bzw. in 23% der Fälle eine Paarberatung stattgefunden. 7
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