A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2005 Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 162

Størrelse: px
Begynne med side:

Download "A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2005 Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 162"

Transkript

1 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 23 Montag, A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/80 Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2005 Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 162 Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2005 Ostfriesland Tourismus GmbH 162 Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2006 Ostfriesland Tourismus GmbH Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2005 Gewerbe- und Industrieansiedlungsgesellschaft Leer-Nord mbh 163 Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2006 Technologiepool GmbH 163 Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2006 Güterverkehrszentrum Emsland Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbh Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2006 VLL Reisen Verkehrsbetriebe des Landkreises Leer GmbH 164 Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2006 AnrufBus GmbH 164 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 W Kunsthaus Weener Satzung vom über die Einstweilige Sicherstellung des Landschaftsteiles Hessepark in der Stadt Weener, Landkreis Leer Gemeinde Bunde Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung 166 Gemeinde Detern 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr Gemeinde Filsum 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Stallbrüggerfeld sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 Erweiterung Stallbrüggerfeld nördlich des Herrenmoorweges Gemeinde Jemgum 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr

2 Landkreis Leer B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Gemeinde Ostrhauderfehn 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr Gemeinde Uplengen Satzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 Gewerbegebiet Stapel in der Ortschaft Stapel Samtgemeinde Hesel Satzung zur 8. Änderung der Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Hesel 169 Samtgemeinde Jümme 48. Änderung des Flächennutzungsplanes 170 Schwimmbadverband Overledingen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr C. Sonstiges Seite Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Aurich Vorläufige Besitzeinweisung in der Flurbereinigung Weenermoor Überleitungsbestimmungen zur Anordnung des vorläufigen Besitzeinweisung in der Flurneuordnung Weenermoor, Kreis Leer Sielacht Rheiderland Satzungsänderung Muhder Sielacht Satzungsänderung Sielacht Stickhausen Satzungsänderungen verschiedener Mitgliedsverbände Berichtigung der Satzungsänderung (Amtsblatt Nr. 22, S ) Sielacht Moormerland

3 Landkreis Leer Satzungsänderung C. Sonstiges Seite Ev.-ref. Kirchengemeinde Stapelmoor Neue Friedhofsordnung/Friedhofsgebührenordnung 184 Ev.-ref. Kirchengemeinde Ditzumerverlaat Neue Friedhofsordnung/Friedhofsgebührenordnung 184

4 Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2005 Touristik GmbH Südliches Ostfriesland Die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat nach pflichtgemäßer abgeschlossener Prüfung festgestellt: Der Jahresabschluss und die Buchführung der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. Osnabrück, gez. Börner, gez. Illies Wirtschaftsprüfer Die Touristik GmbH Südliches Ostfriesland hat in ihrer Sitzung am einstimmig beschlossen: 1. Der Jahresabschluss 2005 vom wird festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag 2005 in Höhe von EUR ,79 wird dem aus Vorjahren bestehenden Verlustvortrag in Höhe von EUR ,96 hinzugerechnet. Der sich daraus ergebende Bilanzverlust von EUR ,75 wird auf neue Rechnung vorgetragen ( 326 HGB). 3. Dem Geschäftsführer wird für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung erteilt. Vorstehender Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom zur Einsichtnahme beim Landkreis Leer, Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Beschäftigung, Bergmannstr. 35, Leer, Zimmer- Nr. 2, aus. Leer, Landkreis Leer Der Landrat Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2005 Ostfriesland Tourismus GmbH Die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat nach pflichtgemäßer abgeschlossener Prüfung festgestellt: Der Jahresabschluss und die Buchführung der Ostfriesland Tourismus GmbH entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. Osnabrück, gez. Börner Wirtschaftsprüfer Die Ostfriesland Tourismus GmbH hat in ihrer Sitzung am einstimmig beschlossen: 1. Der Jahresabschluss 2005 vom wird festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag 2005 in Höhe von ,99 wird dem aus Vorjahren bestehenden Verlustvortrag in Höhe von 5.210,29 hinzugerechnet. Der sich daraus ergebende Bilanzverlust von ,28 wird auf neue Rechnung vorgetragen ( 326 HGB). 3. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung erteilt. Vorstehender Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom zur Einsichtnahme beim Landkreis Leer, Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Beschäftigung, Bergmannstr. 35, Leer, Zimmer-Nr. 2, aus. Leer, Landkreis Leer Der Landrat Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2006 Ostfriesland Tourismus GmbH Die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat nach pflichtgemäßer abgeschlossener Prüfung festgestellt: Der Jahresabschluss und die Buchführung der Ostfriesland Tourismus GmbH entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. Osnabrück, gez. Börner, gez. Illies Wirtschaftsprüfer Die Ostfriesland Tourismus GmbH hat in ihrer Sitzung am einstimmig beschlossen: 1. Der Jahresabschluss 2006 vom 10. September 2007 wird festgestellt.

5 Der Jahresfehlbetrag 2006 in Höhe von EUR ,00 wird zusammen mit dem Verlustvortrag von EUR ,28 auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt. Vorstehender Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom zur Einsichtnahme beim Landkreis Leer, Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Beschäftigung, Bergmannstr. 35, Leer, Zimmer- Nr. 2, aus. Leer, Landkreis Leer Der Landrat Bestätigungsvermerk der Hansaberatung GmbH zum Jahresabschluss 2005 Gewerbe- und Industrieansiedlungsgesellschaft Leer-Nord mbh Die Hansaberatung GmbH hat nach pflichtgemäßer abgeschlossener Prüfung festgestellt: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben unter Berücksichtigung des Gesellschaftszwecks zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. Delmenhorst, gez. Schaarschmidt, gez. Wekerle Wirtschaftsprüfer Die Gewerbe- und Industrieansiedlungsgesellschaft Leer-Nord mbh hat in ihrer Sitzung am einstimmig beschlossen: 1. Der Jahresfehlbetrag 2005 in Höhe von EUR ,75 wird dem Verlustvortrag in Höhe von EUR ,52 hinzugerechnet. Der sich ergebende Bilanzverlust in Höhe von EUR ,27 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Der Jahresabschluss 2005 vom wird festgestellt. 3. Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2005 Entlastung erteilt. Vorstehender Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom zur Einsichtnahme beim Landkreis Leer, Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Beschäftigung, Bergmannstraße 35, Leer, Zimmer-Nr. 6, aus. Leer, Landkreis Leer Der Landrat Bestätigungsvermerk der Testor GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2006 Technologiepool GmbH Die Testor GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat nach pflichtgemäßer abgeschlossener Prüfung festgestellt: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. Leer, gez. Biskub Wirtschaftsprüfer Die Technologiepool GmbH hat in ihrer Sitzung am einstimmig beschlossen: Der Jahresabschluss zum wird festgestellt. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt. Der Jahresüberschuss in Höhe von ,19 EUR wird ganz auf neue Rechnung vorgetragen. Vorstehender Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom zur Einsichtnahme beim Landkreis Leer, Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Beschäftigung, Bergmannstraße 35, Leer, Zimmer-Nr. 2, aus. Leer, Landkreis Leer Der Landrat Bestätigungsvermerk der Räkers & Partner GbR zum Jahresabschluss 2006 Güterverkehrszentrum Emsland Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbh (GVZ-E) Die Räkers & Partner GbR hat nach pflichtgemäßer abgeschlossener Prüfung festgestellt: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach meiner pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der

6 Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt. Rheine, gez. Räkers Wirtschaftsprüfer Die Güterverkehrszentrum Emsland Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbh (GVZ-E) hat in ihrer Gesellschafterversammlung am einstimmig beschlossen: Der Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von EUR ,79 sowie einem Überschuss in Höhe von EUR 892,11 wird von der Gesellschafterversammlung einstimmig festgestellt. Der Überschuss in Höhe von EUR 892,11 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Auf Antrag des Vorsitzenden erteilt die Gesellschafterversammlung Herrn Geschäftsführer Fischer einstimmig Entlastung für das Geschäftsjahr Vorstehender Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom zur Einsichtnahme beim Landkreis Leer, Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Beschäftigung, Bergmannstraße 35, Leer, Zimmer-Nr. 2, aus. Leer, Landkreis Leer Der Landrat Bestätigungsvermerk der Kommuna Treuhand GmbH zum Jahresabschluss 2006 VLL-Reisen Verkehrsbetriebe des Landkreises Leer GmbH Die Kommuna Treuhand GmbH hat nach pflichtgemäßer abgeschlossener Prüfung festgestellt: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. Delmenhorst, gez. Jeschke, gez. Rellensmann Wirtschaftsprüfer Die VLL-Reisen Verkehrsbetriebe des Landkreises Leer GmbH hat in ihrer Sitzung am einstimmig beschlossen: 1. Die Jahresbilanz zum schließt in Aktiva mit ,03 ab. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von ,07 wird auf das Geschäftsjahr 2007 vorgetragen. Damit ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von , Den Geschäftsführern wird Entlastung erteilt Vorstehender Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom zur Einsichtnahme beim Landkreis Leer, Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Beschäftigung, Bergmannstraße 35, Leer, Zimmer-Nr. 2, aus. Leer, Landkreis Leer Der Landrat Bestätigungsvermerk der Kommuna Treuhand GmbH zum Jahresabschluss 2006 AnrufBus GmbH Die Kommuna Treuhand GmbH hat nach pflichtgemäßer abgeschlossener Prüfung festgestellt: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Ertragslage und die Rentabilität der Gesellschaft sind unzureichend, so dass der Bestand der Gesellschaft nur durch Zuschüsse gesichert werden kann. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. Delmenhorst, gez. Jeschke, gez. Rellensmann Wirtschaftsprüfer Die AnrufBus GmbH hat in ihrer Sitzung am einstimmig beschlossen: 1. Die Jahresbilanz zum schließt in Aktiva mit ,94 ab. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 6.673,45 wird auf das Geschäftsjahr 2007 vorgetragen. Damit ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von , Den Geschäftsführern wird Entlastung erteilt Vorstehender Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom zur Einsichtnahme beim Landkreis Leer, Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Beschäftigung, Bergmannstraße 35, Leer, Zimmer-Nr. 2, aus. Leer, Landkreis Leer Der Landrat Bauleitplanung der Stadt Weener (Ems)

7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 W Kunsthaus Weener Der Rat der Stadt Weener (Ems) hat in seiner Sitzung am den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 W Kunsthaus Weener, Teile A und B, als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst einen Teil der noch unbeplanten ehemaligen Baumschule Hesse am nordöstlichen Rand der Stadt Weener, allgemein als Hesse-Park bezeichnet. Festgesetzt wird ein Sondergebiet Kunsthaus. Zulässig ist die Errichtung eines Gebäudes mit Veranstaltungsraum und Atelier nebst Betreiberwohnung entsprechend Teil B der Satzung. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 W ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen. c) nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB gemäß 215 Abs. 1 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, nur dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Weener (Ems) geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist dazulegen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Planungen und über das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Weener, Stadt Weener (Ems) Der Bürgermeister Satzung vom über die Einstweilige Sicherstellung des Landschaftsteiles Hessepark in der Stadt Weener, Landkreis Leer Aufgrund der 28 und 30 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) in der Fassung vom 11. April 1994 (Nds. GVBl. S 155, 26, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 05. November 2004 (Nds. GVBl. S 417), wird verordnet:. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8 W Kunsthaus Weener, Teile A und B, mit Begründung, Umweltbericht, Schreiben Büro für Lärmschutz und die zusammenfassende Erklärung gemäß 10 Abs. 4 BauGB liegt vom Tage der Ausgabe dieses Amtsblattes im Rathaus der Stadt Weener, Osterstraße 1, Weener, Zimmer 33, öffentlich aus und kann während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8 W Kunsthaus Weener, gemäß 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Z. geltenden Fassung. rechtsverbindlich. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 233 Abs. 2 i. V. m. 215 BauGB (i. d. F. der Bek. vom , BGBl. I S. 2141, ber S. 137, zuletzt geändert durch Art. 1 G vom , BGBl. I S bzw. durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom , BGBl. Teil I Nr. 64 S. 3316), a) eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB der dort näher bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, b) eine Verletzung der Vorschriften unter der Berücksichtigung des 214 Abs. 2 und 2a) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes/der Bebauungsplanänderungen und 1 Unterschutzstellung (1) Die in der Stadt Weener gelegene, ehemalige Baumschule Hesse wird als Landschaftsbestandteil einstweilig sichergestellt. (2) Das einstweilig sichergestellte Gebiet ist ca. 32 ha groß. Es umfasst die Flurstücke 19/5, 23/14, 18/2, 95/18, 17/1 und 13/12, alle Flur 1, Gemarkung Weener. (3) Die Lage und die genauen Grenzen des einstweilig sichergestellten Gebietes sind in der mitveröffentlichten Übersichtskarte im Maßstab 1:25000 sowie in einer Karte im Maßstab 1:5000 dargestellt. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Karte im Maßstab 1:5000. (4) Die vorgenannten Karten sind Bestandteile dieser Satzung. (5) Ausfertigungen der Satzung mit den Karten werden bei der Stadt Weener, Osterstraße 1, Weener, und beim Landkreis Leer, Untere Naturschutzbehörde, Friesenstraße 26, Leer, aufbewahrt und können dort von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden. 2 Schutzzweck Das einstweilig sichergestellte Gebiet Hessepark soll als naturnahe Parkanlage, die sich aus der histori-

8 schen Baumschule Hesse entwickelt hat bzw. zukünftig entwickeln wird, erhalten werden. Insbesondere sollen die kulturhistorisch bedeutsamen Gehölze sowie die strukturreiche Gesamtfläche als Lebensraum für Pflanzen, Tiere und ihre Lebensgemeinschaften als Grundlage für die angestrebte Erholungsnutzung im Hessepark gesichert und geschützt sowie die Entwicklung des Gebietes gemäß den vorgesehenen Entwicklungszielen ermöglicht werden. 3 Schutzbestimmungen (1) Alle Handlungen, die das einstweilig sichergestellte Gebiet oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen, verändern oder die Ruhe im Gebiet stören, sind verboten. (1) Gemäß 64 NNatG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften in 3 dieser Satzung verstößt.. (2) Ein Verstoß kann gemäß 65 NNatG mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden. 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Landkreises Leer in Kraft. Lageplan zur Satzung über die Einstweilige Sicherstellung des Landschaftsteiles Hessepark (2) Das einstweilig sichergestellte Gebiet darf außerhalb der ausgewiesenen und markierten Wege nicht betreten werden. 4 Freistellungen Freigestellt von den Schutzbestimmungen des 3 dieser Satzung sind 1. die Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 8 W Kunsthaus mit den daraus resultierenden Maßnahmen, 2. das Betreten des Gebietes a) durch den Eigentümer und Nutzungsberechtigten sowie deren Beauftragte, soweit dies zur rechtmäßigen Nutzung oder Bewirtschaftung erforderlich ist, b) durch Bedienstete der Naturschutzbehörden und der Stadt Weener sowie deren Beauftragte in Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben dieser Dienststellen. 3. die Nutzung und Pflege des Gebietes gemäß den vorgesehenen Entwicklungszielen. 4. Maßnahmen, zu deren Durchführung eine gesetzliche Verpflichtung besteht. 5 Befreiungen Von den Verboten kann die Stadt Weener nach Maßgabe des 53 NNatG auf Antrag Befreiung gewähren. 6 Hinweise (1) Die Jagdausübung (im Sinne von 1 (4) + (5) BJagdG) wird nicht berührt. (2) Bestehende behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder sonstige Verwaltungsakte bleiben, soweit dort nichts anderes bestimmt ist, von den Verboten des 24 (2) NNatG und den Verboten dieser Satzung unberührt. 7 Zuwiderhandlungen Weener, Stadt Weener (Ems) Der Bürgermeister Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bunde (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) Aufgrund der 6, 40 und 83 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 473), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 575), und der 5, 6 und 8 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 41), und des 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AG AbwAG) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 701), hat der Rat der Gemeinde Bunde in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 15 Gebührensatz 15 erhält folgende Fassung: Die Abwassergebühr beträgt ab dem Erhebungszeitraum ,30 Euro/cbm. Artikel 2 Diese Satzung tritt am in Kraft.

9 Bunde, Gemeinde Bunde Der Bürgermeister 5 Die Steuersätze werden nicht geändert. Detern, Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Detern für das Haushaltsjahr 2007 Bürgermeister Gemeindedirektor Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Gemeinde Detern in seiner Sitzung am folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 beschlossen: 1 Mit dem Nachtragsplan werden a) im Verwaltungshaushalt in der Einnahme erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf in der Ausgabe erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf b) im Vermögenshaushalt in der Einnahme erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf in der Ausgabe erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von ,-- EUR um ,-- EUR vermindert und damit auf 0,-- EUR neu festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kassenkredite werden nicht beansprucht. Bekanntmachung der I. Nachtragssatzung Die vorstehende 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Nachtragsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO vom bis im Rathaus in Filsum, Rathausring 8/12 - Zimmer 23 - zur Einsichtnahme öffentlich aus. Filsum, Gemeinde Detern Der Gemeindedirektor 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Filsum für das Haushaltsjahr 2007 Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Gemeinde Filsum in seiner Sitzung am folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 beschlossen: 1 Mit dem Nachtragsplan werden a) im Verwaltungshaushalt in der Einnahme erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf in der Ausgabe erhöht um vermindert um 0 gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf b) im Vermögenshaushalt in der Einnahme erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf in der Ausgabe erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf

10 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kassenkredite werden nicht beansprucht. 5 Die Steuersätze werden nicht geändert. Filsum, Bürgermeister Gemeindedirektor Bekanntmachung der I. Nachtragssatzung Die vorstehende 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Nachtragsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO vom bis im Rathaus in Filsum, Rathausring 8/12 - Zimmer 23 - zur Einsichtnahme öffentlich aus. Filsum, Gemeinde Filsum Der Gemeindedirektor 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Jemgum für das Haushaltsjahr 2007 Aufgrund der 40 und 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Jemgum in der Sitzung am 29. Oktober 2007 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 beschlossen: 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im Verwaltungshaushalt die Einnahmen erhöht um vermindert um -- gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf die Ausgaben erhöht um -- vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf im Vermögenshaushalt die Einnahmen erhöht um vermindert um -- gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf die Ausgaben erhöht um vermindert um -- gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert. Jemgum, Der Bürgermeister Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 94 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Leer am erteilt worden. Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO vom bis zur Einsichtnahme im Rathaus Kämmerei Zimmer 13 öffentlich aus. Jemgum, Gemeinde Jemgum Der Bürgermeister Satzung der Gemeinde zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 Gewerbegebiet Stapel in der Ortschaft Stapel Aufgrund der 1 Abs. 3, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der jeweilig gültigen Fassung und i.v.m. 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung

11 (NGO) hat der Rat der Gemeinde Uplengen die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 Gewerbegebiet Stapel in der Ortschaft Stapel, bestehend aus den nachstehenden textlichen Festsetzungen, am 10. Juli 2007 als Satzung beschlossen: 1 Änderung Die Festsetzungen des Bebauungsplanes für das Flurstück 50/21 (früher: 50/12) der Flur 1 der Gemarkung Stapel wird wie folgt geändert: Das hier bisher festgesetzte eingeschränkte Gewerbegebiet (GEe) wird aufgehoben und als Mischgebiet (MI) festgesetzt mit folgenden Maßen der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl 0,4 Geschossflächenzahl 0,8 Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze: II offene Bauweise 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Leer in Kraft. Uplengen, Gemeinde Uplengen Der Bürgermeister Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 Gewerbegebiet Stapel in der Ortschaft Stapel liegt mit Begründung vom Tage der Ausgabe dieses Amtsblattes an im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, Zimmer 10, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gemäß 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 Gewerbegebiet Stapel in der Ortschaft Stapel mit der Bekanntmachung (Ausgabedatum des Amtsblattes) rechtsverbindlich. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die vorstehend näher bezeichnete Änderung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 233 Abs. 2 i.v.m. 215 BauGB (i.d.f. der Bek. vom , BGBl. I S. 2141, ber S. 137, zuletzt geändert durch Art. 1 G vom , BGBl. I S bzw. durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom , BGBl. Teil I Nr. 64 S. 3316) 1. die Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuchs der dort näher bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 und 2 a) beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. Uplengen, Gemeinde Uplengen Der Bürgermeister Satzung zur 8. Änderung der Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Samtgemeinde Hesel Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 Abs. 1 der Nds. Gemeindeordnung /NGO) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 473) in Verbindung mit 6 Absatz 2 des Nds. Ausführungsgesetztes zum Abwasserabgabengesetz in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom (Nds. GVBl.S. 701) und der 2 und 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 29), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 342) hat der Rat der Samtgemeinde Hesel in seiner Sitzung am folgende Änderungssatzung beschlossen: 1 5 Abs. 5 Satz 1 wird wie folgt ergänzt: Die Abgabe beträgt für ,46 je cbm Schmutzwasser. 2 Die Satzung tritt rückwirkend ab in Kraft. Hesel, Samtgemeinde Hesel Der Samtgemeindebürgermeister 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Hesel Aufgrund er 6, 7 und 40 Abs. 1 Nr. 4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (Nds. GVBl. S. 575), hat der Rat der Samtgemeinde Hesel in seiner Sitzung am 11. Dezember 2007 folgende Satzung zur dritten Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Hesel vom 19. Juni 1991 beschlossen:

12 Artikel 1 Nach 6 wird folgender 7 neu eingefügt: Beamtinnen und Beamte auf Zeit ( 81 NGO) 1. Die allgemeine Vertreterin oder der allgemeine Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. 2. Die bisherigen 7 bis 10 werden 8 bis 11. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt mit dem 14. Tag nach Ablauf des Tages bekannt, an dem sie im Amtsblatt für den Landkreis Leer bekannt gemacht worden ist. Hesel, Samtgemeinde Hesel Der Samtgemeindebürgermeister Bauleitplanung der Samtgemeinde Jümme 48. Änderung des Flächennutzungsplanes Der Landkreis Leer hat die vom Rat der Samtgemeinde Jümme am beschlossene 48. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom AZ.:III/6/ /06-saa-du- gemäß 6 des Baugesetzbuches genehmigt. Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Darstellung von Wohnbauflächen (W) für einen Bereich in der Gemeinde Filsum. Der Geltungsbereich der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß 6 Abs. 5 Satz 2 liegt vom Tage der Ausgabe dieses Amtsblattes während der Dienststunden im Rathaus der Samtgemeinde Jümme, Rathausring 8-12, Filsum, Zimmer 30, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Verletzung der Vorschriften unter der Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie ein Mangel des Abwägungsvorganges nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB gemäß 215 Abs. 1 BauGB dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Samtgemeinde Jümme geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Filsum, Samtgemeinde Jümme Der Samtgemeindebürgermeister Bauleitplanung der Gemeinde Filsum 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Stallbrüggerfeld Der Rat der Gemeinde Filsum hat in seiner Sitzung am die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Stallbrüggerfeld einschließlich Begründung als Satzung beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Umwidmung einer bislang als Wohngebiet und Grünfläche festgesetzten Fläche in eine Fläche für den Gemeinbedarf und Grünfläche. Der Geltungsbereich der 2. Änderung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich: Mit dieser Bekanntmachung wird die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß 6 Abs. 5 BauGB rechtswirksam.

13 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 Erweiterung Stallbrüggerfeld nördlich des Herrenmoorweges Der Rat der Gemeinde Filsum hat in seiner Sitzung am die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 Erweiterung Stallbrüggerfeld nördlich des Herrenmoorweges einschließlich Begründung und örtlicher Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Verletzung der Vorschriften unter der Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie ein Mangel des Abwägungsvorganges nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB gemäß 215 Abs. 1 BauGB dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Samtgemeinde Jümme geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Filsum, den Gemeinde Filsum Der Gemeindedirektor Haushaltssatzung für den Schwimmbadverband Overledingen Aufgrund der Satzung des Zweckverbandes vom in der zurzeit geltenden Fassung - hat der Verbandsvorstand in seiner Sitzung am 28. November 2007 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf ,00 in der Ausgabe auf ,00 Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Stallbrüggerfeld sowie die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 Erweiterung Stallbrüggerfeld nördlich des Herrenmoorweges gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Stallbrüggerfeld einschließlich Begründung und die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 Erweiterung Stallbrüggerfeld nördlich des Herrenmoorweges einschließlich Begründung, Umweltbericht und örtlicher Bauvorschriften sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß 10 Abs. 4 BauGB liegt vom Tage der Ausgabe dieses Amtsblattes im Rathaus der Samtgemeinde Jümme, Rathausring 8-12, Filsum, Zimmer 30 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf ,00 in der Ausgabe auf ,00 festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 festgesetzt. 4

14 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 festgesetzt. 5 Die Umlage des Verbandes beträgt ,00 und wird nach Maßgabe des Verteilungsplanes wie folgt festgesetzt: Umlageträger Umlage 1. Gemeinde Rhauderfehn ,80 2. Gemeinde Ostrhauderfehn ,20 Rhauderfehn, Verbandsvorsteher Geschäftsführer Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 16 Abs. 4 und 18 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) in Verbindung mit 91 Abs. 4, 92 Abs. 2 bzw. 94 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Leer am 4. Dezember 2007 unter dem Aktenzeichen 14 hou erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt gemäß 16 Abs. 4 und 18 Abs. 1 NKomZG in Verbindung mit 86 Abs. 2 Satz 3 der NGO vom 18. Dezember 2007 bis 2. Januar 2008 zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Rhauderfehn, 1. Südwieke 2a, Rhauderfehn, Zimmer 103, öffentlich aus. Rhauderfehn, Schwimmbadverband Overledingen Der Geschäftsführer Öffentliche Bekanntmachung der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Aurich Vorläufige Besitzeinweisung in der Flurbereinigung Weenermoor 1. In dem mit Beschluss vom angeordneten und durch Anordnung vom geänderten Flurneuordnungsverfahren Weenermoor (s. Hinweis Nr. 3) werden die Beteiligten gem. 65 und 66 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2354), vorläufig in den Besitz der neuen Grundstücke eingewiesen. 2. Die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand, d. h. der Übergang des Besitzes, der Verwaltung und der Nutzung der neuen Grundstücke, wird im Einzelnen durch die Überleitungsbestimmungen vom heutigen Tage geregelt. 3. Die Überleitungsbestimmungen liegen während der Bekanntmachung dieser vorläufigen Besitzeinweisung zur Einsichtnahme für die Beteiligten bei den Verwaltungen der Städte Weener und Leer aus. 4. Mit dem in den Überleitungsbestimmungen aufgeführten Zeitpunkt gehen Besitz, Verwaltung und Nutzung der neuen Grundstücke auf die neuen Empfänger über ( 66 FlurbG); es dürfen also nur noch die zugewiesenen neuen Grundstücke bewirtschaftet werden. 5. Die Ergebnisse der neuen Feldeinteilung werden den Teilnehmern (Eigentümer und Erbbauberechtigte), denen neue Flächen zugeteilt werden, in gesonderten Terminen erläutert. Die Ladung dazu erfolgt durch persönliches Anschreiben. Allen übrigen Teilnehmern und den Nebenbeteiligten (wie Pächter und andere Inhaber von Rechten an Grundstücken) wird die neue Feldeinteilung in einem Termin am Donnerstag, den von und von Uhr im Dörphuske in St. Georgiwold, bekannt gegeben. 6. Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung enden mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes. Bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes gemäß 62 und 63 FlurbG kann auch über die bisherigen Grundstücke grundbuchmäßig verfügt werden. Hiervon sollte aber nach Möglichkeit abgesehen werden. Falls jedoch aus zwingenden Gründen grundbuchmäßige Verfügungen getroffen werden müssen, werden die Teilnehmer gebeten, zuvor bei der Flurbereinigungsbehörde Auskunft einzuholen. 7. Gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I, S. 3316), wird hiermit die sofortige Vollziehung der Besitzeinweisung angeordnet. Begründung Nach 65 Abs. 1 FlurbG können die Beteiligten in den Besitz der neuen Grundstücke eingewiesen werden, wenn deren Grenzen in die Örtlichkeit übertragen worden sind und endgültige Nachweise für Flächen und Wert der neuen Grundstücke vorliegen sowie das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten feststeht. Diese Voraussetzungen sind in der Flurneuordnung Weenermoor erfüllt. Nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet, um die Ergebnisse der Flurbereinigung nutzen zu können und betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die sofortige Vollziehung liegt im besonderen öffentlichen und überwiegenden Interesse der Beteiligten. Es entspricht dem Zweck der Flurbereinigung, den Übergang vom alten in den neuen Zustand unverzüglich vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen gege-

15 ben sind. Hierdurch sollen landeskulturelle Nachteile, soweit möglich, vermieden werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats seit der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) - Amt für Landentwicklung Aurich, Oldersumer Str. 48, Aurich, Widerspruch erhoben werden. Gemäß 115 FlurbG beginnt die Rechtsbehelfsfrist, wenn öffentliche Bekanntmachung erfolgt, mit dem ersten Tage der Bekanntmachung. Bei schriftlicher Einlegung wird die Frist nur gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der angegebenen Frist bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) - Amt für Landentwicklung Aurich, eingegangen ist. Hinweise 1. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass dieser Verwaltungsakt nicht erfolgreich mit der Begründung angefochten werden kann, dass jemand mit der Zuteilung der neuen Flächen nicht einverstanden ist. Widersprüche dieser Art sind Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan und können gem. 59 FlurbG erst im Anhörungstermin zur Vorlage des Flurbereinigungsplanes vorgebracht werden. 2. Bei Anträgen auf Agrarförderung sind mit erfolgter vorläufiger Besitzeinweisung die neuen Flurstücksbezeichnungen und größen anzugeben. Auf Antrag werden den Teilnehmern entsprechende Unterlagen unentgeltlich ausgehändigt. 3. Das Flurbereinigungsgebiet umfasst Teile der Gemarkung Weenermoor sowie Einzelflächen in den Gemarkungen Weener, Kirchborgum, St. Georgiwold und Bingum. Sie sind aus einer Gebietskarte zu ersehen, die in den Verwaltungen der Städte Weener und Leer mit den Überleitungsbestimmungen zur Einsichtnahme ausliegt. Aurich, Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Aurich Amt für Landentwicklung (Borm) (S.) Überleitungsbestimmungen zur Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung in der Flurneuordnung Weenermoor, Kreis Leer Die nachfolgenden Überleitungsbestimmungen, zu denen der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gehört worden ist, regeln die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand, namentlich den Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke. Sämtliche Teilnehmer sind diesen Bestimmungen unterworfen. Davon abweichend können die Teilnehmer untereinander private Vereinbarungen treffen. Die Einhaltung dieser Vereinbarungen wird vom Amt für Landentwicklung Aurich als zuständiger Flurbereinigungsbehörde jedoch nicht überwacht. 1. Besitzübergang 1.1. landwirtschaftliche Nutzflächen Landwirtschaftliche Nutzflächen gehen spätestens am (allgemeiner Übergangstermin) auf den neuen Besitzer über. Ackerflächen gehen in unbearbeitetem Zustand über. Eine Entschädigung für ausgebrachten organischen Dünger oder Mineraldünger wird nicht gezahlt sonstige auf den Landabfindungen befindliche Gegenstände und besondere Bestandteile Siloreste, Mist-, Stroh-, und Heuhaufen sowie auf dem Feld verbliebene Rundballen einschließlich Abdeckplane und Abfallreste müssen vom bisherigen Eigentümer/Pächter bis zum abgeräumt werden. Ausgenommen davon sind Futtersilo und Mieten sowie gelagerte Rundballen; diese sind bis zum abzuräumen. Melkstände, Steinhaufen, Bauschutt und Erdhaufen müssen ebenfalls vom bisherigen Eigentümer/Pächter bis zum abgeräumt werden. Den früheren Besitzern ist es gestattet, ihre bisherigen Flächen bis zum zu betreten, um ihnen gehörende Gegenstände (z.b. Tränkebecken, Pumpen o.ä.) abzuräumen. Nach Ablauf der o.g. Fristen werden die Bestandteile entweder auf Antrag des neuen Besitzers auf Kosten und Gefahr des bisherigen Eigentümers/Pächters durch die Teilnehmergemeinschaft beseitigt oder gehen ohne Entschädigung des alten Eigentümers/Pächters in das Eigentum des neuen Besitzers über. Brunnen, ortsfeste Tränkeanlagen und sonstige wesentliche Bestandteile gehen - soweit zwischen den Teilnehmern nicht anderes vereinbart wird - mit dem Besitzübergang des Grundstücks auf den neuen Besitzer ü- ber. Sofern erforderlich, wird der bisherige Eigentümer für diese Bestandteile gesondert abgefunden. Entsprechende Geldabfindungen setzt die Flurbereinigungsbehörde auf gesonderten Antrag - ggf. nach Anhörung eines Sachverständigen - fest. Vom Übernehmer wird ggf. eine angemessene Erstattung verlangt. Wesentliche Bestandteile dürfen bis zur endgültigen Entscheidung der Flurbereinigungsbehörde nicht verändert, beschädigt oder beseitigt werden, sofern der bisherige Nutzungsberechtigte bis zum schriftlich bei dieser Behörde Einwendungen gegen den Nutzungsentzug erhebt. In diesem Falle erhält der Planempfänger entsprechende Nachricht.

16 Dränagen gehen auf den neuen Besitzer über und sind von diesem zu unterhalten. Im Rahmen der wertgleichen Abfindung evtl. zu leistende Geldausgleiche regelt die Flurbereinigungsbehörde Zäune und Einfriedungen Zäune und Einfriedigungen einschließlich Pforten sind - soweit zwischen den Teilnehmern keine andere Regelung zustande kommt - vom bisherigen Eigentümer bis zum schadlos zu beseitigen. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Einrichtungen entweder auf Antrag des neuen Besitzers auf Kosten und Gefahr des bisherigen Eigentümers durch die Teilnehmergemeinschaft beseitigt oder gehen ohne Entschädigung des alten Eigentümers in das Eigentum des neuen Besitzers über Holz Hecken, Sträucher, Buschwerk und einzeln stehende Bäume gehen mit dem Besitzübergang des Grundstücks auf den neuen Besitzer über. Das Entfernen von Bäumen, Hecken und Sträuchern ist nur mit vorheriger Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erlaubt. Dieses gilt auch für Holzbestände, die in den neuen Grundstücken stehen und die Bewirtschaftung erschweren. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Wallhecken nach dem Nds. Naturschutzgesetz zu erhalten sind ( 33 NNatG). Einigen sich die Teilnehmer bzgl. der Holzbestände, die den Besitzer wechseln, nicht untereinander, so wird auf besonderen Antrag eine Entschädigung gemäß 50 Abs. 2 FlurbG von der Flurbereinigungsbehörde - ggf. nach Anhörung eines Sachverständigen - festgesetzt. Vom Ü- bernehmer wird ggf. eine angemessene Erstattung verlangt. 2. Grenzabstände Bei der Errichtung von Einfriedungen aus totem Material sowie bei der Anpflanzung von Hecken, Bäumen und Sträuchern sind hinsichtlich der Grenzabstände die Vorschriften des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz vom (Nds. GVBl. S. 91) zuletzt geändert durch Gesetz vom (Nds. GVBl. S. 88), insbesondere das Schwengelrecht, zu beachten. 3. Pachtverhältnisse Bestehende Pachtverhältnisse werden durch die Besitzeinweisung nicht aufgehoben. Der Pachtanspruch des Pächters geht jedoch von dem alten Eigentum des Verpächters auf dessen neuen Besitz über. Auf dieser Grundlage sind die Pachtverhältnisse zwischen dem Pächter und dem Verpächter zu regeln. Einigen sich die Parteien nicht, so entscheidet auf Antrag die Flurbereinigungsbehörde nach Maßgabe der 68, 70 und 71 ivm 66 Abs. 2 des FlurbG. Im Falle des 70 Abs. 2 FlurbG (Auflösung des Pachtverhältnisses wegen wesentlicher Erschwerung) ist nur der Pächter antragsberechtigt. Anträge auf Regelung der Pachtverhältnisse sind spätestens drei Monate nach dem in der Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung genannten allgemeinen Übergangstermin ( ) bei der Flurbereinigungsbehörde zu stellen. 4. Zuwegungen Als Zuwegungen für die Bewirtschaftung der neuen Flächen sind die neuen Wege und Ü- berfahrten zu benutzen. Sofern diese in Teilen des Flurbereinigungsgebiets noch nicht ausgebaut sind, ist die Benutzung der alten Wege und Überfahrten sowie die vorübergehende Zuwegung über andere Flächen unter möglichster Schonung der aufstehenden Früchte gestattet. In Streitfällen wird eine vorübergehende Zuwegung durch die Flurbereinigungsbehörde festgelegt. Erforderliche Überfahrten von den Wegen auf die neuen Grundstücke, die noch nicht erstellt sind, werden auf Antrag von der Teilnehmergemeinschaft hergestellt. Die genaue Lage und Abmessungen der Überfahrten werden von der Flurbereinigungsbehörde im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft festgelegt. Schadhafte Durchlässe sind auf Verlangen des Landempfängers bis zum von den Alteigentümern auf deren Kosten zu entfernen oder so instand zu setzen, dass ein ungehinderter Wasserabfluss gewährleistet ist. Im Übrigen sind Durchlässe oder sonstigen Ü- berbrückungen von den Empfängern der betreffenden Landabfindungen zu unterhalten. 5. Planinstandsetzungen Arbeiten, die notwendig sind, um die neuen Grundstücke zur Bewirtschaftung instand zu setzen, sind grundsätzlich unter besonderer Beachtung von 1.4 (Holz) vom neuen Besitzer selbst auszuführen. Wenn diese im Einzelfall das Maß der den übrigen Beteiligten zur Last fallenden Arbeiten erheblich übersteigen, kann der betroffene Beteiligte die Ausführung der Arbeiten durch die Teilnehmergemeinschaft beantragen. Evtl. Anträge sind bis zum bei der Flurbereinigungsbehörde zu stellen. Diese entscheidet nach entsprechender Prüfung, ob eine Ausführung durch die Teilnehmergemeinschaft erfolgt. 6. Hinweis bzgl. Antragstellung auf flächenbezogene Ausgleichszahlungen Für die Anträge auf flächenbezogene Ausgleichszahlungen sind ab der Antragstellung 2008 die neuen Flurstücksbezeichnungen und - flächen zu verwenden. Auf Antrag werden den Teilnehmern hierfür entsprechende Nachweise etc. unentgeltlich ausgehändigt. Die in den Antragsvordrucken vorgedruckten nicht mehr gültigen Angaben sind deutlich sichtbar zu streichen und durch die neuen Angaben zu ersetzen. Sofern Flächen verpachtet sind, werden die Verpächter gebeten, ihre Pächter über die Änderungen durch die vorläufige Besitzeinweisung zu

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 07 Montag, 16.04.2007 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/13 Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten, Ehrenbeamten und sonstigen ehrenamtlich

Detaljer

KartenSpiel ZahlenMonster: 6

KartenSpiel ZahlenMonster: 6 KartenSpiel ZahlenMonster: 6 Karten mit beidseitigem Druck ausdrucken ausgedruckten Seite folieren Spielkarten ausschneiden ist es, so schnell wie möglich alle Spielkarten zu sammeln, aus der sich die

Detaljer

KartenSpiel ZahlenMonster: 8

KartenSpiel ZahlenMonster: 8 KartenSpiel ZahlenMonster: 8 Karten mit beidseitigem Druck ausdrucken ausgedruckten Seite folieren Spielkarten ausschneiden ist es, so schnell wie möglich alle Spielkarten zu sammeln, aus d4r sich die

Detaljer

Diese Anleitung bezieht sich auf FixFoto, V 3.30. In älteren oder neueren Versionen könnte die Arbeitsweise anders sein.

Diese Anleitung bezieht sich auf FixFoto, V 3.30. In älteren oder neueren Versionen könnte die Arbeitsweise anders sein. Beispiele für Seitenlayouts Stand: Februar 2012 Diese Anleitung bezieht sich auf FixFoto, V 3.30. In älteren oder neueren Versionen könnte die Arbeitsweise anders sein. Inhalt Ordner A4... 1 Ordner Collagen...

Detaljer

NORSK TELEGRAMBYRÅ AS POSTBOKS 6817, ST.OLAVS PLASS

NORSK TELEGRAMBYRÅ AS POSTBOKS 6817, ST.OLAVS PLASS NORSK TELEGRAMBYRÅ AS POSTBOKS 6817, ST.OLAVS PLASS 0130 OSLO Telefon.: Fax.: E-post: Foretaksreg: Bankgiro: Swiftcode: IBAN: 22 00 32 00 22 03 45 24 salg@ntb.no NO914797497MVA 1644 14 74397 DNBANOKKXXX

Detaljer

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 3. Dezember 1998 Teil III

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 3. Dezember 1998 Teil III P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1998 Ausgegeben am 3. Dezember 1998 Teil III 202. Abkommen zwischen der Republik Österreich

Detaljer

Wissenstest Minivariante 2

Wissenstest Minivariante 2 Wissenstest Minivariante 2 Lernziele Mit Modul 4 können die Schüler noch einmal ihr im Medienführerschein erworbenes Wissen im Überblick testen. Die zusammenfassende Befragung ermöglicht den Lehrerinnen

Detaljer

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 24 Freitag, 28.12.2007 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/10 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 186 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden,

Detaljer

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1997 Ausgegeben am 11. Februar 1997 Teil III

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1997 Ausgegeben am 11. Februar 1997 Teil III P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1997 Ausgegeben am 11. Februar 1997 Teil III 10. Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden

Detaljer

NEWSLETTER 7/10

NEWSLETTER 7/10 NEWSLETTER 7/10 NEWSLETTER 7/10 NEWSLETTER 7/10 NEWSLETTER 7/10 FAZ, 13.11.2010 Auswärtiges Amt - Staatsministerin Pieper: Im nächsten Jahr acht Millionen zusätzlich für die Spracharbeit des Goethe-Instituts

Detaljer

Für zwischen und eingestellte Kräfte: Anhang H TVÖD (inkl. 2,00% Leistungsentgelt)

Für zwischen und eingestellte Kräfte: Anhang H TVÖD (inkl. 2,00% Leistungsentgelt) Für zwischen 01.01.2007 und 31.12.2008 eingestellte Kräfte: Anhang H TVÖD (inkl. 2,00% Leistungsentgelt) nach 1 Jahr nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren 15 65.880,88 72.657,71 75.180,62

Detaljer

Hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode Drucksache 1591 Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler 4 53100 2107/60 Bonn, den 5. Februar 1960 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Hiermit übersende

Detaljer

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1997 Ausgegeben am 9. Jänner 1997 Teil III

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1997 Ausgegeben am 9. Jänner 1997 Teil III P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1997 Ausgegeben am 9. Jänner 1997 Teil III 1. Abkommen zwischen der Republik Österreich und

Detaljer

Windows 2000-Scheduler

Windows 2000-Scheduler Windows 2000-Scheduler Referent: Viktor Witt am 13.06.05 Viktor Witt Proseminar KVBK 1 Überblick Funktionsweise und Begriffe Prioritätsstufen (Welche Prioritäten gibt es? Wie kommen sie zustande?) Threadzustände

Detaljer

INSTRUKSJONER FOR TILBEREDNING OG INJEKSJON AV CIMZIA PÅ TYSK ANWEISUNG ZUR VORBEREITUNG UND VERABREICHUNG EINER INJEKTION VON CIMZIA

INSTRUKSJONER FOR TILBEREDNING OG INJEKSJON AV CIMZIA PÅ TYSK ANWEISUNG ZUR VORBEREITUNG UND VERABREICHUNG EINER INJEKTION VON CIMZIA INSTRUKSJONER FOR TILBEREDNING OG INJEKSJON AV CIMZIA PÅ TYSK (certolizumab pegol) ANWEISUNG ZUR VORBEREITUNG UND VERABREICHUNG EINER INJEKTION VON CIMZIA Veiledningen er hentet fra EMA (European Medicines

Detaljer

Amtsblatt. für den Landkreis Stendal vom 11. Januar 2006, Nr. 1. Jahrgang August 2013 Nummer 19. Inhaltsverzeichnis. Stendal,

Amtsblatt. für den Landkreis Stendal vom 11. Januar 2006, Nr. 1. Jahrgang August 2013 Nummer 19. Inhaltsverzeichnis. Stendal, Amtsblatt Amtsblatt für den Landkreis Stendal vom 11. Januar 2006, Nr. 1 für den Landkreis Stendal Jahrgang 23 21. August 2013 Nummer 19 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Landkreis Stendal Öffentliche zur Regelung

Detaljer

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 123/2004. vom 24. September 2004

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 123/2004. vom 24. September 2004 BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 123/2004 vom 24. September 2004 zur Änderung des Anhangs II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und des Anhangs IV (Energie) des

Detaljer

TRAININGSPROGRAMME. Sitz und Haltung am Klavier SPIELSTUFE. Alle Übungen können für das Üben zu Hause oder für den Unterricht ausgedruckt werden.

TRAININGSPROGRAMME. Sitz und Haltung am Klavier SPIELSTUFE. Alle Übungen können für das Üben zu Hause oder für den Unterricht ausgedruckt werden. Alle Übungen können für das Üben zu Hause oder für den Unterricht ausgedruckt werden. Trainingsprogramm Klavierschule, S. Sitz und Haltung am Klavier. Atme tief ein und aus. Sei entspannt. Nun setz dich

Detaljer

DNSZ Såkornmidler 2016

DNSZ Såkornmidler 2016 DNSZ Såkornmidler 2016 Det tysk- norske studiesenteret i Kiel (DNSZ) lyser med dette ut DNSZ Såkornmidler for våren og sommeren 2016. Såkornmidlene er en incentivordning som skal fremme samarbeid mellom

Detaljer

Die Auswertung Evaluering

Die Auswertung Evaluering November 2010 Die Auswertung Evaluering vorgelegt von neues handeln GmbH Köln/Berlin framlagt av neues handeln GmbH Köln/Berlin 1 Zielsetzung der Präsentation Alle 91 Teilnehmer/innen des Deutsch-Norwegischen

Detaljer

Eksamen 19.11.2013. FSP5119/PSP5067 Tysk nivå I Elevar og privatistar / Elever og privatister. Nynorsk/Bokmål

Eksamen 19.11.2013. FSP5119/PSP5067 Tysk nivå I Elevar og privatistar / Elever og privatister. Nynorsk/Bokmål Eksamen 19.11.2013 FSP5119/PSP5067 Tysk nivå I Elevar og privatistar / Elever og privatister Nynorsk/Bokmål Die Grimm-Märchen - mehr als 200 Jahre alt, in 160 Sprachen übersetzt und noch heute weltweit

Detaljer

der Stadt 16. Jahrgang samstag, den 15. Dezember 2018 Nr. 6/2018

der Stadt 16. Jahrgang samstag, den 15. Dezember 2018 Nr. 6/2018 Amtsblatt der Stadt Blankenhain 16. Jahrgang samstag, den 15. Dezember 2018 Nr. 6/2018 Frohe Weihnachten Mit den Ortsteilen: Altdörnfeld/Neudörnfeld Drößnitz/ Wittersroda Großlohma/ Kleinlohma Hochdorf

Detaljer

Allgemeine Mandatsbedingungen

Allgemeine Mandatsbedingungen Seite 1 Hiermit schließen und die Mandant RAe Paintner PartG mbb Bischof-Sailer-Pl. 420 DE-84028 Landshut RAe Paintner PartG mbb folgende Allgemeine Mandatsbedingungen 1 Geltungsbereich. (1) 1 Diese Allgemeinen

Detaljer

ZAHLEN, DATEN & FAKTEN FRANCHISESTATISTIK 2018

ZAHLEN, DATEN & FAKTEN FRANCHISESTATISTIK 2018 ZAHLEN, DATEN & FAKTEN ÜBERBLICK Rahmendaten & Studiendesign 3-5 Deutsche Franchisewirtschaft auf einen Blick 6 Systementwicklung 7-11 Geografie & Internationalisierung 12-14 Franchisepartner 15-25 Betriebe

Detaljer

Deutscher Bundestag Drucksache 18/2660. Gesetzentwurf. der Bundesregierung

Deutscher Bundestag Drucksache 18/2660. Gesetzentwurf. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 18/2660 18. Wahlperiode 25.09.2014 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1991

Detaljer

Vom 20. November Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Vom 20. November Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: 906 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil II Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 26. November 2014 Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik

Detaljer

Unterrichtsphase Das Quartett eignet sich sowohl zur Einübung als auch zur Wiederholung der Ordnungszahlen.

Unterrichtsphase Das Quartett eignet sich sowohl zur Einübung als auch zur Wiederholung der Ordnungszahlen. Quartett Berømte nordmenn Lernziel Einübung der Ordnungszahlen Wiederholung Satzstellung Vorbereitungen Sie benötigen einen Satz Spielkarten für 4 Spieler bei Gruppen von 3 Spielern werden nur 24 Karten

Detaljer

Amtsblatt. Jahrgang Dezember 2017 Nummer 38

Amtsblatt. Jahrgang Dezember 2017 Nummer 38 Amtsblatt für den Landkreis Stendal Jahrgang 27 20. Dezember 2017 Nummer 38 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Landkreis Stendal Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Detaljer

Amtsblatt. für den Landkreis Stendal vom 11. Januar 2006, Nr. 1. Jahrgang November 2013 Nummer 25. Inhaltsverzeichnis. Stendal,

Amtsblatt. für den Landkreis Stendal vom 11. Januar 2006, Nr. 1. Jahrgang November 2013 Nummer 25. Inhaltsverzeichnis. Stendal, Amtsblatt Amtsblatt für den Landkreis Stendal vom 11. Januar 2006, Nr. 1 für den Landkreis Stendal Jahrgang 23 13. November 2013 Nummer 25 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Landkreis Stendal Feststellung des

Detaljer

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz

Detaljer

UNIVERSITETET I BERGEN

UNIVERSITETET I BERGEN UNIVERSITETET I BERGEN Forskningsadministrativ avdeling Til fakultetene Dato, 25. mai 2016 Det tysk-norske studiesenteret i Kiel utlysning av såkornmidler. Det tysk-norske studiesenter i Kiel (DNSZ) lyser

Detaljer

Amtsblatt Jahrgang September 2017 Nummer 09

Amtsblatt Jahrgang September 2017 Nummer 09 Amtsblatt Jahrgang 23 20. September 2017 Nummer 09 Altmarkkreis Salzwedel Karl-Marx-Str. 32 29410 Salzwedel Fon 0 39 01/8 40-308 Fax 0 39 01/2 50 79 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Altmarkkreis Salzwedel Bekanntmachung

Detaljer

Überschussfonds. Diversifizierung. Staatsanleihen 37,6 3,1 3,2 23,1 16,9 43,1 49,2 4,5 4,2 27,8 28,6 4 3,9 49,4 3,6 21,4 43,9 34,6 2,3 1,8 21,6

Überschussfonds. Diversifizierung. Staatsanleihen 37,6 3,1 3,2 23,1 16,9 43,1 49,2 4,5 4,2 27,8 28,6 4 3,9 49,4 3,6 21,4 43,9 34,6 2,3 1,8 21,6 SparkassenVersicherung Sachsen LV AG ALTE LEIPZIGER LV a.g. Helvetia LV AG WGVLV AG WWK LV a.g. VGH (Provinzial LV Hannover AöR) DEVK LV a.g. 9 DEVK LVAG 9 IDEAL LV a.g. 9 Iduna Vereinigte LV ag 9 Mecklenburgische

Detaljer

MEIER Systemtreppen. gerade und gewendelte Systemund Sonderbautreppen

MEIER Systemtreppen. gerade und gewendelte Systemund Sonderbautreppen MEIER Systemtreppen gerade und gewendelte Systemund Sonderbautreppen Inhalt Grundsätzliches Seite 3 Geometrie Seite 3 Seite 4 Kantenausbildung Seite 5 - und Kantenausbildung Seite 6 Seite 7 Typ 220 Seite

Detaljer

CSG Gelsenkirchen-Bulmke e.v.

CSG Gelsenkirchen-Bulmke e.v. CSG Gelsenkirchen-Bulmke ev Historie Gegründet 1955 unter dem Namen Eichenkreuz Bulmke 1965 Mitglied als Basketballabteilung im CVJM Bulmke Austritt aus dem CVJM und Umbenennung in die CSG Gelsenkirchen

Detaljer

Stellenplan 2010 / 2011

Stellenplan 2010 / 2011 Seite J 1 Stellenplan 2010 / 2011 nplan wird nachgereicht. Seite J 2 Stellenveränderungen im Stellenplan Teile A und B: Beamte und Beschäftigte 01 Büro des Landrats Umsetzung 0,5 Stelle EG 11 von Soziales

Detaljer

Brukerveiledning på tysk for Dymista Nesespray, suspensjon 137 mikrogram / 50 mikrogram per spray (azelastinhydroklorid/flutikasonpropionat)

Brukerveiledning på tysk for Dymista Nesespray, suspensjon 137 mikrogram / 50 mikrogram per spray (azelastinhydroklorid/flutikasonpropionat) Brukerveiledning på tysk for Dymista Nesespray, suspensjon 137 mikrogram / 50 mikrogram per spray (azelastinhydroklorid/flutikasonpropionat) BEDIENUNGSANLEITUNG Dymista Nasenspray 137 Mikrogramm/50 Mikrogramm

Detaljer

Bei Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen: Wir beantragen die Steuerklassenkombination drei/fünf vier/vier fünf/drei

Bei Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen: Wir beantragen die Steuerklassenkombination drei/fünf vier/vier fünf/drei Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach 1 Abs. 3, 1a EStG (Anlage Grenzpendler EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 201_) Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer

Detaljer

Vordach FILIGRAN. freitragend elegant mit verdeckter Befestigung. Komplettlösung oder Profilset

Vordach FILIGRAN. freitragend elegant mit verdeckter Befestigung. Komplettlösung oder Profilset Komplettlösung oder Profilset freitragend elegant mit verdeckter Befestigung neomat G, 6215 Beromünster, Telefon 041 932 41 41, Fax 041 932 41 32, info@neomat.ch, www.neomat.ch Freitragendes Vordachsystem

Detaljer

Prop. 190 S. ( ) Proposisjon til Stortinget (forslag til stortingsvedtak)

Prop. 190 S. ( ) Proposisjon til Stortinget (forslag til stortingsvedtak) Prop. 190 S (2012 2013) Proposisjon til Stortinget (forslag til stortingsvedtak) Samtykke til å sette i kraft en protokoll til endring av skatteavtalen av 4. oktober 1991 mellom Norge og Tyskland, Tilråding

Detaljer

Deutscher Bundestag Drucksache 14/4300 14. Wahlperiode 12. 10. 2000. Gesetzentwurf. der Bundesregierung

Deutscher Bundestag Drucksache 14/4300 14. Wahlperiode 12. 10. 2000. Gesetzentwurf. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 14/4300 14. Wahlperiode 12. 10. 2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 19. Mai 1999 zum Europipe-Abkommen vom 20. April 1993

Detaljer

TY Tysk språk 1

TY Tysk språk 1 TY-125 1 Tysk språk 1 Oppgaver Oppgavetype Vurdering 1 TY-125 15/12-2015 Flervalg Automatisk poengsum 2 TY-125 15/12-15 Aufgabe 1: Satzanalyse Skriveoppgave Manuell poengsum 3 TY-125 15/12-2015 Aufgabe

Detaljer

Kommunikasjonsperm. Overvåking og undersøkelser side 1. Smerter side 2. Naturlige funksjoner, eliminasjon side 3. Sengeleie og stell side 4

Kommunikasjonsperm. Overvåking og undersøkelser side 1. Smerter side 2. Naturlige funksjoner, eliminasjon side 3. Sengeleie og stell side 4 Kommunikasjonsperm Tysk Overvåking og undersøkelser side 1 Smerter side 2 Naturlige funksjoner, eliminasjon side 3 Sengeleie og stell side 4 Mat, drikke kvalme side 5 Bevegelse, syn, temperatur side 6

Detaljer

Bundesrat Drucksache 364/14. Gesetzentwurf. der Bundesregierung

Bundesrat Drucksache 364/14. Gesetzentwurf. der Bundesregierung Bundesrat Drucksache 364/14 08. 08. 14 Fz Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik

Detaljer

Herzlich Willkommen Zur Feuerlöscher Schulung der FF - Lackenhof

Herzlich Willkommen Zur Feuerlöscher Schulung der FF - Lackenhof Herzlich Willkommen Zur Feuerlöscher Schulung der Verhalten im Brandfall Verhalten im Brandfall Reihenfolge der Maßnahmen: - Alarmieren - Retten - Löschen - Feuerwehr erwarten und informieren Feuerwehr

Detaljer

Aktuelle Tarifsysteme der Diakonie. bei sich ändernden Rahmenbedingungen. sozialer Arbeit

Aktuelle Tarifsysteme der Diakonie. bei sich ändernden Rahmenbedingungen. sozialer Arbeit Aktuelle Tarifsysteme der Diakonie bei sich ändernden Rahmenbedingungen sozialer Arbeit Fachreferat beim 11. DEVAP Bundeskongress am 21.09.2011 in Berlin 1 Gliederung 1) Veränderte sozialstaatliche Rahmenbedingungen

Detaljer

EKSAMEN. Emnekode: SFT Emne: Språk, tekst og situasjon. Dato: Eksamenstid: kl 9.00 til kl 14.00

EKSAMEN. Emnekode: SFT Emne: Språk, tekst og situasjon. Dato: Eksamenstid: kl 9.00 til kl 14.00 EKSAMEN Emnekode: SFT 10102 Dato: 8.12.2006 Hjelpemiddel: Ingen Emne: Språk, tekst og situasjon Eksamenstid: kl 9.00 til kl 14.00 Faglærere/Faglærarar: Kåre Solfjeld Frode Lundemo Eksamensoppgava/Eksamensoppgåva:

Detaljer

Regierungsvorlage ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTER REICH UND DEM KÖNIGREICH NOR WEGEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT

Regierungsvorlage ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTER REICH UND DEM KÖNIGREICH NOR WEGEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT 703 der Beilagen XVI. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 29 703 der Beilagen zu den Steno graphischen Protokollen des Nationalrates XVI. GP Regierungsvorlage ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK

Detaljer

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren

Detaljer

LEKTION 12. Frohes Fest. 1 Weihnachtskarte. 2 Dezember in Deutschland. Oma und Opa. geht s? Hier bei uns haben wir viel.

LEKTION 12. Frohes Fest. 1 Weihnachtskarte. 2 Dezember in Deutschland. Oma und Opa. geht s? Hier bei uns haben wir viel. LEKTION 12 Frohes Fest 1 Weihnachtskarte I dette julekortet mangler det noen ord. Kan du finne ut hvilke ord som skal stå hvor? Weihnachten, liebe, Schnee, wie, ich, Weihnachtsmann Oma und Opa. geht s?

Detaljer

LUXEMBURG, DEN 18. SEPTEMBER 2013

LUXEMBURG, DEN 18. SEPTEMBER 2013 LUXEMBURG, DEN 18. SEPTEMBER 2013 Programm Präsentation der Forderungen der Patiente Vertriedung asbl an die kommende Regierung Patienteninformation Patienteninformation durch eine neutrale und unabhängige

Detaljer

Jetzt ist es soweit, dass zweite Alumni-Treffen findet statt und Ihr könnt dabei sein. Vom 05.-07.02.2010 sehen wir uns alle in Oslo wieder!

Jetzt ist es soweit, dass zweite Alumni-Treffen findet statt und Ihr könnt dabei sein. Vom 05.-07.02.2010 sehen wir uns alle in Oslo wieder! Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Jugendforen 2007, 2008 und 2009!! Jetzt ist es soweit, dass zweite Alumni-Treffen findet statt und Ihr könnt dabei sein. Vom 05.-07.02.2010 sehen wir uns alle in

Detaljer

Auto Pass Das neue norwegische Mautsystem

Auto Pass Das neue norwegische Mautsystem Auto Pass Das neue norwegische Mautsystem Einige Mautgesellschaften haben vollautomatische Mautstationen installiert, an denen man nicht mehr bar bezahlen kann. Die Spuren sind mit Do not stop ausgeschildert.

Detaljer

Zylinderrollenlager. Zylinderrollenlager 292

Zylinderrollenlager. Zylinderrollenlager 292 Zylinderrollenlager 292 Definition und Eigenschaften 292 Baureihen 292 Ausführungen 293 Toleranzen und Lagerluft 294 Berechnungsgrundlagen 296 Einbaurichtlinien 297 Nachsetzzeichen 297 Lagerdaten 298 Zylinderrollenlager

Detaljer

November 2009. Die Auswertung Evaluering

November 2009. Die Auswertung Evaluering November Die Auswertung Evaluering 1 Zielsetzung der Präsentation Alle 98 Teilnehmer/innen des Deutsch-Norwegischen Jugendforums wurden gebeten, an einer Online-Befragung zur Veranstaltung teilzunehmen.

Detaljer

LIFE+ Traisen Österreichs größtes Renaturierungsprojekt. Zwentendorf

LIFE+ Traisen Österreichs größtes Renaturierungsprojekt. Zwentendorf LIFE+ Traisen Österreichs größtes Renaturierungsprojekt Zwentendorf 28.11.2016 VERBUND AG, www.verbund.com Das ursprüngliche Donau-/ Traisen-/ Kampsystem Großflächiges Augebiet mit zahlreichen Altarmen

Detaljer

Mülltrennung. Kildesortering

Mülltrennung. Kildesortering Mülltrennung In unserer Gemeinde sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Abfälle vor dem Wegwerfen zu sortieren. Dadurch soll ein möglichst großer Teil davon wiederverwertet werden, und auf diese Weise

Detaljer

Unterrichtsphase Das Triadenspiel eignet sich zur Einführung und Vertiefung der Wörterkiste»Essen«.

Unterrichtsphase Das Triadenspiel eignet sich zur Einführung und Vertiefung der Wörterkiste»Essen«. Triaden Wörterkiste»Essen«Lernziel Wortschatz: Erweiterung des Wortschatzes»Essen«Vorbereitung Sie benötigen einen Satz Spielkarten pro Gruppe (2 4 Spieler) für jeden TN* die Karte Det hører sammen. Verlauf

Detaljer

SEELAND. AMTSBLATT der Stadt

SEELAND. AMTSBLATT der Stadt AMTSBLATT der Stadt SEELAND Ortsteile: Friedrichsaue Frose Gatersleben Hoym Nachterstedt Schadeleben Jahrgang 4 Stadt Seeland, 2. März 2013 Nr. 40 Fasching und Karneval überall zur festen Tradition im

Detaljer

TriCOM XL / L. Energie. Ausdauer. Leistung.

TriCOM XL / L. Energie. Ausdauer. Leistung. TriCOM XL / L Energie. Ausdauer. Leistung. L und XL - die neue Generation Beispiel-Ladestation mit Ladegeräten TriCOM L / XL Innovative Ladetechnik Die neuen Ladegeräte TriCOM L - XL werden von einer hochmodernen

Detaljer

Bei Ehegatten/Lebenspartnern, die beide Arbeitslohn beziehen: Wir beantragen die Steuerklassenkombination drei/fünf vier/vier fünf/drei

Bei Ehegatten/Lebenspartnern, die beide Arbeitslohn beziehen: Wir beantragen die Steuerklassenkombination drei/fünf vier/vier fünf/drei Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach 1 Abs. 3, 1a EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer

Detaljer

Produkthaushalt der Stadt Delmenhorst. Grafische Darstellung

Produkthaushalt der Stadt Delmenhorst. Grafische Darstellung Produkthaushalt 2019 der Stadt Delmenhorst Grafische Darstellung Schuldenstand Stadt Delmenhorst in T (jew. zum 01.01.) 120.000 100.000 80.000 T 60.000 40.000 20.000-2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Detaljer

Produkthaushalt der Stadt Delmenhorst. Grafische Darstellung

Produkthaushalt der Stadt Delmenhorst. Grafische Darstellung Produkthaushalt 2018 der Stadt Delmenhorst Grafische Darstellung Schuldenstand Stadt Delmenhorst in T (jew. zum 01.01.) 120.000 100.000 80.000 T 60.000 40.000 20.000-2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Detaljer

LEKTION 7. Österreich. 1 Les dialogen sammen to og to. 2 Spørsmål om Østerrike GLOSER. Nedenfor er en del spørsmål om Østerrike.

LEKTION 7. Österreich. 1 Les dialogen sammen to og to. 2 Spørsmål om Østerrike GLOSER. Nedenfor er en del spørsmål om Østerrike. LEKTION 7 Österreich 1 Les dialogen sammen to og to. Hallo, Martha! Deine Stadt ist wirklich schön. Ja, das finde ich auch. Wien ist die Hauptstadt von Österreich und hat etwa 2 Millionen Einwohner. Findest

Detaljer

S T E L L E N P L A N 2010

S T E L L E N P L A N 2010 Seite 189 S T E L L E N P L A N 2010 Zugleich Dienstpostenbewertungs- und Stellenverteilungsplan im Sinne des 9 Absatz 2 NBesG und 1 Absatz 1 StOGrVO-Kom Zusammenstellung Der Stellenplan besteht aus den

Detaljer

EKSAMEN. Moderne og eldre språk. Eksamenstid: kl 9.00 til kl (5 timer)

EKSAMEN. Moderne og eldre språk. Eksamenstid: kl 9.00 til kl (5 timer) EKSAMEN Emnekode: SFT 20102 Emne: Moderne og eldre språk Dato: 11.12.06 Eksamenstid: kl 9.00 til kl 14.00 (5 timer) Hjelpemidler: Ingen Faglærer: Steinar Nybøle Kåre Solfjeld Frode Lundemo Eksamensoppgaven:

Detaljer

HØGSKOLEN I ØSTFOLD. Avdeling for samfunnsfag og fremmedspråk Merkantile fagspråk og filologiske studier

HØGSKOLEN I ØSTFOLD. Avdeling for samfunnsfag og fremmedspråk Merkantile fagspråk og filologiske studier HØGSKOLEN I ØSTFOLD Avdeling for samfunnsfag og fremmedspråk Merkantile fagspråk og filologiske studier TYSK GRUNNFAG Språk, tekst og situasjon skriftlig eksamen (fonetikk, grammatikk I og skriftlig språkferdighet

Detaljer

Last ned Mit hurtigruten gen norden - Pål Espolin Johnson. Last ned

Last ned Mit hurtigruten gen norden - Pål Espolin Johnson. Last ned Last ned Mit hurtigruten gen norden - Pål Espolin Johnson Last ned Forfatter: Pål Espolin Johnson ISBN: 9788202196059 Antall sider: 96 Format: PDF Filstørrelse: 19.81 Mb Pål Espolin Johnson beschreibt

Detaljer

LEKTION 12. Frohes Fest. 1 Weihnachtskarte. 2 Dezember in Deutschland. Oma und Opa. geht s? Hier bei uns haben wir viel.

LEKTION 12. Frohes Fest. 1 Weihnachtskarte. 2 Dezember in Deutschland. Oma und Opa. geht s? Hier bei uns haben wir viel. LEKTION 12 Frohes Fest 1 Weihnachtskarte I dette julekortet manglar det nokre ord. Kan du finne ut kva for ord som skal stå kvar? Weihnachten, liebe, Schnee, wie, ich, Weihnachtsmann Oma und Opa. geht

Detaljer

Datenspionage gegen deutsche Bürger. Thomas Rachel unsere starke Stimme! Gemeindeverbandsvorstand

Datenspionage gegen deutsche Bürger. Thomas Rachel unsere starke Stimme! Gemeindeverbandsvorstand Ausgabe 35 September 2013 FV 1BUUFSO MTEPSG t / F H O & t SNFS[ S t /JFEF %ÇSCPTMB t O F JE MF t 4DI FOIPWFO t 'SFJBME 4JFSTEPSG Steinbrück versagt! Vorwort Bundestagswahl im September Datenspionage gegen

Detaljer

HØGSKOLEN I ØSTFOLD Avdeling for samfunnsfag og fremmedspråk Merkantile fagspråk og filologiske studier

HØGSKOLEN I ØSTFOLD Avdeling for samfunnsfag og fremmedspråk Merkantile fagspråk og filologiske studier HØGSKOLEN I ØSTFOLD Avdeling for samfunnsfag og fremmedspråk Merkantile fagspråk og filologiske studier TYSK GRUNNFAG Fonetikk, grammatikk I og skriftlig språkferdighet I Ny prøve fredag 24.1.1997 9 00

Detaljer

Entwurf. GHQ$XVGUXFN Genetische Analysen und Gentherapie am Menschen HUVHW]W

Entwurf. GHQ$XVGUXFN Genetische Analysen und Gentherapie am Menschen HUVHW]W Entwurf %XQGHVJHVHW]PLWGHPGDV*HQWHFKQLNJHVHW]JHlQGHUWZLUG Der Nationalrat hat beschlossen: $UWLNHO Das Gentechnikgesetz (GTG), BGBl. Nr. 510/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2004,

Detaljer

";,' '~i:'~;l;.:~::":;,<::/;~;e,~~~ruqg~y9r~~g~';i,;',::: ",~,

;,' '~i:'~;l;.:~:::;,<::/;~;e,~~~ruqg~y9r~~g~';i,;',::: ,~, 167 der Beilagen IX. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 18 1: 67:' det,'beilag~n: 'zu,~en ~tenqgt äphischen;protoköllen

Detaljer

Andre lands klimalover

Andre lands klimalover Fra: Hans Petter Berg Sendt: 7. desember 2016 13:31 Til: Postmottak KLD Emne: Kommentarer til forslag til Lov om klimamål Vedlegg: Klimagesetz NRW.pdf Undertegnede ønsker som privatperson

Detaljer

150. Geburtstag von Gustav Vigeland. 200 Jahre Osloer Börse. Briefmarke mit Vogellied. Norwegens größter Bildhauer wird gefeiert.

150. Geburtstag von Gustav Vigeland. 200 Jahre Osloer Börse. Briefmarke mit Vogellied. Norwegens größter Bildhauer wird gefeiert. Nr 2/209 Norwegische Post Briefmarken 50 Geburtstag von Gustav Vigeland Norwegens größter Bildhauer wird gefeiert NEUE BRIEFMARKEN Seite 4 200 Jahre Osloer Börse NEUE BRIEFMARKE Seite 6 Briefmarke mit

Detaljer

Auch WIR arbeiten in Europa! Spørjeskjema Livshistorie

Auch WIR arbeiten in Europa! Spørjeskjema Livshistorie Auch WIR arbeiten in Europa! Spørjeskjema Livshistorie Kven er du? Namn: O Alder: 52 Personlege eigenskaper: Er du sjølvbevisst? Ja, eg er kanskje det. Ja, das bin ich! Liker du reglar? Nei, det er eg

Detaljer

Mobile Breitband Kommunikationssysteme Gerhard Huber debitel AG

Mobile Breitband Kommunikationssysteme Gerhard Huber debitel AG Mobile Breitband Kommunikationssysteme Gerhard Huber debitel AG Stuttgart, 16.07.2002 Agenda Kurzdarstellung debitel Ausblick mobile Kommunikation Wichtige Parameter und Erfolgsfaktoren Mögliche Forschungsansätze

Detaljer

Universal Design Spot S100 / S102 / S104

Universal Design Spot S100 / S102 / S104 LED-Straßenbeleuchtung LED INNENBELEUCHTUNG Universal Design Spot S100 / S102 / S104 Wohlfühl-Licht Außenliegender-Ring Maßstab: 1 : 1 SPOTS MIT AMBIENT FUNKTION Innenliegender-Ring Maßstab: 1 : 2 Hocheffi

Detaljer

Volksbank Satzung Krefeld egg. Volksbank Krefeld eg

Volksbank Satzung Krefeld egg. Volksbank Krefeld eg Satzung G Satzung Inhalt: I. FIRMA, SITZ, ZWECK UND GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS II. MITGLIEDSCHAFT III. ORGANE DER GENOSSENSCHAFT IV. EIGENKAPITAL UND HAFTSUMME V. RECHNUNGSWESEN VI. VII. LIQUIDATION BEKANNTMACHUNGEN

Detaljer

50 Jahre als Erdölnation

50 Jahre als Erdölnation Nr. 1/2019 Norwegische Post Briefmarken 50 Jahre als Erdölnation Das Ölfeld Ekofisk in der Nordsee war der Beginn Norwegens als Erdölnation. NEUE BRIEFMARKE Seite 8 Umwelthauptstadt Europas NEUE BRIEFMARKE

Detaljer

Aktualisierte Margin-Anforderungen

Aktualisierte Margin-Anforderungen Aktualisierte Margin-Anforderungen Inhaltsverzeichnis 1. Zeitplan... 2 1.1 Wichtige Umstellungstermine... 2 2. Marginanforderungen... 3 2.1 Marginanforderungen für EUR-Konten.... 3 2.2 Marginanforderungen

Detaljer

Nürnberg Altdorf. Kursbuchstrecke 890.2

Nürnberg Altdorf. Kursbuchstrecke 890.2 Nürnberg Altdorf Kursbuchstrecke 890.2 Samstag, 14.11. Sonntag, 15.11.2009 Schienenersatzverkehr Nürnberg Hbf Altdorf (b Nürnberg) 11_72016 Sehr geehrte Fahrgäste, die Deutsche Bahn baut für Sie! Auf Grund

Detaljer

EKSAMEN. Emnekode: SFT Emne: Tysk språk I. Dato: Hjelpemiddel: Ingen. Eksamenstid: kl 9.00 til kl 14.00

EKSAMEN. Emnekode: SFT Emne: Tysk språk I. Dato: Hjelpemiddel: Ingen. Eksamenstid: kl 9.00 til kl 14.00 EKSAMEN Emnekode: SFT 11507 Dato: 28.11.2011 Hjelpemiddel: Ingen Emne: Tysk språk I Eksamenstid: kl 9.00 til kl 14.00 Faglærere/Faglærarar: Truls Berggren Frode Lundemo Eksamensoppgava/Eksamensoppgåva:

Detaljer

Amtsblatt. für den Landkreis Stendal vom 11. Januar 2006, Nr. 1. Jahrgang Februar 2014 Nummer 3. Inhaltsverzeichnis

Amtsblatt. für den Landkreis Stendal vom 11. Januar 2006, Nr. 1. Jahrgang Februar 2014 Nummer 3. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt Amtsblatt für den vom 11. Januar 2006, Nr. 1 für den Jahrgang 24 05. Februar 2014 Nummer 3 Inhaltsverzeichnis Seite 1. zur Kreistagswahl 2014 Benennung des Kreiswahlleiters und seines Stellvertreters.........................................................

Detaljer

SKJEMA OM INNHENTING OG UTLEVERING AV PERSONOPPLYSNINGER Ansvarlig myndighet

SKJEMA OM INNHENTING OG UTLEVERING AV PERSONOPPLYSNINGER Ansvarlig myndighet I SKJEMA OM INNHENTING OG UTLEVERING AV PERSONOPPLYSNINGER Ansvarlig myndighet DUF-nummer Utlendingsdirektoratet Etternavn Fornavn Mellomnavn Fødselsdato Fødested Fødeland Statsborgerskap Sivilstand Om

Detaljer

LEKTION 7. das Gebäude bygningen die Kirche kyrkja das Riesenrad pariserhjulet

LEKTION 7. das Gebäude bygningen die Kirche kyrkja das Riesenrad pariserhjulet LEKTION 7 Österreich 1 Les dialogen saman to og to. Hallo, Martha! Deine Stadt ist wirklich schön. Ja, das finde ich auch. Wien ist die Hauptstadt von Österreich und hat etwa 2 Millionen Einwohner. Findest

Detaljer

http://eksamensarkiv.net/

http://eksamensarkiv.net/ Film Oppgåve 1 Was ist Ihr Lieblingsfilm? Warum finden Sie diesen Film so gut? Skriv ein kort, samanhengande tekst på 2 4 setningar om favorittfilmen din. Du skal skrive på tysk. Oppgåve 2 Les teksten

Detaljer

Eksamen FSP5122 Tysk II PSP5069 Tysk nivå II FSP5125 Tysk I+II. Nynorsk/Bokmål

Eksamen FSP5122 Tysk II PSP5069 Tysk nivå II FSP5125 Tysk I+II. Nynorsk/Bokmål Eksamen 22.05.2017 FSP5122 Tysk II PSP5069 Tysk nivå II FSP5125 Tysk I+II Nynorsk/Bokmål Nynorsk Eksamensinformasjon Eksamenstid Hjelpemiddel Eksamen varer i 5 timar. Alle hjelpemiddel er tillatne, bortsett

Detaljer

50 Jahre Olsenbande. Norwegischer Filmerfolg auf Briefmarken. WM im Orientierungslauf Geburtstag von Harald Sohlberg

50 Jahre Olsenbande. Norwegischer Filmerfolg auf Briefmarken. WM im Orientierungslauf Geburtstag von Harald Sohlberg Nr. 3/2019 Norwegische Post Briefmarken 50 Jahre Olsenbande Norwegischer Filmerfolg auf Briefmarken NEUE BRIEFMARKEN Seite 4 WM im Orientierungslauf 2019 NEUE BRIEFMARKE Seite 6 150. Geburtstag von Harald

Detaljer

Gesetzentwurf. Drucksache 12/4072. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Drucksache 12/4072. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. der Bundesregierung Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/4072 06.01.93 Sachgebiet 611 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland

Detaljer

EJOT Iso-Dart. Befestigungssystem für die ungeplante Montage von leichten bis mittelschweren Anbauteilen an WDVS-Fassaden. ejot.

EJOT Iso-Dart. Befestigungssystem für die ungeplante Montage von leichten bis mittelschweren Anbauteilen an WDVS-Fassaden. ejot. EJOT Iso-Dart Befestigungssystem für die ungeplante Montage von leichten bis mittelschweren Anbauteilen an WDVS-Fassaden ejot.de/bau EJOT Iso-Dart Produktbeschreibung EJOT Iso-Dart ist ein konstruktives

Detaljer

Nr 1-2007. Glassmosaikk Mosaikk på netting eller med papirfront? Hva skal brukes i våte arealer

Nr 1-2007. Glassmosaikk Mosaikk på netting eller med papirfront? Hva skal brukes i våte arealer informerer Nr 1-2007 Glassmosaikk Mosaikk på netting eller med papirfront? Hva skal brukes i våte arealer Av Arne Nesje, Byggkeramikkforeningen Glass og keramikkmosaikk har blitt et populært materiale

Detaljer

Amtsblatt. für den Landkreis Stendal. Jahrgang Dezember 2015 Nummer 29. Seite 153. Seite. Inhaltsverzeichnis

Amtsblatt. für den Landkreis Stendal. Jahrgang Dezember 2015 Nummer 29. Seite 153. Seite. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für den Landkreis Stendal Jahrgang 25 09. Dezember 2015 Nummer 29 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Landkreis Stendal Neufassung der Satzung des Unterhaltungsverbandes Tanger vom 26.11.2015...............................................................................

Detaljer

EKSAMEN. Emnekode: SFT Emne: Tysk språk I. Dato: Hjelpemiddel: Ingen. Eksamenstid: kl 9.00 til kl 14.00

EKSAMEN. Emnekode: SFT Emne: Tysk språk I. Dato: Hjelpemiddel: Ingen. Eksamenstid: kl 9.00 til kl 14.00 EKSAMEN Emnekode: SFT 11507 Dato: 7.12.2012 Hjelpemiddel: Ingen Emne: Tysk språk I Eksamenstid: kl 9.00 til kl 14.00 Faglærere/Faglærarar: Truls Berggren Frode Lundemo Eksamensoppgava/Eksamensoppgåva:

Detaljer

HØGSKOLEN I ØSTFOLD. Avdeling for samfunnsfag og fremmedspråk. Merkantile fagspråk og filologiske studier TYSK GRUNNFAG (1-ÅRIG STUDIUM)

HØGSKOLEN I ØSTFOLD. Avdeling for samfunnsfag og fremmedspråk. Merkantile fagspråk og filologiske studier TYSK GRUNNFAG (1-ÅRIG STUDIUM) HØGSKOLEN I ØSTFOLD Avdeling for samfunnsfag og fremmedspråk Merkantile fagspråk og filologiske studier TYSK GRUNNFAG (1-ÅRIG STUDIUM) Skriftlig språkferdighet II Mandag 8. mai 2000 6 timer, kl. 9 00 15

Detaljer

Ultraschall-Homogenisatoren. Diese Antwort stammt von Dipl.-Chem. Andreas Heinemann, Inhaber und Leiter der Abt. SONIC-consult.de

Ultraschall-Homogenisatoren. Diese Antwort stammt von Dipl.-Chem. Andreas Heinemann, Inhaber und Leiter der Abt. SONIC-consult.de Marktübersicht I LABO MARKTÜBERSICHT LABO bat die Anbieter von Ultraschall-Homogenisatoren um die Bereitstellung der technischen Daten ihrer Geräte und hat diese auf den Seiten 48 bis 51 tabellarisch dokumentiert.

Detaljer

Gut gelegene und vermietete Mehrfamilienhäuser zentral in Schleswig mit über 6% Rendite

Gut gelegene und vermietete Mehrfamilienhäuser zentral in Schleswig mit über 6% Rendite Ihr Ansprechpartner Gerrit Zschiegner Königstraße 31 24837 Schleswig Telefon +49(4621) 98963611 Mobil +49(151) 52849815 E-Mail g.zschiegner@jacobsen-immo.de Gut gelegene und vermietete Mehrfamilienhäuser

Detaljer

Høgskoleni østfold EKSAMEN. Hjelpemidler: Ingen Faglærer: Truls Berggren Frode Lundemo

Høgskoleni østfold EKSAMEN. Hjelpemidler: Ingen Faglærer: Truls Berggren Frode Lundemo Høgskoleni østfold EKSAMEN Emnekode: Emne: SFT11507 Tysk språk 1 Dato: 28.11.2011 Eksamenstid: kl. 09.00 til kl. 14.00 Hjelpemidler: Ingen Faglærer: Truls Berggren Frode Lundemo Eksamensoppgaven: Eksamensoppgava

Detaljer

Ausrüstungsinformation

Ausrüstungsinformation Raupenbagger Ausrüstungsinformation R 9 C litronic` iebherr-raupenbagger mit Abbruchausrüstung Abbruch-Ausrüstung 9, m ft 7 7 m 9 7 9 7 7 9 7 m ft ieferumfang Kabine für Abbrucheinsatz kippbar Anbausatz

Detaljer